„Wer dem linksextremen Spektrum nicht entspricht, darf an der Uni nicht mehr unterrichten?“

18. Februar 2021 in Prolife


Odila Carbanje/CDL: „Dass sich Prof. Cullen in seiner Freizeit für das Lebensrecht Ungeborener einsetzt, würde, wenn es sich dabei um Frösche oder Wölfe handelt, unterstützt und gefeiert.“


Münster (kath.net) „Mit großer Sorge beobachtet die CDL (Christdemokraten für das Leben) die Forderungen des ASTA Münster, die quasi auf ein Berufsverbot für Prof. Cullen hinauslaufen. Sie gefährden den wissenschaftlichen Diskurs an den Universitäten und damit auch die Zukunft unabhängiger Wissenschaftler. Wer dem linksextremen Spektrum nicht entspricht, darf an der Uni nicht mehr unterrichten?“ Das fragt Odila Carbanje, die CDL-Landesvorsitzende NRW. „Dabei sind die vom ASTA kritisierten Punkte noch nicht einmal Gegenstand der Vorlesung von Prof. Cullen, sondern, wie der Mediziner betont, seine Privatmeinung. Dass sich Prof. Cullen in seiner Freizeit für das Lebensrecht Ungeborener einsetzt, würde, wenn es sich dabei um Frösche oder Wölfe handelt, unterstützt und gefeiert. Da es aber bei seinem Engagement um ungeborene Kinder geht, sieht man in ihm eine Gefahr.“

Weiter erinnert sie, dass im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland die Abtreibung ausdrücklich als rechtswidrig festgestellt werde. „Sowohl unser Grundgesetz wie auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes stellen ungeborene Kinder unter absoluten Schutz.“

Auch sage gleiches „die Lehre der katholischen Kirche. Als Katholik folgt Cullen mit seiner Einstellung zum Thema Abtreibung seiner Kirche (Religion) und steht mit beiden Beinen auf dem Boden unserer Verfassung und Gesetze. Kardinal von Galen, der bis heute in Münster und weit darüber hinaus sehr verehrt wird, hat durch seine Predigten zum Lebensrecht aller Menschen in bedrängter Zeit, Mut und Gerechtigkeitssinn bewiesen. Kommen wir wieder dahin, dass, wer es ihm gleichtut, Repressalien erwarten muss? Dass Prof Cullen kein Einzelfall ist, zeigt die Gründung des ‚Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit‘.“

 


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