"Mit brennender Sorge wenden wir uns an Sie!"

23. Dezember 2020 in Österreich


Österreich: 70 Priester und Persönlichkeiten aus der Kirche haben genug vom Gottesdienstverbot der Bischöfe und schreiben an den Nuntius: "Wir ersuchen Sie eindringlich, das Vorgehen der Mitglieder der Österreichischen Bischofskonferenz zu prüfen"


Wien (kath.net)

kath.net dokumentiert einen Brief des österreichischen Pfarrers P. Justin Minkowitsch OCist an den Nuntius in Österrreich, Erzbischof Dr. Pedro López Quintana, zum Gottesdienstverbot der Bischöfe nach/an Weihnachten:

Sehr geehrte Exzellenz, hochwürdigster Erzbischof Dr. Pedro López Quintana!

Hiermit erlaube ich mir, Sie über den Inhalt des am 27. November dieses Jahres an sämtliche Mitglieder der Österreichischen Bischofskonferenz ergangenen Appells der 70 in Kenntnis zu setzen und Ihnen ebenso die Liste der 70 Appell-tragenden Personen zuzustellen.

Mit dem Appell war auch eine Online-Petition verbunden, die in wenigen Tagen – trotz nicht vorhandenem eigenen Netzwerk und trotz des großen Umfangs und der vielfältigen Details – hunderte Unterzeichner gefunden hat, die sich den Anliegen des Appells vollumfänglich anschlossen. (Den aktuellen Stand der Petition sowie zahlreiche Lesermeinungen entnehmen Sie bitte: https://www.petitionen.com/appell_der_70_zuruecknahme_des_aussetzens_oeffentlicher_gottesdienste

Der dringende Anlass des Appells der 70 und dieses hier vorliegenden Schreibens an Sie sind die nahezu deckungsgleichen Bestimmungen der Rahmenordnungen der Österreichischen Bischofskonferenz für Gottesdienste ab 3. November 2020 und ab 28. Dezember 2020. Mit gestrigem Tag (21.12.2020) wurde nun wieder die neue Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz, die ab Montag, 28.12., in Kraft treten soll, erlassen, in der nahezu die gleichen – grundsätzlich (Aussetzung öffentlicher Gottesdienste) und im Detail (Form der Kommunionspendung) geltenden – Bestimmungen vorgelegt wurden, wie Sie ohnehin unserer Einschätzung nach völlig unverhältnismäßig und zu Unrecht wochenlang bestanden haben und auch für die nächsten Wochen zu Unrecht bestehen.

Im Antwortschreiben der Österreichischen Bischofskonferenz vom 2.12.2020 wurde keinem einzigen Punkt der Ausführungen Beachtung geschenkt, sondern es wurde darin darauf vertröstet, dass die Rahmenordnung des Novembers ohnehin nur bis 7. Dezember gelten würde.

In Absprache mit mehreren Unterzeichnern des Appells habe ich deshalb ein Antwortschreiben verfasst, das ich Ihnen auf diesem Weg ebenso zukommen lasse. Darin wurden unmissverständlich schwere Bedenken dahingehend geäußert, dass sich die Mitglieder der Österreichischen Bischofskonferenz von den gleichen Experten beraten lassen, die auch die Österreichische Bundesregierung beraten. Dadurch ist für uns eine eigenständige und objektive Informationsbeschaffung über Gefährlichkeit und Ausmaß der Covid-19 Pandemie, zielgerichtete Schutzmaßnahmen hinsichtlich der besonders gefährdeten Personen de facto verunmöglicht und man setzt die Kirche in Österreich seitens der Bischöfe nicht nur der Gefahr aus, sondern inzwischen der wiederholten traurigen Wirklichkeit, einfach auf „Regierungsschiene“ mitlaufen zu müssen. Gerade in schwierigen Zeiten benötigen die vielfach verängstigten und auf sich allein gestellten Menschen noch viel mehr den Beistand der Kirche, was aufgrund der weitgehenden sozialen Isolation, der Perspektivlosigkeit von Arbeitsplatzsituation bzw. einem nachweislich allgemeinen Anstieg psychischer Erkrankungen alles andere als verwunderlich erscheint.

