Bosnien und Herzegowina: „Dayton-Vertrag hat keinen stabilen Frieden geschaffen“

29. November 2020 in Weltkirche


Bischöfe prangern Korruption und Benachteiligung der Katholiken an


München-Wien (kath.net/KIN)

25 Jahre nach dem Abkommen von Dayton, das den dreijährigen Bosnienkrieg beendete, gehen die katholischen Bischöfe von Bosnien und Herzegowina hart mit der politischen und gesellschaftlichen Situation des Landes ins Gericht. Der Vertrag sei den Völkern von Bosnien und Herzegowina „von der internationalen Gemeinschaft unter Führung der Vereinigten Staaten auferlegt“ worden und habe den „mehrjährigen Krieg gestoppt, aber keinen dauerhaften Frieden geschlossen“, schreiben die Bischöfe in einer gemeinsamen Erklärung vom 19. November, die der päpstlichen Stiftung „Aid to the Church in Need“ (ACN) vorliegt. Weder die Gleichberechtigung der verschiedenen Völker und Minderheiten, noch die Rückkehr der Vertriebenen und Flüchtlinge oder die Entschädigung für zerstörtes und geplündertes Eigentum sei erreicht worden, beklagen die Bischöfe. Stattdessen schwele der Konflikt nach wie vor weiter.

Katholische Bevölkerung vor dem Aus

Dramatisch sei auch die Situation der Katholiken im Land: „Fast die gesamte katholische Bevölkerung […] in der Entität Republik Srpska ist ausgerottet; und in der Entität Föderation Bosnien und Herzegowina ist sie kontinuierlich rückläufig“. Vor allem sorgen sich die Bischöfe um die Abwanderung junger Menschen und ganzer Familien. Verantwortlich dafür seien Kriminalität, Korruption, fehlende Arbeitsmöglichkeiten und schlechte politische Führung im Land.  Die meisten Katholiken in Bosnien und Herzegowina gehören der kroatischen Volksgruppe an. Pflicht „der einheimischen und ausländischen Beamten“ sei es gewesen, die „politischen, rechtlichen und materiellen“ Rahmenbedingungen zu schaffen, um die katholische Minderheit im Land zu halten. Dies sei jedoch ausgeblieben, monieren die Bischöfe.

Forderung nach einer neuen Verfassung

Bosnien und Herzegowina sei in den vergangenen 25 Jahren auf dem Weg zu einem stabilen Frieden und „der wünschenswerten europäischen Integration“ zu wenig vorangekommen. Deshalb fordern die Bischöfe nationale wie internationale Politiker auf, „sich entschlossener als bisher um eine gerechte […] Verfassung des Landes zu bemühen“.

Bosnien und Herzegowina hat bislang keine rechtlich eigenständige Verfassung, diese wurde im Anhang des Friedensabkommens von Dayton festgelegt. Eine neue Verfassung solle die drei Staatsvölker - bosnische Kroaten, bosnische Serben und Bosniaken – die Rechte der ethnischen Minderheiten und die Bürgerrechte gleichermaßen berücksichtigen, heißt es in der Erklärung. „Die Verfassung muss von gerechten Gesetzen begleitet sein, die die Achtung aller individuellen und kollektiven Rechte gewährleisten, ohne die Möglichkeit der Vorherrschaft der Stärkeren oder Zahlreicheren.“

Komplexe Gebiets- und Machtteilung

Der Friedensvertrag von Dayton wurde unter maßgeblicher Vermittlung der USA am 21. November 1995 von den Verhandlungsparteien angenommen und am 14. Dezember in Paris unterzeichnet. Es galt damals als großer politischer Durchbruch, um den Bosnienkrieg mit über 100 000 Todesopfern zu beenden. Die Europäische Union hatte sich an dem Abkommen beteiligt. Der Friedensvertrag teilte das Staatsgebiet in die zwei Entitäten Föderation Bosnien und Herzegowina und Republik Srpska auf. Außerdem wurde eine paritätische Machtteilung zwischen Kroaten, Serben und Bosniaken festgelegt. Um die Umsetzung des Abkommens sicherzustellen, wurde ein Hoher Repräsentant der Vereinten Nationen für Bosnien und Herzegowina bestellt.

Je etwa die Hälfte der Einwohner von Bosnien und Herzegowina sind Christen oder Muslime. Der Anteil der Katholiken wird mit 12 bis 14 Prozent angegeben, geht aber kontinuierlich zurück. Angaben der lokalen Kirche zufolge wandern jährlich rund 10 000 Katholiken aus. Vielfach beklagten Kirchenvertreter auch eine Benachteiligung der überwiegend katholischen Kroaten.

„Kirche in Not“ steht seit über drei Jahrzehnten den Katholiken in Bosnien und Herzegowina bei. Die Hilfe umfasst vor allem den Wiederaufbau von Kirchen, Klöster und die Unterstützung der Priesterausbildung.

Darüber hinaus unterstützt das Hilfswerk auch die Anschaffung von Fahrzeugen für die Seelsorge, den Aufbau von Pastoralzentren, die Ausbildung von Priestern und Ordensleuten und leistet Existenzhilfe für kontemplative Klöster. Auch die kirchliche Jugend- und Medienarbeit gehört zu den Förderprojekten.


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