EU-Initiative begünstigt Leihmutterschaft "durch die Hintertür"

30. Mai 2021 in Aktuelles


Kirchliches Institut für Ehe und Familie: Anerkennung grenzüberschreitender Elternschaften würde De-facto-Anerkennung von fragwürdigen Praktiken der Reproduktionsmedizin bedeuten.


Wien (kath.net/ KAP)

Vor den möglichen Folgeschäden einer EU-Initiative, die zu einer grenzüberschreitenden Anerkennung der Elternschaft innerhalb der Union führen soll, hat das kirchliche "Institut für Ehe und Familie" (IEF) gewarnt. Die Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin führten zu einem immer stärkeren Auseinanderklaffen von biologischer und rein rechtlicher Elternschaft, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme. Das Ansinnen der EU-Spitze könnte zur Leihmutterschaft "durch die Hintertür" führen, so die Warnung.

Aus Sicht des IEF ist das Ziel nachvollziehbar, die in einem EU-Mitgliedstaat festgestellte Elternschaft EU-weit anzuerkennen. Denn die unterschiedliche Anerkennung von Elternrechten könne zur Erschwernis der Niederlassungsfreiheit führen; daher sei beabsichtigt, alle Formen der Elternschaft - neben der biologischen und Adoptionselternschaft auch jene durch Rechtsakt - gleichermaßen zu regulieren. Das könnte laut IEF jedoch zur De-facto-Anerkennung von Praktiken wie der Leihmutterschaft führen, die von einzelnen EU-Mitgliedstaaten bewusst abgelehnt würden, weil sie das Wohl von Kindern gefährdeten.

Auch die Tatsache, dass durch die Gleichstellung einer Elternschaft aufgrund eines Rechtsaktes Kinder bewusst und vorsätzlich von ihren biologischen Eltern getrennt werden und damit gegen internationale Kinderrechte verstoßen wird, ist aus Sicht des kirchlichen Instituts "höchst besorgniserregend". Die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin und manche Tendenzen in der Rechtsgestaltung führten immer öfter dazu, dass Kinder "bewusst gespaltenen Elternschaften ausgesetzt werden".

Nach einer ersten öffentlichen Feedbackschleife geht die EU-Initiative nunmehr in die nächste Runde öffentlicher Konsultation. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte sie bereits im September 2020 angekündigt, begrüßt wurde die Vorlage u.a. von "Transgender Europe" und der NGO "European Network on Statelessness".

Stephanie Merckens, Juristin am IEF, gab in der Stellungnahme zu bedenken, dass die Anerkennung von faktischen Konstellationen die Schutzwirkung von Gesetzen und Verboten "konterkariert", die gerade dem Kindeswohl dienen sollen. Zwar müsse verhindert werden, dass Kinder aus Leihmutterschaft oder nach anderen reproduktionsmedizinischen Maßnahmen Geborene elternlos "stranden". Doch dies dürfe nicht dazu führen, dass "quasi durch die Hintertüre" ein innerstaatliches Verbot umgangen werde.

Die Bioethikerin am von der Bischofskonferenz eingerichteten "Institut für Ehe und Familie" plädierte dafür, die Regulierungskompetenz der einzelnen EU-Mitgliedstaaten in bedeutsamen rechtsethischen Bereichen nicht zu gefährden. Die gesetzlichen Unterschiede betreffend Fragen zu Ehe, Familie und Elternschaft seien tief in den sozialen, kulturellen und politischen Besonderheiten der EU-Mitgliedstaaten verwurzelt, forderte das IEF das Subsidiaritätsprinzip ein.

 

Auch international kritische Stimmen

Auch international stößt die EU-Initiative auf Skepsis bzw. Ablehnung: "CIAMS" (Internationale Koalition für die Abschaffung der Leihmutterschaft), die ihre Ablehnung der Leihmutterschaft feministisch begründet, warnte in ihrer Stellungnahme ebenfalls vor der Bedrohung von Kinder- und Frauenrechten durch eine etwaige EU-weite Harmonisierung. Ähnlich positionierten sich auch die Föderation der Katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) und die österreichische Initiative "Stoppt-Leihmutterschaft".

Bis 11. August 2021 können weitere Stellungnahmen abgegeben werden; ausdrücklich dazu aufgefordert sind Organisationen der Zivilgesellschaft und nichtstaatliche Organisationen, die sich mit Kinderrechten, Familienrecht, Menschenrechten und Nichtdiskriminierung befassen.

 

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


© 2021 www.kath.net