Frankreich: Strafprozess wegen Zitat aus kirchlichem Lehrschreiben

8. März 2021 in Weltkirche


Die Laienvereinigung Renaissance Catholique wurde wegen „Homophobie“ angezeigt, weil sie aus einem Schreiben von Kardinal Ratzinger zitiert hatte.


Paris (kath.net/LifeSiteNews/mk) Gegen Renaissance Catholique, eine französische Laienvereinigung konservativer Katholiken, wurde ein Strafverfahren wegen „Diskriminierung einer Gruppe wegen ihrer sexuellen Orientierung“ eröffnet. Initiiert hat den Prozess der Verein „Stop Homophobie“, der in seinem Kampf gegen die vermeintliche „Angst“ (=Phobie) vor Homosexuellen von der öffentlichen Hand unterstützt wird und in Schulen und Betrieben tätig ist.

Die angeprangerte Diskriminierung bezieht sich auf die Veröffentlichung eines Textes, verfasst unter anderem von den Kardinälen Raymond Burke und Janis Pujats sowie von Bischof Athanasius Schneider, in welchem wiederum eine Note der Glaubenskongregation aus 2003 (damals unter dem Vorsitz von Kardinal Joseph Ratzinger) zitiert wird. Diese behandelt in moralischer Hinsicht die Frage der rechtlichen Anerkennung von homosexuellen Beziehungen, etwa im Rahmen einer eingetragenen Partnerschaft. Konkret beanstandet wird nur ein Satz, wo in nüchterner Weise erklärt wird, dass der Staat solchen Partnerschaften keine Rechtsform geben darf, die der Ehe zwischen Mann und Frau ähnelt, weil er sonst die Partner in schweren Sünden bestärken würde.

Jean-Pierre Maugendre, Gründer und Geschäftsführer von Renaissance Catholique, verweist in einem Interview mit LifeSiteNews darauf, dass es sich um einen offiziellen Text des katholischen Lehramtes handelt und daher direkt die Freiheit der Kirche angegriffen wird, ihre Morallehre zu verbreiten. Der Text sei auf der Linie der 2000-jährigen Tradition der Kirche, an ihm sei nichts Neues. Die zentrale Frage im Prozess werde sein, ob die Kirche weiterhin auch solche Lehren verbreiten darf, die im Gegensatz zur staatlichen Rechtslage stehen (Anm.: bereits seit 1999 gibt es in Frankreich eine Art eingetragene Partnerschaft auch für homosexuelle Paare mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie in der Ehe; diese steht seit 2013 auch Homosexuellen offen). In der säkularisierten Gesellschaft setze die Politik fälschlicherweise das staatliche Recht mit der Moral gleich und folgere daraus, dass es keine Moral geben könne, die sich über das Staatsgesetz erhebe.

Zwar seien in der Vergangenheit ähnliche Strafverfahren ohne Verurteilung wieder eingestellt worden, das Ziel des Prozesses sei aber offenbar die Einschüchterung von Klerus und Laien. Maugendre erinnerte auch daran, dass das Verbot der Veröffentlichung vatikanischer Dokumente in Frankreich eine lange Geschichte habe: diese „gallikanische Tradition“ finde sich schon in einem Konkordat aus dem 16. Jahrhundert, das die Genehmigung von König und Parlament für die Veröffentlichung römischer Dokumente vorgeschrieben habe. „Stop Homophobie“ könne daher als moralische Stimme einer säkularen Religion gesehen werden.

Die Frage, ob Papst Franziskus mit zweideutigen Aussagen zur eingetragenen Partnerschaft Homosexueller solche Strafprozesse erleichtert habe, bejaht Maugendre. Der Papst habe durch seine oft nicht vorbereiteten Erklärungen einen anderen Kommunikationsstil als seine Vorgänger und verwende in seinen Lehrschreiben öfter das Pronomen „ich“ statt das traditionelle „wir“, das klarer auf die Kontinuität mit der kirchlichen Lehre verweisen würde.

Link zum Schreiben der KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE: ERWÄGUNGEN ZU DEN ENTWÜRFEN EINER RECHTLICHEN ANERKENNUNG DER LEBENSGEMEINSCHAFTEN ZWISCHEN HOMOSEXUELLEN PERSONEN

 


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