Merkel und Söder: Gottesdienste bleiben weiterhin möglich

29. Oktober 2020 in Deutschland


Markus Söder betont in Corona-Pressekonferenz der Bundesregierung: „Es gibt einen Hauptgrund, warum immer Gottesdienste, Versammlungen und Demonstrationen anders behandelt werden müssen. Das hat einen verfassungsrechtlichen Grund…“


Berlin (kath.net/pl) „Es gibt einen Hauptgrund, warum immer Gottesdienste, Versammlungen und Demonstrationen anders behandelt werden müssen. Das hat einen verfassungsrechtlichen Grund. Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sind hochgeschützte Güter in unserer Verfassung, deswegen gilt an dieser Stelle immer auch die besondere Sensibilität gegenüber diesen Freiheiten.“ Das antwortete der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch in der Pressekonferenz anlässlich der aktuellen Entscheidung der deutschen Bundesregierung zu einem „Lockdown light“  wegen der Corona-Pandemie. Das Thema war gleich als allererste Frage nach den Politikerstatements aufgebracht worden. Ein Journalist der dpa sagte, dass es sich „in der Vergangenheit ja oft gezeigt habe, dass gerade Gottesdienste zum Ausgangspunkt von Infektionsketten“ geworden seien und wollte wissen, warum das Thema Gottesdienste im vorliegenden Pressetext nicht erwähnt worden sei.

Bundeskanzlerin Merkel antwortete zunächst, dass man „jetzt zu den Gottesdiensten keine Verschärfung“ gemacht habe, aber dass man sehr daraufhinweise, dass „unbedingt die Hygieneregeln eingehalten werden müssen“. Man habe Gottesdienste nicht verboten, bestätigte sie auf weitere Nachfrage des Reporters, „es erschien uns nicht angemessen“. Auch sei man „ja nicht in der Situation des März“, sondern „wir haben die Schulen offen, die Kitas offen, alle Läden offen, da wäre es, glaube ich, nicht vertretbar gewesen, bei Gottesdiensten was zu machen“.

 


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