Bischof Neymeyr: Religionsfreiheit ‚ist ein hohes Gut, kein beliebiges’

1. Dezember 2020 in Deutschland


Im Landkreis Hildburghausen in Thüringen sind seit Sonntag alle Gottesdienste auf Grund der Covid-19-Pandemie verboten. Der evangelische und der katholische Bischof halten die Maßnahme für unangemessen.


Hildburghausen (kath.net/jg)

Die Bischöfe Thüringens haben kein Verständnis für das Gottesdienstverbot im Landkreis Hildburghausen. Die Bestimmung sei unverhältnismäßig, kritisierten Friedrich Kramer, Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und Ulrich Neymeyr, der katholische Bischof von Erfurt. Dies berichtet RTL Deutschland.

 

Im Landkreis Hildburghausen gilt seit Sonntag, den 29. November, ein strenges Versammlungs- und Veranstaltungsverbot. Die 7-Tages-Inzidenz von positiven Tests auf das Coronavirus SARS-CoV war letzte Woche die höchste in ganz Deutschland.

 

Der Evangelische Bischof Kramer betont, alle Kirchengemeinden hätten anerkannte Hygienekonzepte umgesetzt. „Durch keinen der Gottesdienste unserer Landeskirche hat es aufgrund der Schutzmaßnahmen bisher einen Hotspot gegeben“, zitiert ihn RTL Deutschland.

 

Der Katholische Bischof Neymeyr verwies auf den besonderen Schutz der Religionsfreiheit in der Verfassung. „Das ist ein hohes Gut, kein beliebiges“, sagte er wörtlich. Beide Bischöfe kritisierten, dass der Landkreis nicht vor dem Gottesdienstverbot das Gespräch gesucht hätte. Sie wollen nun von sich aus den Kontakt zum zuständigen Landrat suchen.

 


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