Freispruch von Prof. Kutschera – Gericht: Meinung ist vom Grundgesetz geschützt!

3. März 2021 in Deutschland


Landgericht Kassel sprach Ulrich Kutschera in zweiter Instanz frei – Kutschera hatte in einem kath.net-Interview seine Bedenken zur Einführung der sogenannten „Ehe für alle“ geäußert.


Kassel (kath.net) Das Landgericht Kassel sprach Prof. Ulrich Kutschera in zweiter Instanz frei. Kutschera war in erster Instanz wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden für Äußerungen, die er in einem Interview mit „kath.net“ gemacht hatte. Das Landgericht Kassel kam in dem Strafverfahren am 2.3., das erneut auf den Vorwurf der „Beleidigung“ lautete, zu dem Schluss, dass die Äußerungen Kutscheras „vom Grundgesetz geschützte Meinung“ sei, „die auch scharf und verletzend sein dürfe. Auch Aussagen, die für viele Menschen schwer erträglich seien, seien nicht gleich strafbar“, berichtete die „Hessenschau“, ein Regionalmagazin des „Hessischer Rundfunk“, über die Urteilsbegründung. Kutschera hatte sich gegenüber kath.net nach der Entscheidung des Deutschen Bundestags zur Einführung der sogenannten „Ehe für alle“ im Interview „Ehe für alle? ‚Diese widersinnige Entscheidung überrascht mich nicht‘“ (siehe Link) über seine Bedenken dazu geäußert.

Die Staatsanwaltschaft konnte sich mit ihrer Behauptung, dass es sich bei den Aussagen Kutscheras nicht nur um Beleidigung, sondern sogar um Volksverhetzung gehandelt habe, nicht durchsetzen.

Die Begründung des Kasseler Landgerichts wurde bisher noch nicht veröffentlicht.

Vgl. dazu auch den kath.net-Beitrag: "Kutschera übt Selbstkritik - ohne seine Thesen zu revidieren" (siehe Link)

 

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