23. Oktober 2020 in Prolife
Ungeborene Kinder werden künftig stärker beschützt - Polnisches Verfassungsgericht zur Abtreibung wegen Behinderung: „Es ist inakzeptabel zu sagen, dass ein Individuum aufgrund einiger Merkmale weniger wert ist als andere“. Von Victoria Samp
Warschau (kath.net/holyzont) Am 22.10.2020 erklärte das polnische Verfassungsgericht die eugenisch motivierte Abtreibung als verfassungswidrig. Das polnische Abtreibungsrecht galt ohnehin schon als eines der strengsten in ganz Europa. In dem Urteil hieß es u.a. „Es ist inakzeptabel zu sagen, dass ein Individuum aufgrund einiger Merkmale weniger wert ist als andere“.
„Art. 4a Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 7. Januar 1993 über Familienplanung, Schutz des menschlichen Fötus und die Bedingungen der Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (…) ist unvereinbar mit Art. 38 in Verbindung mit Art. 30 in Verbindung mit Art. 31 Abs. 3 der Verfassung“, so verlas die Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Julia Przyłębska, das Urteil.
Das Verfahren wurde auf Antrag von 119 Abgeordneten der Regierungspartei PiS (Prawo i Sprawiedliwość, Recht und Gerechtigkeit), der Parteien „Konferederacja“ (Konföderation der Freiheit und Unabhängigkeit) und „Kukiz’15“ eingeleitet. Das polnische Recht regelte bisher u.a. eine Ausnahme vom Abtreibungsverbot, laut der die Abtreibungen bei (wahrscheinlich) schwerwiegender und lebensbedrohlicher Schädigung des Fötus im Bauch der Mutter zugelassen ist. Diese Ausnahme wurde nun gestrichen, da es gegen das in der Verfassung verankerte Recht auf Leben verstöße. Ausnahmen vom Abtreibungsverbot bilden nun noch Abtreibungen nach Vergewaltigungen und Inzest oder, wenn die Gesundheit und das Leben der Mutter ernsthaft gefährdet sind.
Auch in Polen verlief die Entscheidung nicht ohne scharfe Kritik der Abtreibungsbefürworter. So haben bereits an den Tagen zuvor Frauen der Bewegung „Frauenstreik“ vor dem Verfassungsgericht protestiert. Auch Abtreibungsgegner machten ihre Meinung kund, indem sie Plakate mit abschreckenden Bildern von Abtreibungen vor dem Verfassungsgericht platzierten. Auch die Reaktionen von Politikern und Kommentatoren fielen sehr unterschiedlich aus. Während die nationalkonservative Regierungspartei positiv auf die Entscheidung reagierte, erfuhr das Urteil starke Kritik durch die meisten Oppositionsparteien.
Die Entscheidung fiel am 22. Oktober, dem liturgischen Gedenktag des hl. Johannes Paul II, einem Polen, der sich stark für das Lebensrecht einsetzte.
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