Das Kölner Missbrauchsgutachten widerlegt den Vorwurf des Vertuschens und setzt Maßstäbe

25. März 2021 in Kommentar


„Jene, die Woelki tunlichst noch vor dem 18. März aus dem Amt gehen sehen wollten, haben ihn im Nachhinein gestärkt.“ Gastbeitrag von Hans-Gerd Jauch


Köln (kath.net) Im November 1999 erschien eine ganze Seite in der Frankfurter Rundschau über die sexualisierte Gewalt an der Odenwaldschule, der 500 bis 900 Schüler durch mehr als ein Dutzend Lehrer zum Opfer fielen. Nichts geschah, weder reagierten andere Medien, noch bewegte sich die Politik. Erst die in der katholischen Kirche 2010 angestoßene Missbrauchsdebatte brachte Bewegung in die Sache. Es dauerte bis 2019, dass der hessische Sozialminister Klose das fatale, jahrzehntelange Versagen staatlicher Aufsichtsbehörden einräumte und sich bei den im Stich gelassenen Betroffenen entschuldigte.

Seit Anfang der 1990er Jahre wurde der bekannte, 2008 verstorbene Sozialpädagoge Helmut Kentler der aktiven Förderung von Pädosexualität beschuldigt. So verkuppelte er in einem Modellversuch in den 1960er Jahren mit Hilfe von Jugendämtern in Berlin „sekundärschwachsinnige“ Jugendliche mit Päderasten. Die Berliner Senatsverwaltung bequemte sich erst 2015 auf öffentlichen Druck, eine Studie in Auftrag zu geben. Bildungssenatorin Sandra Scheeres nannte das Ganze in der Folge ein „Verbrechen in staatlicher Verantwortung“. 2018 gab die Leibnitz-Universität Hannover weitere Untersuchungen in Auftrag. Deren Präsident Volker Epping bemerkte: „Ich bin auch völlig irritiert, dass die Fachcommunity dieses Agieren Kentlers nicht kommentiert, nicht aufgeschrien hat!“

Das ist der zivilgesellschaftliche Hintergrund, auf dem die Missbrauchsaufklärung im Erzbistum Köln zu betrachten und zu beurteilen ist. Verantwortliche in Presse, Funk und Fernsehen, in der Staatsverwaltung, in der Politik, in der Wissenschaft und bei den Strafverfolgungsbehörden haben weggesehen, haben vertuscht und haben die Aufklärung und die Bestrafung der Täter bis weit in das zweite Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts behindert. 2010 hat demgegenüber die katholische Kirche die Missbrauchsaufklärung in großem Stil in Gang gesetzt. 2013 wurde von den deutschen Diözesen ein  interdisziplinäres Forschungsverbundprojekt zur Thematik „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“, die sog. MHG-Studie, ausgeschrieben. Am 25. September 2018 wurden die Forschungsergebnisse bei der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda vorgestellt. Jetzt setzt die darauf aufbauende Missbrauchsaufklärung im Erzbistum Köln Maßstäbe. Maßstäbe setzen auch die Konsequenzen, die das Erzbistum aus dem Gutachten und den Handlungsempfehlungen der Gutachter gezogen hat und zieht.

Kein Vertuschen durch Aktenvernichtung im Erzbistum Köln

Das Erzbistum Köln legt ein über 900 Seiten umfassendes Gutachten über Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen im Umgang mit Missbrauchstaten in den Jahren 1975 bis 2018 vor. Das ist bislang einmalig.

Das Gutachten betont an zahlreichen Stellen, seine Feststellungen beruhten alleine auf den noch vorhandenen Aktenbeständen, da man nicht wisse, wie viele Akten in der Vergangenheit bereits vernichtet wurden. Das mag den unzutreffenden Eindruck weitgehender Aktenvernichtungen erwecken.

Der überschaubare Umfang der vernichteten Akten läßt sich indes ganz gut abschätzen. Folgende Aktenbestände sind vorhanden:

-    1975 bis 1999 Verdachtsfälle 28
-    2000 bis 2009 Verdachtsfälle 41
-    2010 bis 2018 Verdachtsfälle 229

Zwischen 1985 und 2002 ist einmal eine Aktenvernichtung unter dem Generalvikar Feldhoff erfolgt. Zwischen 2006 und 2012 ist eine weitere Aktenvernichtung durch den damaligen Hauptabteilungsleiter Heße abgebrochen worden, als ihm auffiel, dass bei der vorangegangenen Aktion eine Missbrauchsverdachtsakte vernichtet worden war. Daraus folgt: Seit etwa 2000 sind keine Missbrauchsakten mehr vernichtet worden.

