11. Dezember 2020 in Aktuelles
"Um die gegen mich erhobenen kirchenrechtlichen Vorwürfe zu klären, bitte ich den Heiligen Vater um eine Prüfung in dieser Frage."
Köln (kath.net/pek) Im Rahmen, der von Kardinal Rainer Maria Woelki angestoßenen Unabhängigen Untersuchung, die bis zum 18. März 2021 veröffentlicht wird, hat dieser wiederholt angekündigt, sich auch selbst den Ergebnissen zu stellen. In den vergangenen Tagen ist über einen konkreten Fall in den Medien berichtet worden.
Zum Sachverhalt:
Zum Zeitpunkt, als sich der Kardinal 2015 als Erzbischof mit diesem Fall befasst und er Kenntnis vom Akteninhalt der Personalakte des Beschuldigten Pfarrers O. genommen hat, war dieser aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht ansprechbar. Durch einen zweiten Schlaganfall und eine fortgeschrittene Demenz konnte er sich zu den Vorwürfen in keiner Weise äußern.
Zur Aufklärung des Sachverhalts wäre jedoch in diesem Fall eine persönliche Konfrontation zwingend erforderlich gewesen, insbesondere da Zeugen laut Angaben des Anzeigeerstatters nicht vorhanden waren. Laut Aktenlage hatte der Anzeigeerstatter dem Erzbistum gegenüber deutlich gemacht, er sehe sich nicht in der Lage, sich weiter zur Sache zu äußern. Dies führte dazu, dass die Einleitung einer kanonischen Voruntersuchung und damit auch eine Meldung an die Glaubenskongregation unterblieben ist.
In der kirchenrechtlichen Bewertung dieses Sachverhalts gibt es in der Berichterstattung der vergangenen Tage verschiedene Rechtsauffassungen in der Frage, ob dennoch eine kanonische Voruntersuchung hätte durchgeführt werden müssen, deren Ergebnis dann an die Glaubenskongregation hätte gemeldet werden müssen.
Somit zieht Kardinal Woelki folgende Konsequenz:
"Um die gegen mich erhobenen kirchenrechtlichen Vorwürfe zu klären, bitte ich den Heiligen Vater um eine Prüfung in dieser Frage. Es bleibt dabei: Versäumnisse im Umgang mit sexualisierter Gewalt müssen offengelegt werden, unabhängig davon, gegen wen sie erhoben wurden. Dies bezieht auch mich ein.”
Sobald eine Prüfung in dieser Sache durch Rom erfolgt ist, wird das Erzbistum dies öffentlich mitteilen. (pek201211)
Archivfoto Kardinal Woelki (c) Erzbistum Köln
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