Gerichtsurteil in Spanien: Mess-Störung nicht durch Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt

18. Dezember 2020 in Weltkirche


Haftstrafe für Abtreibungsbefürworter, die eine Messe massiv störten - Aufgrund der Religionsfreiheit haben die Messteilnehmer das Recht, nicht gestört zu werden, und der Staat hat die Pflicht, eine friedliche Messfeier zu garantieren


Barcelona (kath.net/pl) Die gezielte Störung einer katholischen Messfeier ist nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt, urteilt das Provinzgericht Girona/Spanien und verurteilte die Demonstranten zu sechs Monaten Gefängnis. Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs hat das Urteil bestätigt. Das berichtete „Religiòn Digital“.

Das Gericht befand die jugendlichen Demonstranten schuldig, während einer katholischen Messfeier in der Kirche Sant Pere de Banyoles in Barcelona mit Slogans für „freie“ Abtreibungen aufgetreten zu sein, Flugblätter ausgestreut zu haben sowie direkt auf dem Altar ein Banner plaziert zu haben, auf dem stand: „Rosenkränze aus unseren Eierstöcken“. Damit verhinderten die Demonstranten die normale Fortführung der Zeremonie, befand das Gericht. Die Unterbrechung einer religiösen Zeremonie werde nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt, vielmehr hätten die Teilnehmer der Messe ein Recht auf Religionsfreiheit und das Recht, nicht gestört zu werden. Der Staat hat die Pflicht, die friedliche Feier zu garantieren.


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