Ab 2010 stieg die Zahl der Akten mit der aufkommenden Missbrauchsdebatte sprunghaft an. Die Richtschnur bilden deswegen die Aktenbestände der Jahre 2000 bis 2009. Der Durchschnitt in jenen Jahren sind 4 Akten pro Jahr. Für die 25 Jahre von 1975 bis 1999 sollte man also ohne Aktenvernichtung 100 Akten erwarten. Vorhanden sind noch 28 Akten, so dass man von 72 vernichteten Akten ausgehen kann. Das sind bei 314 noch insgesamt vorhandenen Akten 23 Prozent des ursprünglichen Gesamtbestandes von rechnerisch 386 Akten. Die nicht mehr vorhandenen Akten werden sich nach der Aktenordnung der Gesamtkirche nur gegen verstorbene Beschuldigte gerichtet haben.

Can. 489 §2 des kirchlichen Gesetzbuches CIC/1983 bestimmt nämlich, dass  die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, jährlich zu vernichten sind. So gesehen hätten nach Recht und Gesetz rund ein Drittel weniger Verdachtsvorgänge noch vorhanden sein dürfen, da alleine in 27 Prozent der Untersuchungsfälle, für die noch Akten vorliegen, der Beschuldigte bereits verstorben war.

Es kann also keine Rede sein von Vertuschung durch Aktenvernichtung. Das Gegenteil ist der Fall: Durch die im Gutachten erwähnte Nachlässigkeit bei der Aktenhandhabung, hier bei der Aktenvernichtung, sind heute deutlich größere Aktenbestände über Missbrauchsfälle vorhanden, als dies kirchenrechtlich eigentlich vorgegeben ist.

Es ist auf dem Hintergrund der aktuellen Debatte nachvollziehbar, wenn Kardinal Woelki in seiner Pressekonferenz vom 23. März 2021 mit Blick auf die Aktenvernichtung hervorhebt, er haben inzwischen in bewusstem Widerspruch zum gesamtkirchlichen Recht die Vernichtung von Missbrauchsakten untersagt. Dies war im übrigen seit 2000 nach dem faktischen Stopp der Aktenvernichtung durch den früheren Hauptabteilungsleiter Heße in Zusammenwirken mit dem damaligen Generalvikar Schwaderlapp ohnehin bereits der Fall. Da der von Kardinal Woelki hervorgehobene offene Widerspruch zum „römischen Recht“ aber gerade in Deutschland derzeit immer mehr Anhänger findet, wäre es geschickter gewesen, er hätte die Aktenvernichtung lediglich „ausgesetzt“ und in Rom eine Änderung der Vorschrift angeregt. Das soll aber der einzige Kritikpunkt an Kardinal Woelkis im gesamten und im Detail nicht zu beanstandendem Umgang mit der Missbrauchskrise sein. Jene, die Woelki tunlichst noch vor dem 18. März aus dem Amt gehen sehen wollten, haben ihn im nachhinein gestärkt.

Keine Vertuschung durch „Geheimakten“ Kardinal Meisners

Im Zentrum der Kritik steht deswegen nach Vorlage des Gutachtens der verstorbene Kardinal Meisner. Er habe mit Abstand die meisten Pflichtverletzungen begangen. Diese Pflichtverletzungen hätten darin bestanden, wie der Missbrauch Minderjähriger durch Priester der Diözese Köln „unterschlagen, übertüncht, verschleiert, bemäntelt und bagatellisiert“ (Heribert Prantl) worden sei.

Den erzählerischen Einstieg bildet zumeist eine separate, auch in der Pressekonferenz von Gutachter Gehrke hervorgehobene „Geheimakte“ mit dem filmreifen Titel „Brüder im Nebel“, die Kardinal Meisner führte und in der er geheimhaltungsbedürftige Unterlagen aufbewahrte. Großrezensent Heribert Prantl kalauerte in sueddeutsche.de, Meisner habe um das gesamte Missbrauchsgeschehen herum eine regelrechte „Nebelmaschine selbst konstruiert und bedient“.

Zumindest Jurist Prantl hätte - wenn er einschlägige Gesetze schon nicht selbst liest – bereits auf Seite 27 des Gutachten darauf stoßen können, dass can. 490 § 1 CIC/1983 vorschreibt, dass das gesamte Geheimarchiv mit den Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren ausschließlich dem Zugriff des Bischofs unterliegt. Es kann bereits deswegen kein Akt der Vertuschung sein, wenn Kardinal Meisner, da er schon seinem Generalvikar Zutritt zu den Akten gewährte, für sich eine eigene Akte geführt hat. Im übrigen hat Kardinal Meisner nach seinem Amtsende den Inhalt seiner Handakte in die Akten des Geheimarchivs einsortieren lassen.

