Unparteilichkeit des Gerichtshofs für Menschenrechte gefährdet

26. Jänner 2021 in Prolife


Das Straßburger Gericht entschied nun endgültig für den Tod eines im Koma liegenden Polen. Die Vergangenheit des zuständigen Richters wirft ein schiefes Licht auf dessen Unbefangenheit.


Straßburg (kath.net/ECLJ/mk) Der Fall des im Koma liegenden Polen, der in Großbritannien verhungern soll, (kath.net hat berichtet, siehe Link), wurde nun auch juristisch endgültig entschieden: Nachdem die britischen Gerichte beschlossen hatten, dass der Mann in Großbritannien sterben solle und nicht nach Polen zu verlegen sei, hat kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als letzte juristische Instanz die Beschwerde der Familienangehörigen zurückgewiesen.

Anders als im Fall von Vincent Lambert, der im Juli 2019 in Frankreich sterben „musste“, hat sich der Gerichtshof hier nicht einmal inhaltlich mit dem Fall beschäftigt und seine Entscheidung nicht begründet. Diese wurde nur durch einen einzelnen Richter gefällt, Yonko Grozev, der - ein pikantes Detail - früher für George Soros’ Open Society gearbeitet hat, wie die Straßburger NGO „European Centre for Law and Justice“ (ECLJ)  berichtet. Als dies der Familie des Polen bekannt wurde, forderten die Angehörigen den Gerichtspräsidenten zu einer Untersuchung des Falles auf, denn die Open Society habe eine lange Geschichte aktiver Unterstützung der Sterbehilfe, einschließlich millionenschwerer finanzieller Unterstützung von einschlägigen Organisationen. Die Unparteilichkeit des ehemaligen leitenden Angestellten der Open Society sei daher nicht gewahrt.

Der Gerichtspräsident befand jedoch diese Behauptungen vor wenigen Tagen als unbegründet. Dies obwohl ECLJ im Februar 2020 einen Bericht veröffentlicht hat, wonach 22 der 100 ständigen Richter des Gerichtshofs für Menschenrechte in den letzten zehn Jahren für NGOs gearbeitet hätten, die beim Gerichtshof als Parteien auftreten. 18 von ihnen hätten sogar über Fälle entschieden, die „ihre“ ehemaligen NGOs vor das Gericht gebracht haben. Yonko Grozev befinde sich auch darunter, er habe etwa vergangenen November in einem Akt entschieden, der eine von ihm gegründete (!) NGO betraf.

Foto: Denkmal für Menschenrechte vor dem Europapalast in Straßburg


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