Euthanasie bei todkranken Neugeborenen in Belgien

12. Oktober 2021 in Prolife


Bei todkranken Neugeborenen kommt es immer wieder zur Verabreichung von Medikamenten ‚in ausdrücklich lebensverkürzender Absicht’.


Brüssel (kath.net/LifeNews/jg)

In Belgien ist Euthanasie bei Minderjährigen nur zulässig, wenn diese bei Bewusstsein und urteilsfähig sind. Trotzdem kommt es bei lebensbedrohlich erkrankten Neugeborenen immer wieder zu Fällen bei Euthanasie.

Laut einer Untersuchung, die in den „Archives of Disease in Childhood Fetal and Neonatal edition“ veröffentlicht wurde, verabreichen Ärzte bei bis zu zehn Prozent dieser Neugeborenen „Medikamente in ausdrücklich lebensverkürzender Absicht“. Bei der Untersuchung wurden Todesfälle von Kindern im ersten Lebensjahr im Landesteil Flandern im Zeitraum von September 2016 bis Dezember 2017 herangezogen. Die behandelnden Ärzte wurden anonym befragt. Die Rücklaufquote lag bei über 80 Prozent.

Bei 24 Babys von ihnen wurden die genannten Medikamente angewendet. In mehr als 90 Prozent der Fälle gaben die Ärzte an, die Medikamente verabreicht zu haben, weil die betroffenen Babys keine Hoffnung auf eine erträgliche Zukunft gehabt hätten.

 


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