17. Oktober 2020 in Chronik
Der Glaube eines Kandidaten dürfe bei der Beurteilung eines Kandidaten keine Rolle spielen. Es könnte sich daraus aber Vorurteile ergeben, welche die Person disqualifizieren, sagte Harris vor Beginn der Anhörung von Amy Coney Barrett im Senat.
Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Amy Coney Barretts (Foto) Glaube disqualifiziere sie nicht für die Aufgabe einer Richterin am Obersten Gerichtshof der USA, doch könnte sie von Vorurteilen geprägt sein, die nicht mit dieser Tätigkeit vereinbar wären. Das sagte Kamala Harris, Kandidatin für die Vizepräsidentschaft der Demokratischen Partei und Senatorin.
„Der Glaube sollte nie die Grundlage für die Unterstützung oder Ablehnung eines Kandidaten sein, absolut nicht“, sagte sie wörtlich. Fragen zu Vorurteilen oder bestimmten Perspektiven hinsichtlich der Berücksichtigung der bisherigen Rechtssprechung und der Präzedenzfälle seien aber zulässig, sagte sie in einem Fernsehinterview noch vor Beginn der Anhörung Barretts durch den Senat.
2018 hatte Harris den katholischen Juristen Brian Buescher als Richter für ein Bundesgericht abgelehnt. Damals war die Zugehörigkeit zu einer katholischen Organisation für Harris ausreichend. Der Anlass für ihre Entscheidung war Bueschers Mitgliedschaft bei den „Knights of Columbus“, einer katholischen Bruderschaft, die sich sozial engagiert. Die „Knights of Columbus“ seien eine reine Männergesellschaft, die in sozialen Fragen „eine Reihe extremer Positionen“ einnehme, kritisierte Harris.
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