23. Oktober 2020 in Prolife
„Mit dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass das Konzept des ‚nicht lebenswerten Lebens' in scharfem Widerspruch zum Prinzip eines gesetzlich geregelten demokratischen Staates steht“ - Statement im Wortlaut
Warschau (kath.net/pl) Am 22. Oktober 2020 hat das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass die bisherigen Bestimmungen zur Abtreibung aufgrund eines schweren fetalen Defekts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. kath.net dokumentiert die Erklärung des Präsidenten der polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanisław Gądecki, nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts in voller Länge – © Übersetzung: kath.net
Ich habe die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichts mit großer Anerkennung erhalten, bei der festgestellt wurde, dass die eugenische Abtreibung nicht mit der Verfassung der Republik Polen vereinbar ist.
Mit dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass das Konzept des ‚nicht lebenswerten Lebens' in scharfem Widerspruch zum Prinzip eines gesetzlich geregelten demokratischen Staates steht. Das Leben eines jeden Menschen ist von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod für Gott von gleichem Wert und sollte vom Staat gleichermaßen geschützt werden.
Die Haltung gegenüber den Schwächsten ist, wie der hl. Johannes Paul II. sagt – das Maß für Demokratie und Güte der Gesellschaft. Jeder Mensch mit einem gerechten Gewissen erkennt, wie beispiellos barbarisch es ist, jedem das Recht auf Leben zu verweigern, insbesondere wegen seiner Krankheiten.
Lassen Sie uns jetzt daran denken, dass Kinder – die direkt von der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichts betroffen sind – und ihre Familien von besonderer Freundlichkeit und Sorgfalt des Staates, der Gesellschaft und der Kirche umgeben sein sollten, wenn sie in den Genuß dieser epochalen Gesetzesänderung kommen.
+ Stanisław Gądecki
Metropolit Erzbischof von Posen
Vorsitzender der polnischen Bischofskonferenz
Posen, 22. Oktober 2020, Gedenktag des hl. Johannes Paul II.
© 2020 www.kath.net