Kardinal Becciu: Habe mich nie in Prozess gegen Pell eingemischt

20. Oktober 2020 in Aktuelles


Zurückgetretener Leiter der Heiligsprechungskongregation weist medial kolportierte Vorwürfe erneut nachdrücklich zurück - Geschäftspartnerin von Becciu, Cecilia Marogna, bleibt in Haft


Rom (kath.net/KAP) Der frühere Kurienkardinal Angelo Becciu  hat erneut bestritten, sich in den Prozess gegen Australiens Kardinal George Pell eingemischt zu haben. In einer am Wochenende verbreiteten Erklärung droht Becciu jenen, die dies weiterhin behaupten, mit rechtlichen Schritten. Einzelne italienische Medien hatten berichtet oder insinuiert, Becciu habe unter anderem mit Geldzuweisungen auf den Prozessverlauf gegen Pell wegen mutmaßlichen Missbrauchs Einfluss nehmen wollen.

Der Kardinal bekräftige mit Nachdruck, "dass er sich niemals in irgendeiner Weise in den Prozess eingemischt hat", schrieb sein Anwalt in der Erklärung. Becciu und Pell waren 2016 und 2017 wegen Kompetenzstreitigkeiten um Kassen des vatikanischen Staatssekretariats aneinander geraten. Seitdem der Papst Becciu, der früher zweiter Mann im Staatssekretariat war, am 24. September zum Rücktritt als Leiter der Heiligsprechungskongregation gedrängt und ihm seine Rechte als Kardinal aberkannt hat, spekulieren Medien über die Gründe.

Dabei werden vor allem von ihm veranlasste und verantwortete Finanztransaktionen aus Kassen des Staatssekretariats genannt. Diese seien zum einen in eine verunglückte Immobilieninvestition in London gegangen sowie an karitative Einrichtungen, die teilweise von Verwandten des aus Sardinien stammenden Becciu geleitet werden.

Geschäftspartnerin Beccius bleibt in Haft

Unterdessen muss die auf Veranlassung des Vatikan festgenommene frühere Geschäftspartnerin von Becciu, Cecilia Marogna, in Haft bleiben. Medienberichten zufolge lehnte ein Gericht in Mailand es wegen Fluchtgefahr ab, sie auf Kaution freizulassen. Marogna soll von Becciu für diplomatische Dienstleistungen sowie humanitäre Projekte mehrere Hunderttausend Euro erhalten haben, das Geld aber großenteils für private Luxusgüter verwendet haben.

Der vatikanische Staatsanwalt, der den im Herbst 2019 bekanntgewordenen Finanzskandal im Staatssekretariat untersucht, hatte einen internationalen Haftbefehl gegen Marogna ausgestellt. Über eine etwaige Auslieferung der italienischen Staatsbürgerin an die Justiz des Vatikanstaates muss die italienische Justiz entscheiden.

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