Georgia überlegt ähnliches Abtreibungsverbot bei Herzschlag wie Texas

23. September 2021 in Prolife


Georgia hat 2019 ein Abtreibungsverbot bei Herzschlag beschlossen. Ein Gerichtsbeschluss hat verhindert, dass es in Kraft tritt.


Atlanta (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Im US-Bundesstaat Georgia wird ein Abtreibungsverbot bei Herzschlag ähnlich wie in Texas diskutiert. „Unsere Lebensschutzgesetze gehören zu den strengsten der Nation, aber sie sind nicht in Kraft“, sagte Butch Miller, interimistischer Präsident des Senats von Georgia. Die Gerichte hätten die Gesetze auf Eis gelegt, sagte Miller. Wenn das Gesetz von Texas tatsächlich Leben retten könne, werde er sich dafür einsetzen, dass Georgia ein ähnliches Gesetz beschließt, sagte er in einem Interview mit The Atlanta Journal-Constitution.

Miller bezog sich auf ein Gesetz, welches Abtreibungen verbietet, sobald der Herzschlag des Ungeborenen festgestellt werden kann. Das Gesetz wurde bereits 2019 beschlossen, ist aber bis heute nicht in Kraft. Das in Texas beschlossene Gesetz konnte Anfang September in Kraft treten, nachdem der Oberste Gerichtshof einen Eilantrag dagegen zurückgewiesen hatte. Planned Parenthood und Whole Woman’s Health, zwei große Anbieter von Abtreibungen, haben bekannt gegeben, vorübergehend keine Abtreibungen nach der sechsten Schwangerschaftswoche durchzuführen.

Im Unterschied zum Gesetz in Georgia sieht das Abtreibungsverbot bei Herzschlag in Texas vor, dass Privatpersonen Verstöße einklagen und nicht staatliche Behörden. Diese Regelung dürfte den Ausschlag für die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gewesen sein, dem Eilantrag nicht statt zu geben. Das texanische Gesetz legt fest, dass Klagen nicht gegen Frauen eingebracht werden können, die eine Abtreibung durchführen ließen, sondern nur gegen ausführende Personen, in erster Linie Abtreibungsärzte.

Bereits Anfang September hat der Präsident des Senates von Florida in einem Radiointerview angekündigt, ein Abtreibungsverbot ähnlich wie jenes in Texas auszuarbeiten.

Ob das Gesetz in Texas in Kraft bleibt, ist ungewiss. Mit der Ablehnung des Eilantrages wollten die Richter des Obersten Gerichtshofes kein grundsätzliches Urteil über die Verfassungsmäßigkeit des texanischen Gesetzes fällen oder Urteilen über allfällige weitere Klagen gegen das Gesetz vorgreifen. Ein endgültiges Urteil des Obersten Gerichtshofes über das Abtreibungsverbot bei Herzschlag steht damit noch aus.

 


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