Erzbistum München: „3-G-Regel“ soll für reguläre Messen die Ausnahme sein

24. September 2021 in Deutschland


Eine kleine Münchner Pfarrgemeinde führte eine solche Einschränkung für Sonntagsmessen unlängst ein, um Platzprobleme für Gläubige zu vermeiden - Erzbistum und Pfarrei antworten auf kath.net-Presseanfrage


München (kath.net/mk) Die Pfarrgemeinde St. Martin/Untermenzing, Teil der Pfarreiengemeinschafft Allach-Untermenzing im Erzbistum München und Freising, hat vor kurzem auf ihrer Homepage angekündigt, dass ab 20. September für alle Gottesdienste der Gemeinde die Einhaltung der „3-G-Regel“ verpflichtend sein werde. Auf kath.net-Anfrage erläuterte der Pfarrer Martin Joseph den Hintergrund dieser schwerwiegenden und vergleichsweise einzigartigen Einschränkung für den Gottesdienstbesuch: Die Kirche St. Martin sei die kleinste im Pfarrverband und fasse bei Berücksichtigung der Corona-Abstandsvorschriften nur etwa 35 Besucher, was nur einen Bruchteil der Kirchenbesucher in Vor-Coronazeiten darstelle. Da man bei Sonntagsgottesdiensten immer wieder der Grenze nahegekommen sei, Kirchenbesucher abweisen zu müssen, habe sich die Pfarrgemeinde zur „3-G-Regelung“ entschlossen, um wieder den vollen Zugang zur Kirche zu ermöglichen. Die Einschränkung gelte (mangels Platzproblems) nicht für Werktagsgottesdienste. Für diejenigen, die keinen „3-G-Nachweis“ parat haben, würden vor Ort Schnelltests zur Verfügung stehen. Sowohl in den anderen beiden Kirchen des Pfarrverbandes als auch in den Nachbarpfarreien gelte die „3-G-Regelung“ nicht.

Auch das Erzbistum München wurde von kath.net zur neuen Regelung in Untermenzing angefragt: Laut Pressestelle werde es entsprechend dem Infektionsschutzkonzept der Erzdiözese den Verantwortlichen der Pfarreien freigestellt, ob sie die „3-G-Regel“ anwenden, um eine Begrenzung der Teilnehmerzahl zu vermeiden. Bei regulären Sonn- und Werktagsmessen werde aber die Anwendung dieser Einschränkung eine Ausnahme sein, sie sei vielmehr für besondere Anlässe wie Taufen oder Trauungen gedacht. Auf die Frage, welche Wichtigkeit/Notwendigkeit ein Gottesdienstbesuch habe, zumal die „3-G-Regel“ nie für „lebensnotwendige“ Bereiche gedacht gewesen sei, verwies das Erzbistum darauf, dass die Sonntagspflicht aktuell ausgesetzt sei.

 

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