Mitnichten hat also Kardinal Meisner etwas aktenmäßig vertuscht. Im Gegenteil: Dadurch, dass Kardinal Meisner vorschriftswidrig seinem Generalvikar und weiteren Personen Zugriff auf das Geheimarchiv gewährt hat, haben diese Personen im Rahmen der Gutachtenerstellung überhaupt erst umfangreiche erhellende Auskünfte zu den einzelnen Missbrauchsfällen und zu deren Aufarbeitung erteilen können.

Kein Vertuschen durch die Behandlung der Fälle unter Kardinal Meisner

236 Akten (mit teils mehreren Verdachtsfällen gegen einen Täter) wurden ausgewertet. In 109 Fällen war die Fallbearbeitung nicht zu beanstanden. In 103 Fällen gab es Kritikpunkte, aber keinen hinreichenden Anlass zu vertiefter Beschäftigung. Die verbleibenden 24 Akten sind der eigentliche Gegenstand der Untersuchung.

Das sind 10 Prozent aller Akten. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Schon das schiere Verhältnis zeigt, dass von Vertuschung großen Ausmaßes keine Rede sein kann. Wir greifen hier den ersten Vorwurf, den einer mangelhaften Aufklärung des Geschehens im Einzelfall heraus, denn wenn von Vertuschung die Rede ist, geht es zunächst einmal um die mangelhafte Aufklärung von Tatvorwürfen. Verstöße gegen die Opferfürsorge sind zwar nicht minder gravierend, sie haben aber nichts mit dem zentralen Vorwurf aller Kritiker, der Vertuschung, zu tun.

Kardinal Meisners Vorgänger Kardinal Höffner erreichten von 1969 bis 1987 zusammen 12 Verdachtsmeldungen. In diesen werden ihm 8 Pflichtverletzungen vorgeworfen. Darunter sind 6 Verstöße gegen die Aufklärungspflicht. Diese betreffen also 50 Prozent der Fälle in seiner Zeit.

Kardinal Meisner war von 1989 bis 2014 Erzbischof von Köln. In seine Amtszeit fallen 154 Verdachtsfälle. Das sind knapp 50 Prozent aller 314 untersuchten Verdachtsfälle. Über 100 der 154 Verdachtsfälle in seiner Zeit brachen über Kardinal Meisner in den letzten 3 Jahren seiner 25jährigen Amtszeit ein. Hierauf ist sein jetzt ebenso hämisch wie unzutreffend zitiertes „Nichts geahnt, nichts geahnt“ bezogen.

Heribert Prantl hat das Gutachten, das er auf sueddeutsche.de rezensiert, nicht gelesen und schwadroniert von „314 Pflichtverletzungen“ Meisners. Tatsächlich werden Kardinal Meisner in dem Gutachten exakt 23 Pflichtverletzungen vorgeworfen (S. 714), die sich auf rund 10 Prozent der Verdachtsfälle in seiner Zeit beziehen. Unter den 23 Pflichtverletzungen werden Kardinal Meisner ganze 6 Verstöße gegen die Aufklärungspflicht zur Last gelegt, die man zuvörderst in den Blick nehmen muss, wenn man von Vertuschung redet.

Mit anderen Worten: Während Kardinal Höffner noch in der Hälfte der Verdachtsfälle die Aufklärungspflicht verletzte, trifft Kardinal Meisner derselbe Vorwurf nur noch in reichlich 3 Prozent aller Verdachtsfälle. Kardinal Woelki hat „die Gnade der späten Geburt“ und ist erst 5 Jahre nach dem Aufkommen der Mißbrauchsdebatte Kardinal von Köln geworden. Ihn trifft kein Vorwurf mehr, er hat sich auf die neue Lage einstellen können. Viele der lauten Kritiker gerade in Kirchenkreisen haben schlicht das Glück gehabt, nicht zur falschen Zeit am falschen Platz gesessen zu haben, sonst würden sie jetzt durch das Gutachten prominent.

Die Journalistenfragen in den Pressekonferenzen zeigen die Richtung der Debatte. Das neue Hauptziel ist, da man Kardinal Woelki nicht greifen kann, nunmehr Kardinal Meisner. So arbeitet sich Ex-Priester Joachim Frank vom Kölner Stadtanzeiger weiter wacker an seinem alten Feindbild ab. Ob es denn nicht an der Zeit sei, jetzt die Kardinal-Meisner-Stiftung einzukassieren und deren Vermögen von rund 2 Millionen Euro an die Missbrauchsopfer zu verteilen, will er wissen. Da es sich bei dem Vermögen der Stiftung im wesentlichen um die Erlöse für den versteigerten Nachlass Kardinal Meisners handelt, denkt er offenbar an eine Art römischer Proscription, bei der eine Folge der Ächtung war, dass die Hinterlassenschaft der Geächteten dem Staat zufiel. Nach Prantl und Frank bin ich  ehrlich gesagt nicht mehr bereit, für die Angriffe von Daniel Deckers in der FAZ die Bezahlschranke zu überwinden, um seine Anmerkungen hier ergänzend zu kommentieren.  

