29. Juli 2021 in Aktuelles
Ein Hirten-Wort. Kardinal Brandmüller zu einem Gesetzestext: wann wird ‘Gesetz’ ‘Gesetz’? Darf sich der Glaube von schlechten Texten vom Weg abbringen, ja gar zu Unchristlichem führen lassen? Von Armin Schwibach
Rom (kath.net/wb/as) Der historisch “einzigartige Text” des Motu Proprio "Traditionis custodes" von Papst Franziskus zusammen mit dessen “Begleitbrief”, mit dem dieser “Summorum Pontificum” aufhebt und eine (nicht nur, aber besondere) 14jährige Geschichte mit einem gewaltvollen Handschlag zu eliminieren versucht, schlägt weiter hohe Wogen. Umso wichtiger ist es, sich vernünftig mit Unvernünftigem und Ideologischem ausdeinanderzusetzen. Dies tut Walter Kardinal Brandmüller mit einem feinsinnigen Beitrag, der intensiv zu studieren ist. Ein Hirten-Wort mitten im Sturm.
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„Traditionis custodes“ bei Licht betrachtet. Von Walter Kardinal Brandmüller
Mit seinem Motu proprio Traditionis custodes hat Papst Franziskus geradezu einen Hurrikan entfesselt, der jene Katholiken in Aufruhr versetzt hat, die sich dem durch Benedikts XVI. Summorum Pontificum wiederbelebten „tridentinischen“ Messritus verbunden fühlen.
Von nun an – so die wesentliche Aussage von Traditionis custodes – wird Benedikts Summorum Pontificum weitgehend außer Kraft gesetzt und die Feier der heiligen Messe mit gewissen Ausnahmen nur noch nach dem Missale Pauls VI. erlaubt.
Ein Blick in die Bloggerszene und andere Medien lässt erkennen, wie weltweit der Protest gegen das nach Form und Inhalt ungewöhnliche Dokument ausgebrochen ist.
Im Unterschied zu jenen den Inhalt von Traditionis custodes betreffenden Protesten sollen hier nun einige Überlegungen angestellt werden, die sich auf grundsätzliche Momente der kirchlichen Gesetzgebung – im Hinblick auf Traditionis custodes – beziehen.
Ging und geht es bisher in der Auseinandersetzung um Traditionis custodes um den legislativen Inhalt des Motu proprio, so soll dieses hier in formaler Hinsicht als Gesetzestext betrachtet werden.
Dabei ist zunächst festzustellen, dass ein Gesetz, um bindende Kraft zu erlangen, keiner besonderen Annahme durch die Betroffenen bedarf.
Wohl aber bedarf es der Rezeption durch dieselben. Mit Rezeption ist die bejahende Aufnahme des Gesetzes im Sinne von „sich zu eigen machen“ gemeint. Eben – und erst damit – erlangt das Gesetz Bestätigung und Dauerhaftigkeit, wie schon der „Vater“ des Kirchenrechts, Gratian († 1140) in seinem berühmten Decretum gelehrt hat. Hier der originale Text:
„Leges instituuntur cum promulgantur. Firmantur cum moribus utentium approbantur. Sicut enim moribus utentium in contrariem nonnullae leges hodie abrogatae sunt, ita moribus utentium leges confirmantur“ (c. 3 D. 4).
Das aber heißt, dass es zur Geltung und bindenden Kraft eines Gesetzes der billigenden Befolgung seitens der Adressaten bedarf. So sind andererseits manche Gesetze heute durch Nichtbeachtung abgeschafft, wie im Gegenteil Gesetze dadurch bestätigt werden, dass die Betroffenen sie beachten.
In diesem Zusammenhang mag auch auf die gewohnheitsrechtlich gegebene Möglichkeit verwiesen werden, der zufolge begründeter Widerspruch gegen ein universalkirchliches Gesetz mindestens zunächst aufschiebende Wirkung hat. Das aber bedeutet, dass dem Gesetz nicht Folge zu leisten ist, solange der Widerspruch nicht geklärt ist.
Nicht zu vergessen sei auch, dass im Zweifel, ob ein Gesetz verbindlich sei, dieses nicht verpflichtet. Solche Zweifel könnten etwa durch mangelhafte Formulierungen des Gesetzestextes begründet sein.
Hier wird klar, dass Gesetze und die Gemeinschaft, für die sie erlassen werden, in einer quasi-organischen Weise aufeinander bezogen sind, insofern das bonum commune der Gemeinschaft ihr Ziel ist.
Das aber heißt im Klartext, dass die Geltung eines Gesetzes letztlich von der Zustimmung der davon Betroffenen abhängt. Das Gesetz hat dem Wohl der Gemeinschaft zu dienen – und nicht umgekehrt die Gemeinschaft dem Gesetz.
Beide sind nicht einander gegenüberstehende, sondern aufeinander bezogene Größen, von denen keine ohne oder gegen die andere bestehen kann.
Wird also ein Gesetz von Anfang an oder im Lauf der Zeit nicht bzw. nicht mehr beachtet, verliert es seine verpflichtende Kraft, wird obsolet.
Dies – und das ist mit Nachdruck zu betonen – gilt natürlich nur von rein kirchlichen Gesetzen, keinesfalls jedoch von solchen, die auf göttlichem oder natürlichem Recht beruhen.
Als Beispiel für eine lex mere ecclesiastica möge die Apostolische Konstitution Veterum sapientia Papst Johannes XXIII. vom 22. Februar 1962 dienen, mit der der Papst u.a. auch für den universitären Lehrbetrieb das Latein vorschrieb.
Junger Doktor, der ich eben war, habe ich nur mit Kopfschütteln reagiert. Nun, an der „Gregoriana“ zu Rom war das Latein üblich, und das hatte angesichts des Sprachen-Babel unter der aus allen Kontinenten stammenden Studentenschaft guten Sinn. Ob aber Cicero, Vergil, und Laktanz die Vorlesungen verstanden hätten, mag füglich bezweifelt werden. Und nun: Kirchengeschichte, auch der Neuzeit, auf Latein? Bei aller erklärten Liebe zur Sprache der Römer – wie sollte das gehen?
Und dabei blieb es. Veterum sapientia war, kaum gedruckt, schon bald vergessen. Was aber dieses unrühmliche Ende einer Apostolischen Konstitution für das Ansehen der päpstlichen Autorität bedeutete, zeigte sich schon fünf Jahre später, als Pauls VI. Enzyklika Humanae vitae im Protest der westlichen Welt beinahe unterging.
Gemach, Freunde, also, und Geduld. Noch nie hat unerleuchteter Eifer dem Frieden, dem gemeinen Wohl gedient. Es war der heilige John Henry Newman, der, den großen Augustinus zitierend, erinnert hat: „Securus iudicat orbis terrarum“. Achten wir inzwischen sorgsam auf unsere Sprache. „Verbale Abrüstung“ hat man das schon einmal genannt. Mit frömmeren Worten: Keine Verletzung der brüder- (und neuerdings schwester-)lichen Liebe!
Nun – wieder Ernst: Welch groteske Vorstellung, dass gerade das Mysterium der Liebe zum Zankapfel würde. Wiederum sei der heilige Augustinus zitiert, der die Heilige Eucharistie das Band der Liebe und des Friedens genannt hat, das Haupt und Glieder der Kirche umschließt. Kein größerer Triumph der Hölle, würde dieses Band – wie schon so manches Mal – erneut zerrissen. Und die Welt würde höhnen: „Seht, wie sie einander lieben!“
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