12. August 2021 in Deutschland
Hessischer CDU-Landtagsabgeordneter: „Leider gehört es zur traurigen Realität, dass junge Mädchen aus Deutschland verschleppt und noch weit vor Erreichung der Volljährigkeit nach islamischem Recht verheiratet werden“.
Wiesbaden (kath.net/pm) „Leider gehört es zur traurigen Realität, dass junge Mädchen aus Deutschland verschleppt und noch weit vor Erreichung der Volljährigkeit nach islamischem Recht verheiratet werden. Diese Untugend herrscht vor allem in salafistischen und dschihadistischen Kreisen vor und muss daher in aller Konsequenz verboten werden“, fordert Ismail Tipi.
„Kinderehen sind eine grausame Form der Geringschätzung menschlichen Lebens und menschlicher Würde. Wer gegen seinen Willen gezwungen wird in jungen Jahren eine Ehe einzugehen, daraus resultierende sexuelle Handlungen zu vollziehen und womöglich sogar Kinder zu zeugen, der trägt bleibende Schäden davon“, weiß der Hessische Landtagsabgeordnete und CDU-Integrationsexperte Ismail Tipi.
„Ganz besonders junge Mädchen leiden unter Zwangsheiraten und Kinderehen: Sie werden von ihren Eltern oder Verwandten an einen Mann versprochen, ohne selbst auch nur angehört zu werden. Häufig läuft es so ab: Die Kinder reisen mit ihren Familien in die Sommerferien und kommen nicht wieder zurück – stattdessen werden Sie im vermeintlichen Urlaub gegen ihren Willen verheiratet. Was darauf folgt können wir uns nur erahnen: Körperliche Torturen ebenso wie eine (lebens-)lange psychische Leidensgeschichte. Das Schicksal dieser jungen Kindern macht mich traurig und wütend“, unterstreicht der integrationspolitische Sprecher der Hessischen CDU-Landtagsfraktion sein Statement.
Schätzungsweise 650 Millionen Mädchen und 115 Millionen Jungen weltweit wurden vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet, berichtet das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen. UNICEF schätzt, dass jährlich zwölf Millionen Mädchen eine Kinderehe eingehen.
Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ wurden Kinderehen zwar im Jahr 2017 verboten, allerdings leben noch unzählige Kinder in ungültigen Ehen. Ehen, die unter Verstoß gegen die Ehemündigkeitsvorschriften geschlossen wurden, sind demnach unwirksam, wenn ein Ehegatte im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Auch den im Ausland geschlossenen Ehen mit einem minderjährigen Ehegatten wurde grundsätzlich die Geltung im deutschen Recht versagt.
„Hier besteht ein dringender Handlungsbedarf“, macht Ismail Tipi deutlich. „Das Verbot der Kinderehen und der Zwangsheirat muss in aller Konsequenz durchgesetzt werden – das gilt ganz besonders in den Zeiten der Corona-Pandemie. Gerade jetzt, wo wieder verstärkte Reisebewegungen möglich werden, müssen wir leider damit rechnen, dass erheblich mehr junge Menschen in eine Zwangsehe genötigt werden. Hier müssen wir ganz klare rechtliche Brandlinien einziehen und diese auch mit vollster Kraft verteidigen. Hierbei muss das Wohl der Kinder im Mittelpunkt stehen. Eine falsch verstandene Toleranz ist hier definitiv fehl am Platz: Die Religionsfreiheit kann nicht genutzt werden, um Kinderehen als vermeintlich religiöses Gebot zu rechtfertigen. Hier setzt der Rechtsstaat klare Grenzen.“
Archivfoto MdL Tipi (c) Ismail Tipi
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