18. August 2021 in Chronik
Der Sozialwissenschaftler Manfred Spieker deutet die sozial-ethischen Enzykliken der letzten Päpste als keine Geringschätzung der klassischen Soziallehre, sondern deren Erweiterung um eine dringend notwendige Ethik des Lebens.
Freiburg im Breisgau (kath.net/mk) „Die Zukunft der Menschheit entscheidet sich nicht auf dem Feld der Steuerung der Globalisierung oder der Regulierung der Finanzmärkte. Sie entscheidet sich vielmehr auf dem Feld der Biomedizin.“ Das unterstrich Papst Benedikt XVI. in seiner 2009 publizierten Sozialenzyklika „Caritas in veritate“. Er habe damit die klassische katholische Soziallehre um eine Ethik des Lebens erweitert, wie der emeritierte deutsche Professor für christliche Sozialwissenschaften Manfred Spieker in der aktuellen Herder-Korrespondenz erklärt. Jene Lehre habe sich im 19. Jahrhundert rund um die Themen Arbeit und Kapital, Eigentum und Mitbestimmung sowie das Verhältnis zwischen Staat und Markt entwickelt. Manche Sozialwissenschaftler/-ethiker (etwa Hermann-Josef Große Kracht und Jonas Hagedorn) würden kritisieren, dass die jüngeren Päpste seit Johannes Paul II. kaum systematische Versuche unternommen hätten, diese Kernthemen weiterzuentwickeln. Spieker ortet hier aber einen blinden Fleck: Die gesellschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse hätten sich nämlich im Lauf des 20. Jahrhunderts geändert, zahlreiche Staaten hätten Abtreibung und/oder Euthanasie legalisiert. Durch die Fortschritte in der Forschung seien weitere ethische Fragen (Stichwort embryonale Stammzellen, Klonen und künstliche Befruchtung) hinzugekommen. Huxleys „schöne neue Welt“ zu vermeiden, sei daher die Herausforderung des 21. Jahrhunderts, der sich die Soziallehre der Kirche stellen müsse.
Es seien darum Anfang der 90er-Jahre die Kardinäle gewesen, die Johannes Paul II. gebeten hätten, ein Rundschreiben über diese Themen zu verfassen. Die sei 1995 mit „Evangelium Vitae“ erfolgt. Bereits davor habe der Papst betont, dass die Kirche immer jenen Menschen eine Stimme zu geben habe, die in ihren fundamentalsten Rechten unterdrückt werden: Im 19. Jahrhundert sei dies die Arbeiterklasse gewesen, heute seien es die ungeborenen Kinder. Und Benedikt XVI. habe in der eingangs erwähnten Enzyklika gemahnt, dass sich eine Gesellschaft – trotz allen Einsatzes um Frieden und Gerechtigkeit – von Grund auf widerspreche, wenn sie die verschiedensten Formen von Missachtung und Verletzung des menschlichen Lebens akzeptiere oder dulde. Die Kirche müsse in ihrer Verantwortung für die Schöpfung nicht nur Erde, Wasser und Luft verteidigen, sondern vor allem den Menschen gegen seine Selbstzerstörung schützen.
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