16. Dezember 2020 in Chronik
Gleichzeitig wird auch explizit erklärt, dass das Geschlecht eines Menschen nur jenes zum Zeitpunkt seiner Geburt sein könne und dies nicht verändert werden kann.
Budapest (kath.net)
Das ungarische Parlament hat am Dienstag für eine Pro-Family-Änderung des Grundgesetzes gestimmt und klargestellt dass Elternschaft nur aus Frau und Mann bestehen kann und dass die Mutter eine Frau und der Vater ein Mann ist. Gleichzeitig wird auch explizit erklärt, dass das Geschlecht eines Menschen nur jenes zum Zeitpunkt seiner Geburt sein könne und dies nicht verändert werden kann. Damit wird logischerweise ein Adoption für Homosexuelle ausgeschlossen. In der Verfassung wird auch festgehalten, dass den Kindern eine Erziehung nach den Werten der ungarischen christlichen Kultur vermittelt werden soll.
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