FFP2-Maskenpflicht in Kirchen - Bis in alle Ewigkeit oder doch kürzer?

28. Juni 2021 in Österreich


In Österreich müssen Gottesdienstbesucher trotz Hitze und fast keinen Covid-Fällen weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Die Österreichische Bischofskonferenz sieht hier nach einer kath.net-Anfrage keinen Handlungsbedarf.


Wien (kath.net/mk) Die neueste Corona-Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz sieht trotz des erfolgten Einbruchs der Ansteckungszahlen nach wie vor die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske in Kirchen auch am Sitzplatz vor. Eine kath.net-Presseanfrage an Erzbischof Franz Lackner, den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, hat ergeben, dass die Bischöfe hier weitere staatliche Lockerungen abwarten und dann erst „nachziehen“ wollen.

Zwar gilt in Gottesdiensten - anders als etwa in Wirtshäusern - nicht die „3G-Regel“ (genesen, getestet oder geimpft); da die jetzigen Ansteckungszahlen aber vergleichbar niedrig bis vernachlässigbar sind wie Ende Juni des Vorjahres, zudem jetzt etwa 100 mal (!) mehr tägliche Tests stattfinden als im Vergleichszeitraum, und anders als vor einem Jahr nun ein Großteil der Risikogruppen schon durch die Impfung geschützt ist, ist die durchgehende Maskenpflicht vielen Gläubigen nicht mehr verständlich und wird auch immer weniger eingehalten.


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