Mit ernsthafter Sorge beschweren wir uns bei Ihnen somit zuerst über die Unterlassung seitens der Österreichischen Bischofskonferenz, eine eigenständige, regierungsunabhängige Expertenberatung in Anspruch zu nehmen.

Zweitens hat schon „bei den mit den Lockdowns koordinierten Rahmenordnungen“ der Vergangenheit wie auch der ab 28. Dezember nun in Kraft treten sollenden, jegliche inhaltlich rechtfertigende Begründung für die Aussetzung unserer zentralen Heils- und Gebetsquelle der Eucharistie „als Quelle und Höhepunkt christlichen Lebens“ gefehlt. Es wurde lediglich auf die mittels medizinisch-diagnostisch unzuverlässigen und lediglich politisch zugelassen PCR-Test-Fallerhebungen Bezug genommen, welche – nach Aussage führender Wissenschafter – völlig unzureichend und irreführend sind, weil die dermaßen diagnostizierten „Fälle“, keineswegs ein realitätsgetreues Abbild der in Wirklichkeit infizierten und schon gar nicht erst der ernsthaft infizierten bzw. gesundheitlich stark oder lebensgefährlich bedrohten Personen darstellt. In dieser Hinsicht unzureichende und ungebührliche Videos fanden und finden sich auch auf der Homepage der Österreichischen Bischofskonferenz.

Mit brennender Sorge wenden wir uns an Sie, hochwürdigste Exzellenz, um unserer Missbilligung einer ernsthaften Schieflage kirchlichen Lebens Ausdruck zu verleihen: die Zukunft der katholischen Kirche kann nicht in einer virtuellen Feiergemeinschaft bestehen, noch kann dadurch eine sakramentale und nachhaltige persönliche Vereinigung mit Christus geschehen, sondern es ist eher – wie die letzten Monate – genau das Gegenteil der Fall: ein gutes Drittel der Messbesucher ist auch nach den sogenannten Lockdowns vom Messbesuch ferngeblieben bzw. sah sich mit den pausenlos propagierten und schmackhaft gemachten Surrogaten zufriedengestellt, weshalb sie nicht in die unmittelbare Begegnung mit Christus in der Eucharistie zurückgefunden haben.

Des Weitern wollen wir grundsätzlich und entschieden festhalten, dass wir in der „Lockdown-Politik“ – die übrigens auch von der WHO nicht gutheißen wird – ein, aufgrund der Kollateralschäden im medizinischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich verheerendes Zerstörungswerk am Werk sehen, das mittlerweile auch durch zahlreiche Statistiken abgebildet ist. Eine, in unserem Appell enthaltene Statistik, weist auf eine Übersterblichkeit in Österreich nicht bloß während des ersten Lockdowns, sondern geradezu aufgrund des ersten Lockdowns hin. Dazu sei angemerkt, dass diese neueren Wege der extremen privaten Isolation dem Grunde nach unserem kirchlich-sakramentalen und christlich-humanitären Menschenbild entgegenstehen, und erst im Zuge der verschärften Gesetzgebung als vermeintliches Lösungsprinzip politisch verfolgt wird. Im Gegensatz dazu sah das seit dem Frühjahr 2020 nun „alte“, bewährte Epidemiegesetz immer einen Schutz der besonders gefährdeten Personengruppen vor, aber nicht dermaßen weitreichende Einschränkungen religiösen, privaten, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Außerdem ist nun aktuell nicht abzusehen, wie lange die Bundesregierung ihre – laut zahlreicher Experten – desaströse Covid-19-Politik mit derart schwerwiegenden Eingriffen weiterverfolgen will; vielleicht sogar bis (einschließlich) Ostern? 

