1. Februar 2021 in Weltkirche
George Pell ist inzwischen letztinstanzlich freigesprochen – Journalisten hatten trotz Berichterstattungsverbot nach dem ersten Urteil berichtet, obwohl sie das Berufungsurteil abwarten sollten
Syndey (kath.net/pl) Nach dem ersten Urteil gegen den australischen Kardinal George Pell wegen Verdachts auf sexuellen Kindesmissbrauch wurde die mediale Berichterstattung über den Fall gerichtlich untersagt. Es sollte angesichts der erheblichen öffentlichen Vorverurteilungen und angesichts des bevorstehenden Berufungsverfahrens vermieden werden, dass Richter durch die Medien beeinflusst würden. Auch das Urteil selbst – ein Schuldspruch – sollte nicht veröffentlicht werden, auch weitere Einzelheiten (zb. Art der Anklage, Anzahl der mutmaßlichen Missbrauchsopfer) sollten nicht veröffentlicht werden. Allerdings wurde noch in den ersten 24 Stunden nach der Urteilsverkündung das Urteil an die Öffentlichkeit gebracht. Darüber berichteten australische Medien. Jetzt läuft gegen 27 Medienunternehmen und Journalisten ein Verfahren. Die Befragung der Angeklagten läuft bereits. Das berichtete der britische „Guardian“.
An einer Schuld des Kardinals waren in Australien und weltweit erhebliche Zweifel geäußert worden. Am 7.4.2020 wurde er durch Australiens Höchstgericht letztinstanzlich einstimmig freigesprochen. Sein fast einjähriger Gefängsnisaufenthalt endete damit.
- Link zur ausführlichen Berichterstattung über Kardinal Pell auf kath.net.
- Link zum Beitrag im „Guardian“.
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