Oberster Gerichtshof: US-College darf Christen Verkündigung nicht verbieten

12. März 2021 in Chronik


Ein College untersagte einem Studenten, das Christentum zu verkünden. Seine Aussagen hätten den auf dem Universitätsgelände geltenden Regelungen widersprochen, behauptete die Leitung des College.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Mit einer deutlichen Mehrheit von acht zu eins Stimmen hat der Oberste Gerichtshof der USA die Sprachregelung des Georgia Gwinnett College als verfassungswidrig abgelehnt.

Der Fall reicht ins Jahr 2016 zurück. Damals wurde Chiko Uzuegbunam, der damals am Georgia Gwinnett College studierte, vom College darauf hingewiesen, dass er nur in zwei Zonen auf dem Universitätsgelände den christlichen Glauben verkünden dürfe. Uzuegbunam folgte der Anordnung. Doch nur wenige Minuten, nachdem er zu sprechen begonnen hatte, war er vom Sicherheitsdienst des College aufgefordert worden, seinen Auftritt zu beenden. Falls er nicht gehorche, wurden ihm Disziplinarmaßnahmen angedroht.

Vertreter des College warfen ihm vor, gegen die geltende Sprachregelung verstoßen zu haben. Diese verbiete beleidigende Formulierungen. Mit Unterstützung der Alliance Defending Freedom (ADF) klagte Uzuegbunam gegen die Sprachregelung, weil diese sein von der Verfassung garantiertes Recht auf Meinungs- und Redefreiheit verletze. Das College verteidigte die Regelung zunächst, änderte diese aber später und stellte sich auf den Standpunkt, dass der Fall damit erledigt sei.

Gerichte erster und zweiter Instanz schlossen sich der Ansicht des College an. Uzuegbunam argumentierte, durch die Verletzung seiner Grundrechte sei ihm ein Schaden entstanden, der wieder gut zu machen sei. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Auffassung. Uzuegbunam kann das College jetzt auf Schadenersatz klagen.

Die eher linksliberale American Civil Liberties Union, die American Humanist Association, die Frederick Douglass Foundation, die katholische Bischofskonferenz der USA und eine Reihe weiterer Organisationen haben Stellungnahmen zugunsten Uzuegbunam beim Obersten Gerichtshof eingereicht.

 


© 2021 www.kath.net