Mit brennender Sorge diagnostizieren wir in der offiziellen Medienberichterstattung und in den politischen Anordnungen der nahezu zwanghaften Massentestungen (vermutlich als Vorspiel einer zumindest mit starkem indirektem Zwang versehenen möglichst flächendeckenden RNA-Covid-19-Impfung, obwohl eine genetische Impfung in den letzten 30 Jahren auch nicht bei Tieren angewendet wurde und hinsichtlich der Langzeitfolgen als höchst problematisch erscheint), ebenso wie in der politischen Gesetzgebung (letzthin das Gesetz zum „Hass im Netz“) eine Tendenz einer – die (Meinungs-)Freiheit – ausspielenden Meinungsdiktatur sowie einer politischen und medialen Definierung, wer bzw. was denn nun seriöse Wissenschafter und wissenschaftliche Meinungen sind. Dem nicht genug wurden auch in Österreich bereits drakonische Maßnahmen einer offensichtlichen Einschüchterungspolitik ergriffen, wie sich im Entzug von Arztlizenzen bzw. Kündigungen von Ärzten gezeigt hat. Dem nicht genug werden nun noch jene Ärzte, die (etwa für Schüler) Maskenbefreiungen ausgestellt haben, im Nachhinein zur Verantwortung gezogen. Bezüglich der von der Regierung momentan so propagierten mRNA-Impfung soll hier unmissverständlich festgehalten werden: Laut „Der Arzneimittelbrief“ vom Nov. 2020 sind die Nebenwirkungen der mRNA-Impfung völlig unklar, genauso, wie die eigentlich angestrebten Wirkungen: https://der-arzneimittelbrief.at/at/.

Wir wissen, dass die österreichischen Bischöfe sich auch in einer neuen Situation befinden – wie wir alle – und dass es nicht leicht ist, in kurzen Zeiträumen weitreichende Entscheidungen zu treffen, wobei jedoch festzuhalten ist, dass es seit März viele Klärungen bzgl. der Gefährlichkeit des Virus und des tatsächlichen Ausmaßes der Lockdowns mit Kollateral- und Langzeitschäden gibt. Dennoch ist das Verhältnis von Kirche und Staat sehr sensibel und bedarf zweier gleich starker Partner und nicht einer Tendenz zu einem – mit Verlaub gesprochen – „Staatskirchentum“, bei dem die Bischöfe nur verlängerter Arm der Gesundheitspolitik der Regierung sind.

Wir ersuchen Sie – geschätzte Exzellenz – eindringlich, das Vorgehen der Mitglieder der Österreichischen Bischofskonferenz zu prüfen und diese auf Ihre erste, zentrale und unabhängige Aufgabe zur Behauptung des unverhandelbaren und unveräußerlichen Wertes der ewigen Heilsgüter und des Seelenheils – bei allen gebotenen und evidenzbasierten Vorschriften der Krankheitsprävention in Kirchen und für Feiergemeinschaften – aufmerksam zu machen, die ihrerseits auf geordnetem Weg der selbstverständlich erscheinenden Möglichkeit öffentlicher Gottesdienste zu gewährleisten ist, wie es in der Vergangenheit selbst in Kriegs- und sogar Pestzeiten immer möglich war.

Anstatt den Besuch der Hl. Messe einzuschränken oder gar die Kirchen zu schließen, wäre genau das Gegenteil dringend notwendig, nämlich: Dass die Bischöfe Österreichs zu einem Gebetssturm aufrufen und die Menschen ermuntern, den hl. Rosenkranz zu beten; und dies am besten täglich vor dem ausgesetzten Allerheiligsten in der Kirche! Es geht darum, die Hl. Messe in ureigenster Form zu feiern und daran teilnehmen zu lassen: als Hilfe in der Pandemie und zur Stärkung des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe.

Ich verbleibe mit der Bitte um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit gegenüber den hier aufgezeigten Anliegen sowie jenen unseres Appells, der von Neuem Aktualität erfährt, obwohl wir diese nicht gewünscht hätten.

Dieses Schreiben ergeht auch gleichzeitig zur Kenntnisnahme an die Mitglieder der Österreichischen Bischofskonferenz.

Mit hochachtungsvollem Gruß – auch im Namen der Mitunterzeichner – und jedenfalls noch eine gesegnete restliche Adventzeit wünschend und ein im Frieden des ewigen und endzeitlichen Priesters Christus, – der in der Eucharistie am Heilswerk unserer Seelen ist, – verankertes gnadenvolles Weihnachtsfest und eine ebensolche Weihnachtszeit

 

Pfr. Mag. P. Justin Minkowitsch OCist, stellvertretend für die 70 Personen, die den Appell tragen


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