Kommunion in Briefkästen verteilen? – „Eine bloße Verteilaktion der Kommunion ist zu unterlassen“

23. Februar 2021 in Schweiz


St. Galler Bischof Markus Büchel hatte diese Praxis einiger Seelsorger seines Bistums im ersten Lockdown untersagt


St. Gallen (kath.net) „Die sogenannte «Kommunion-Lieferung» betraf den ersten Lockdown und das Verhalten einiger Seelsorgerinnen und Seelsorger, die den Gläubigen die Heilige Kommunion in den Briefkasten hinterlegten, um keinen persönlichen Kontakt eingehen zu müssen. Bischof Markus Büchel reagierte auf dieses Vorgehen und verbot diese Praxis.“ Das sagte der Wiener Laientheologe im Interview mit dem umstrittenen Portal der katholischen Kirche in der Schweiz, „kath.ch“, auf Nachfrage. Bischof Büchel wollte, dass eine „bloße Verteilaktion der Kommunion“ zu unterlassen sei. Hausbesuche seien ja „unter strengen hygienischen Maßnahmen“ gestattet. Dabei werde die Krankenkommunion“ eingebunden in gemeinsames Beten und lässt eine spirituelle und religiöse Atmosphäre entstehen. Dies ist dem Anlass entsprechend und würdig.“
 

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