„Kann ein Diözesanbischof die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare anordnen?“

25. März 2021 in Kommentar


Klarstellung eines Kirchenrechtlers nach der Note der Glaubenskongregation und der verständnislosen Reaktion mancher Bischöfe in Deutschland – Gastbeitrag von Gero P. Weishaupt


Aachen (kath.net) Ein Priester stellte mir folgende Fragen, die ich wie folgt beantwortet habe:

1. Kann ein Diözesanbischof die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare anordnen und jeden Priester dazu verpflichten, der artige "Segnungen" vorzunehmen?

Antwort: Eindeutig nein. Ein Bischof darf nicht anordnen, was mit der Lehre der Kirche bzw. römischen Vorgaben widerspricht. Der Papst hat über die Glaubenskongregation die Segnung verboten. Also kann ein Bischof das nicht zugestehen oder gar anordnen.

2. Kann ein Pfarrer, der sich weigert einer solchen Anordnung zu folgen, abgesetzt, suspendiert, strafversetzt werden?

Antwort: Das ergibt sich aus der 1. Antwort: nein.

3. Kann der kanonische Pfarrer derartige Segnungen in "seinen" Kirchen grundsätzlich untersagen?

Antwort: Nicht  nur ein kanonischer Pfarrer, alle Priester dürfen dem Bischof nicht folgen, wenn er päpstlichen Vorgaben zuwiderhandelt.

4. Was macht ein Priester, der vom Bischof wegen eines Widerstandes suspendiert oder gar seines Amtes enthoben wird:

Antwort: Widerspruch und hierarchischer Rekurs (Beschwerde in Rom)
Das Prozedere läuft grob gesehen im ersten Teil wie folgt ab:
1. Ein Priester erhält das Strafdekret
2. Der Priester legt innerhalb von 10 Tagen dagegen Widerspruch beim Autor des Strafdekretes mit Bitte um Rücknahme ein.
3. Wenn innerhalb von 30 Tagen der Widerspruch unberücksichtigt bleibt, ist der Weg frei für den  hierarchischen Rekurs an die Kleruskongregation in Rom gegen das bischöfliche Dekret.
Die einschlägigen Canones sind can. 1734, 1735 und 1737.

Dr. Gero P. Weishaupt ist Priester und Kirchenrechtler. Er war 2008-2013 Judizialvikar/Offizial des Bistums ´s-Hertogenbosch (Niederlande), seit 2012 Richter des Interdiözesanen Strafgerichtes der niederländischen Kirchenprovinz, seit 2013 hauptamtlicher Diözesanrichter am erzbischöflichen Offizialat des Erzbistums Köln, seit 2015 Dozent für Kirchenrecht und kirchliche Dokumente am Theologischen Institut des Bistums Roermond, weitere Gastdozenturen, z.B. Hochschule Benedikt XVI. in Heiligenkreuz bei Wien. Er hat mehrere Bücher sowie kanonistische Fachartikel veröffentlicht  und führt eine eigene Homepage, siehe Link.


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