In Bezug auf Kardinal Woelki sind inzwischen eher Rückzugsgefechte zu verzeichnen. Bei ihm haben offenbar einige Journalisten Schwierigkeiten, ihn, nachdem sie sich nachhaltig auf ihn eingeschossen hatten, aus der Ziellinie zu nehmen. Er sei doch jahrelang der „Geheimsekretär“ des schwer belasteten Kardinal Meisner gewesen, tönte es auf der Pressekonferenz aus Journalistenmund. Der brave damalige Kaplan Woelki, der damals die Privatpost des Kardinals vorzubereiten hatte, hat auf seiner Position von Missbrauchsfällen im Erzbistum so viel mitbekommen, wie eine „Wirkliche Geheime Frau Hofrätin“ von den Dienstgeschäften ihres Mannes in der Wiener Hofburg.

Was nun, deutsche Bischöfe?

Wirklich von Interesse ist die weitere Aufarbeitung des Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland außerhalb der Erzdiözese Köln. Es kommt jetzt für die zahlreichen Kritiker Kardinal Woelkis im Bischofsrang die Zeit, nachzuziehen, nachdem man Kardinal Woelki nicht abschütteln konnte. Der Bonner Stadtdechant Dr. Wolfgang Picken hat die Messlatte benannt: „Das Kölner Gutachten hat Maßstäbe gesetzt. Das bedeutet, die Namen der Verantwortlichen, die sich Pflichtvergehen vorwerfen lassen müssen, werden in den nächsten Jahren in jedem Bistum bekannt werden. Auch ist nach den gestrigen Rücktritten von Bischöfen klar, dass als Konsequenz vielfach nur der Rücktritt bleibt. Entsprechend ist es sinnvoll, wenn jetzt alle Verantwortlichen auch ohne weitere Gutachten Farbe bekennen und gegebenenfalls freiwillig zurücktreten.“ Das bedeute vermutlich auch für Bischöfe, denen man bereits Pflichtverletzungen nachgewiesen hat wie den Münchner Erzbischof Reinhard Kardinal Marx, den Essener Bischof Franz-Josef Overbeck und den Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode, dass verbale Entschuldigungen oder symbolische Gesten als Konsequenz nicht ausreichen dürften. Die Kirche in Deutschland brauche einen Neustart und müsse deutliche Zeichen setzen, wenn sie ihre Zukunft sichern und bei den Bürgern wieder eine Chance haben wolle. Auch sei dies Voraussetzung dafür, dass den Opfern Gerechtigkeit widerfahre.

Im Hinblick auf die Prävention ist von Bedeutung, was aus der Opferpräferenz im Erzbistum Köln abzuleiten ist. Missbrauch ist auch außerhalb von Priesterkreisen zu über 95 Prozent ein Delikt von Männern. In der Zivilgesellschaft sind deswegen die Opfer der männlichen Täter erwartungsgemäß zu über 70 Prozent weiblich. Im Erzbistum Köln sind jedoch die Opfer zu 80 Prozent männlich. Das kann – um einer vorschnellen Erklärung vorzubeugen – nicht an den Ministranten liegen. Zum einen sind seit Jahrzehnten Ministrantinnen auf dem Vormarsch, sie übersteigen inzwischen sogar den Anteil männlicher Ministranten. Zum anderen sind nur 7 Prozent der Taten im engeren kirchlichen Kontext begangen worden, alleine 26 Prozent bei privaten Treffen. Auch, wenn man angesichts der Welle an Unterstützung für die Segnung homosexueller Verbindungen in der deutschen Kirche gegen den Strom schwimmen muss: An dem gerne geleugneten Zusammenhang von Homophilie und Pädophilie ist auch nach dem Kölner Missbrauchsgutachten nicht zu rütteln. Wenn man es mit der Prävention im Interesse der Opfer aufrichtig meint, ist dieser Aspekt vermutlich bedeutsamer als die Frage, wie Kardinal Meisner nach einer Tat mit der Meldepflicht nach Rom umgegangen ist.

Hans-Gerd Jauch ist Wirtschaftsjurist, Krisenmanager und Insolvenzverwalter.

Foto: Symbolbild


© 2021 www.kath.net