21. Jänner 2021 in Weltkirche
Vor Strafprozess gegen Cecilia Marogna, der gemeinschaftliche Veruntreuung vorgeworfen wird - Auch Rolle des früheren Kurienkardinals Becciu Gegenstand der Ermittlungen
Vatikanstadt/Mailand (kath.net/KAP) Der Vatikan hat einen internationalen Haftbefehl gegen die italienische Managerin Cecilia Marogna zurückgezogen. Wie die Staatsanwaltschaft des Vatikanstaates am Montag weiter mitteilte, wolle man Marogna damit die Möglichkeit geben, sich frei dem gegen sie geplanten Strafprozess im Vatikan zu stellen. Der Italienerin, einer früheren Beraterin des vatikanischen Staatssekretariates, wird gemeinschaftliche Veruntreuung vorgeworfen, weswegen der Vatikan den Haftbefehl ausstellte.
Als tatsächlichen Grund für den juristischen Rückzieher nannten Marognas Anwälte laut italienischen Medien (Montag) die fehlende völkerrechtliche Grundlage für eine Auslieferung. Demnach sehen die Verträge zwischen Italien und dem Heiligen Stuhl zwar eine Auslieferung aus dem Vatikanstaat an die Republik Italien vor, nicht aber umgekehrt.
Marogna wird vorgeworfen, mehrere Hunderttausend Euro, die sie für diplomatische Dienstleistungen sowie humanitäre Projekte erhalten habe, großenteils für private Luxusgüter verwendet zu haben. Das Geld soll ihr von dem damals zuständigen Substitut des Staatssekretariats, Giovanni Angelo Becciu, überwiesen worden sein.
Der Papst hatte Becciu Mitte 2018 als Präfekt an die Heiligsprechungskongregation versetzt. Ende September 2020 entließ Franziskus ihn plötzlich von allen Ämtern. Beobachter rechnen damit, dass auch Becciu im Vatikan der Prozess gemacht werden soll.
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