28. September 2020 in Prolife
Erzdiözese München kritisiert BeleuchtunG des Münchner Rathauses am „Safe Abortion Day“ - UPDATE: Evangelische Landeskirche/Bayern auf kath.net-Anfrage: "Landesbischof Bedford-Strohm wird zu dem Thema nicht Stellung nehmen" - Von Petra Lorleberg
München (kath.net/pem/pl) „Seien Sie versichert, dass die Erzdiözese München und Freising für den Lebensschutz eintritt. Eine Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch lehnt sie ab. Diese Position wurde den Verantwortlichen für eine in diesem Zusammenhang beantragte Beleuchtungsaktion am Rathaus der Landeshauptstadt München bereits deutlich gemacht.“ Das antwortete Christoph Kappes, der Leiter der Pressestelle des Erzbistums München-Freising, auf die kath.net-Presseanfrage zur umstrittenen Beleuchtung des Münchner Rathauses am sogenannten „Safe Abortion Day“. Zuvor hatte es Kritik aus den Reihen der CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat sowie in einem Kommentar der Münchner „Kirchenzeitung“ und von Lebensschützern Kritik an der Beleuchtung des Münchner Rathauses gegeben. Inzwischen hat das Erzbistum München auch eine Pressemeldung zum Thema herausgegebe (siehe unten).
kath.net dokumentiert die Pressemeldung des Erzbistums München-Freising in voller Länge:
Die Erzdiözese München und Freising kritisiert die für Montagabend, 28. September, geplante Beteiligung der Landeshauptstadt München am bundesweiten Aktionstag für eine Streichung des Paragraphen 218 StGB, indem das Münchner Rathaus lila angestrahlt wird. Vertreter des Erzbistums hatten sich bereits vergangene Woche in einem Brief an Oberbürgermeister Dieter Reiter gegen eine Beteiligung der Landeshauptstadt ausgesprochen und für eine differenziertere Auseinandersetzung mit dem Thema plädiert.
In ihrem Brief an den Oberbürgermeister hatten die Vertreter des Erzbistums klargestellt, dass eine Streichung von Paragraph 218 StGB dem christlichen Menschenbild und der christlichen Ethik widerspreche. Die katholische Kirche setze sich für einen umfassenden Lebensschutz ein, so das Schreiben: Das menschliche Leben stelle vom Augenblick der Zeugung bis zum Tod eine Einheit dar, die der Verfügungsgewalt anderer entzogen sei. Die Kirche stehe in der besonderen Verpflichtung, für die Schwächsten einzutreten, vor allem für das ungeborene Leben.
Die Bedenken gegen diese Aktion richteten sich natürlich nicht gegen Frauen in extremen Konfliktsituationen und auch nicht gegen ein Einstehen für Menschenwürde- und rechte, Gleichbehandlung und Frauenrechte, wie in dem Schreiben betont wird. Vielmehr engagiere sich die katholische Kirche im Erzbistum gerade auch in diesem Bereich mit verschiedenen Verbänden und Aktionen wie der Caritas, dem Sozialdienst der katholischen Frauen oder der Aktion für das Leben. Eine bloße Streichung des Paragraphen 218 StGB werde dem Problem und den Menschen allerdings nicht gerecht.
UPDATE 30.9.2020
Durch ein Versehen wurde die Antwort der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zunächst nicht in den vorliegenden Text eingearbeitet. Für die ELKB antwortete Pressesprecher Kirchenrat Johannes Minkus wörtlich: "Landesbischof Bedford-Strohm wird zu dem Thema nicht Stellung nehmen." Dann gab er einige Links zu Informationen zur grundsätzlichen Haltund der ELKB zum Thema Schwangerschaftsabbruch und zu Hilfsangeboten durch die "Diakonie" - Die kath.net-Redaktion entschuldigt sich für dieses Versehen.
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