Österreichisches Liturgisches Institut erläutert Rahmenordnung für Gottesdienste

13. November 2020 in Österreich


Auf Anfrage von kath.net nahm das Liturgische Institut zu Gottesdiensten im Freien und zur Handkommunion Stellung. Die Regeln sind von großer Vorsicht geprägt.


Salzburg (kath.net/jg)

Das Österreichische Liturgische Institut hat auf Anfrage von kath.net zwei Regelungen der derzeit geltenden Rahmenordnung für die Feier von Gottesdiensten näher erläutert. Das Liturgische Institut hat die Rahmenordnung im Auftrag der Österreichischen Bischofskonferenz erarbeitet, die seit 3. November gilt.

 

Generell ist festzustellen, dass die Rahmenordnung von großer Vorsicht geprägt ist, wohl auch aus Rücksicht auf die Altersstruktur der Teilnehmer an den Gottesdiensten.

 

Die erste Anfrage betraf die Regelung für Gottesdienste im Freien. Die Rahmenordnung sieht hier keine Ausnahme von der Maskenpflicht vor.

 

Das Liturgische Institut weist in seiner Antwort darauf hin, dass die Rahmenordnung relativ schnell über Allerheiligen/Allerseelen ausgearbeitet werden musste. Sie soll für 28 Tage im November gelten. In dieser Zeit, dürfte es so gut wie keine Gottesdienste im Freien geben. Dies auch deshalb, weil laut Vereinbarung zwischen Kultusamt und Religionsgesellschaften für alle Mitfeiernden Sitzplätze bereitgestellt werden müssen, um den Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten. Um diese Jahreszeit gebe es keine Anlässe, die unter freiem Himmel in Form eines Gottesdienstes begangen werden, weshalb auf eine eventuell verwirrende Differenzierung verzichtet werden konnte, schreibt das Liturgische Institut.

 

Die zweite Anfrage betraf die Anordnung, dass laut Rahmenordnung derzeit nur die Handkommunion möglich ist.

 

Es gebe hinsichtlich der Mundkommunion wie bei vielen anderen Aspekten der Pandemie unter Fachleuten unterschiedliche Einschätzungen. Es sei legitim, daraus unterschiedliche Maßnahmen abzuleiten. Grundsätzlich gelte das Recht auf Mundkommunion, welches in der Instruktion „Redemptionis sacramentum“ festgelegt ist. In der „heißen Phase“ der Pandemie mit vielen Neuinfektionen hätten sich die Bischöfe entschieden, „auf Nummer sicher zu gehen“ und nur die Handkommunion zuzulassen. Die Maßnahme gelte nur für 28 Tage, darunter seien drei Sonntage, stellt das Liturgische Institut fest.

 

Es verweist diesbezüglich auf ein Schreiben von Robert Kardinal Sarah, Präfekt der Gottesdienstkongregation, vom 15. August dieses Jahres an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen. Kardinal Sarah spricht in diesem Brief das Recht der Gläubigen an, „in den vorgesehenen Formen den Leib Christi zu empfangen und den in der Eucharistie anwesenden Herrn anzubeten, und zwar ohne über das von den in den hygienischen Normen der öffentlichen Autoritäten oder der Bischöfe vorgesehenen Maß hinausgehende Einschränkungen.“ Das Liturgische Institut verweist ausdrücklich darauf, dass Kardinal Sarah den Bischöfen das Recht einräumt, vorübergehend bestimmte Einschränkungen für den Empfang der Kommunion vorzuschreiben.

 

Kardinal Sarah betont in seinem Brief weiters, dass die Bischöfe und Bischofskonferenzen in schwierigen Zeiten vorläufige Bestimmungen erlassen können, an die man sich zu halten habe. Als Beispiele für schwierige Zeiten nennt Kardinal Sarah Kriege und Pandemien. Das Liturgische Institut weist darauf hin, dass Kardinal Sarah den Gehorsam gegenüber den Regeln der Bischöfe beziehungsweise Bischofskonferenzen betont.

 


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