Initiative im Erzbistum München will mehr Aufgaben für Laien

4. März 2021 in Deutschland


Eine Petition an Erzbischof Marx fordert, dass Laien auch Dienste übernehmen, die geweihten Personen vorbehalten sind. Die Initiatoren erhoffen sich eine Entlastung der Priester und Diakone.


München (kath.net/jg)

Die Initiative „Münchner Kreis“ startet mit Palmsonntag eine Petition an Kardinal Reinhard Marx, den Erzbischof von München und Freising. In der Petition wird gefordert, dass nicht geweihte pastorale Mitarbeiter des Erzbistums zusätzliche Aufgaben in der Seelsorge übernehmen sollen.

Dazu zählen auch Dienste, die geweihten Personen vorbehalten sind, wie Predigt während der Messe, Taufe und Trauungen. (Der Text der Petition liegt der Redaktion vor.) Die Initiatoren erhoffen sich damit eine Entlastung der Priester und ständigen Diakone in den Pfarreien des Bistums. Es gehe aber „auch um Wertschätzung aller pastoraler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und um die Nutzung unserer aller Charismen“, wie es in einem Schreiben des Münchner Kreises heißt, der auf der Internetseite der Gruppe veröffentlicht ist.

Anlass der Petition sind die personellen Reduktionen, die in den nächsten Jahren zu erwarten sind. Ungefähr 70 Prozent der Priester würden bis 2024 in den Ruhestand gehen. Die pastoralen Stellen würden auf die Hälfte gekürzt. Den Priestern bliebe nichts anderes übrig, als den pastoralen Mitarbeitern immer mehr Aufgaben zu übertragen, schreiben die Initiatoren.

In der Petition ersuchen sie Erzbischof Marx, „deutliche Schritte“ zu setzen. Das Kirchenrecht lasse viel Spielraum, heißt es weiter, ohne dass dies näher ausgeführt wird. Die Resultate sollten nicht allzu lange auf sich warten lassen: „Mit Mut sollten binnen eines Jahres Veränderungen erreichbar sein“, steht in der Petition.

Canon 767 des Kirchenrechts legt fest, dass die Homilie, also die Predigt während einer Messe, dem Priester oder dem Diakon vorbehalten ist. Canon 861 bestimmt, dass der ordentliche Spender der Taufe der Bischof, der Priester oder der Diakon ist. Nicht geweihte Personen dürfen nur in einem Notfall die Taufe spenden. Laut Canon 1108 kann eine Ehe nur gültig geschlossen werden, wenn ein Bischof, Priester oder Diakon assistiert. Auch hier gibt es nur wenige Ausnahmen.

 


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