1. Jänner 2021 in Chronik
Eine aktuelle Gallup-Umfrage zeigt: Bei allen anderen Bevölkerungsgruppen nahm der Anteil derer, die ihre seelische Gesundheit als ‚ausgezeichnet’ bezeichneten, ab.
Washington D.C. (kath.net/jg)
In den USA gibt es nur eine Gruppe, deren seelische Gesundheit sich während der Covid-19-Pandemie verbessert hat: religiöse Menschen, die jede Woche einen Gottesdienst besuchen. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Gallup, die von 5. bis 19. November durchgeführt worden ist.
2019 bezeichneten 42 Prozent der Amerikaner, die wöchentlich einen Gottesdienst besuchen, ihre seelische Gesundheit als „ausgezeichnet“. 2020 waren es 46 Prozent dieser Bevölkerungsgruppe, eine Zunahme um vier Prozentpunkte, berichtet das christliche Portal Stream.
Keine andere Bevölkerungsgruppe hatte 2020 eine bessere seelische Verfassung als 2019. Für die gesamte US-Bevölkerung ergab die Umfrage einen deutlichen Rückgang an Personen, die ihre seelische Gesundheit als „ausgezeichnet“ bezeichnen. 2019 waren es noch 43 Prozent, 2020 waren es nur 34 Prozent.
Die Daily Caller News Foundation verweist in diesem Zusammenhang auf strenge Einschränkungen für Gottesdienste in etlichen US-Bundesstaaten. Immer wieder gibt es gerichtliche Klagen gegen die Bestimmungen, weil sie als diskriminierend erachtet werden. Kurz vor dem amerikanischen Erntedankfest hat der Oberste Gerichtshof der USA die von Gouverneur Andrew Cuomo erlassenen Regelungen für den Bundesstaat New York aufgehoben. Die Bestimmungen für die Gottesdienste seien viel strenger als alle anderen Bestimmungen im Zusammenhang mit Covid-19. Sie seien auch härter als notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, schrieben die Richter in ihrer Begründung.
Das US-Justizministerium unter Minister William Barr hat festgestellt, dass auch in Notzeiten religiöse Diskriminierung untersagt ist. Religion und Gottesdienst seien für viele Millionen Amerikaner wesentlich. Das gelte insbesondere in schweren Zeiten, sagte Barr im April 2020. Einschränkungen für religiöse Aktivitäten dürften nicht strenger sein als für vergleichbare nichtreligiöse Tätigkeiten. Das Justizministerium hat seither wiederholt gegen die Diskriminierung religiöser Veranstaltungen in verschiedenen Bundesstaaten interveniert.
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