UNO nimmt Genfer Lebensschutzerklärung auf

27. Jänner 2021 in Prolife


Unterzeichnende Staaten: Es gibt kein Recht auf Abtreibung - Bekenntnis zum Lebensschutz, Verbesserung der Gesundheit von Frauen und Stärkung der klassischen Familie gehören zu den Zielen der Erklärung


New York City (kath.net/jg)

Die UN-Generalversammlung hat die im Oktober 2020 von 35 Ländern unterzeichnete „Geneva Consensus Declaration“ in ihr Protokoll aufgenommen. Laut einem Bericht des in Wien ansässigen Instituts für Ehe und Familie (IEF) haben die USA die Erklärung Mitte Dezember als offizielles Dokument der Vereinten Nationen in Umlauf gebracht und es der Generalversammlung vorgelegt.

Die unterzeichnenden Staaten betonen, dass es kein Recht auf Abtreibung gibt und die klassische Familie die Grundlage der Gesellschaft ist. Zu den in der Erklärung formulierten Zielen gehören die Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Frauen und der Schutz der nationalen Souveränität. Es könne keine internationale Verpflichtung zur Finanzierung von Abtreibungen geben, heißt es in der Erklärung.

Die Erklärung ist zwar nicht bindend, dokumentiert aber die Haltung der Unterzeichnerstaaten, in denen insgesamt 1,6 Milliarden Menschen leben. Es bestehe die Hoffnung, dass die UN-Organisationen diese Haltung respektieren und in ihrem Handeln berücksichtigen. Es sei zwar anzunehmen, dass UN-Organisationen weiterhin Abtreibungen fördern, schreibt die Lebens- und Familienschutzorganisation Center for Family and Human Rights (C-Fam). Mitgliedsstaaten, welche die Erklärung unterschrieben haben, könnten im Falle von missbräuchlichem Einsatz für die Abtreibung die UNO zur Rechenschaft ziehen.

Die „Genfer Konsenserklärung zur Förderung der Gesundheit von Frauen und zur Stärkung der Familie“ wurde von Ägypten, Brasilien, Indonesien, Uganda , den USA und Ungarn gemeinsam initiiert.

 


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