18. Oktober 2021 in Kommentar
Das erste Gebot der Kirche lautet: 1. Du sollst an Sonn- und Feiertagen der heiligen Messe andächtig beiwohnen - Der Montagskick von Peter Winnemöller
Linz (kath.net)
Der sonntägliche Messbesuch sei kein Hobby, sagte der Bischof von Görlitz, Wolfgang Ipolt in der vergangenen Woche in Cottbus. Etwas schmunzeln, angesichts der Wortwahl, darf man schon, vor allem, wenn man im Ohr hat, dass der eine oder andere gelegentlich den Lektoren- oder Kommunionhelferdienst als sein Hobby bezeichnet. Im Kern aber ist es sehr ernst. Der sonntägliche Gottesdienst ist für den Katholiken eine Pflicht. Der Verstoß gegen diese Pflicht, das sollte man im Gewissen sehr genau prüfen, kann vom Kommunionempfang ausschließen, so man leichtfertig ferngeblieben ist. Er ist dann zuerst zu beichten, bevor man wieder die Kommunion empfangen kann. Der moralische Grad der Verpflichtung ist ausgesprochen hoch. Es handelt sich immerhin um eines der fünf Kirchengebote, die für jeden Katholiken verpflichtend einzuhalten sind. Die Frage der vollen Gemeinschaft mit der Kirche hängt neben vielen anderen Faktoren auch an der Zustimmung zu den fünf Geboten der Kirche. Insofern ist der sonntägliche Kirchbesuch wahrhaftig kein Hobby, dessen vollkommen freiwillige Ausübung oder Nichtausübung ja gerade die Kategorie Hobby definiert. Der sonntägliche Kirchbesuch ist eine Pflichterfüllung. Ihn auszulassen ist grundsätzlich eine Pflichtverletzung mit entsprechenden Folgen. Soweit das Regelwerk der Kirche. Die Realität sieht sehr viel anders aus.
Vor der Coronakrise war der regelmäßige sonntägliche Messbesuch bereits auf zehn Prozent gesunken. Von Seiten der Bischöfe oder der zahlreichen pastoralen oder fiskalischen Laiengremien war dazu selten oder nie ein Wort der Sorge zu hören. Zählsonntage, von denen es zwei im Jahr gibt, werden von den Pfarrern routinemäßig mit Kinderchormessen, Familienmessen oder ähnlichen Veranstaltungen, die Eltern und Großeltern anlockt versehen, um vor dem Bischof gut da zu stehen. Manchmal wird der sonntägliche Kirchgang in Visitationen angesprochen, ist zu hören. Ob es dabei mehr als ein gemeinsames „Stirn in Sorgenfalten legen“ von Pfarrer und Bischof gibt, darf bezweifelt werden. Letztendlich kann man feststellen, auch die zehn Prozent waren schon ein sehr großzügig gerechneter Wert. Im vergangenen Jahr war dann auf Grund der zahlreichen Beschränkungen, die die meisten Bistümer ihren Gläubigen auferlegt hatten, der regelmäßige Messbesuch am Sonntag auf 5,9 Prozent im Bundesdurchschnitt gesunken. Dazu muss man sagen, dass zahlreiche Bistümer die Gläubigen sogar von der Sonntagspflicht dispensiert haben oder deren Einhaltung ins Belieben des Einzelnen gesetzt haben. Da wir in einer Medienwelt leben und die Medien die Kirche als monolithischen Block darstellen, wird kaum ein Gläubiger wirklich sagen können, was in seinem Bistum gerade gilt: Dispens, Beliebigkeit oder Sonntagspflicht. In vielen Bistümern gilt der Dispens von der Sonntagspflicht bis heute fort. Hier macht sich kein Gläubiger schuldig, wenn er am Sonntag die Heilige Messe nicht besucht. Zudem sind unabhängig davon die Auflagen der Bistümer oft genug so, dass man als Gläubiger vor den Vorschriften steht und sich fragt, ob die in den Ordinariaten auch noch was anderes tun, als Coronavorschriften zu erfinden.
Inzwischen sind, so beispielsweise im Wormser Dom im Bistum Mainz, die Vorschriften einzelner Gemeinden bei 2G angekommen, was bedeutet, dass ein Mensch, der nicht innerhalb des letzten halben Jahres infiziert war oder sich nicht impfen lassen möchte, von der Teilnahme an der Sonntagsmesse kategorisch ausgeschlossen ist. Es ist ein großes Glück, das muss man an dieser Stelle sagen, dass die Kirche alles heilen kann. Ein Gläubiger, der in Wahrnehmung seiner Freiheit aus wohlerwogenen Gründen eine Impfung ablehnt, aber trotzdem entschlossen ist, seine Sonntagspflicht zu erfüllen, genießt im Falle eines ungerechten Ausschlusses dieselbe Gnade, als hätte er die Sonntagsmesse besucht. Und auch das ist Fakt: eine weitere Ausbereitung der 2G-Regel, die auch in anderen Bistümern und Pfarreien ganz sicher kommen wird, dürfte den regelmäßigen Gottesdienstbesuch weiter absenken.
Der Wust an Vorschriften aus den Ordinariaten, denen sich Gläubige und Priester inzwischen gegenübersehen, wirkt sich ebenfalls hinderlich aus. Man hat den Eindruck, je weniger Bedeutung Corona gesamtgesellschaftlich hat, umso kleinteiliger werden die Vorschriften der Bistümer. So darf im Erzbistum Paderborn ein Chor im Gottesdienst ohne Maske singen, wenn er allein singt. Die Chormitglieder müssen aber eine Maske tragen, wenn sie mit der Gemeinde singen. Gilt für den Gottesdienst jedoch insgesamt die 3G-Regel, dürfen alle ohne Maske singen. Unbekannt ist, ob bei Vollmond im Morgengrauen an ungeraden Tagen eine andere Regelung gilt. Bei Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Internetseite ihres Bistums oder fragen Sie ihren Arzt oder Generalvikar. Kein Wunder also, wenn Gläubige durch die Regelungswut der Ordinariate völlig verunsichert sind, lieber gleich zuhause bleiben. Die vergangenen zwanzig Monate haben doch gezeigt, dass der Himmel einem nicht auf den Kopf fällt, wenn man wie alle anderen auch am Sonntag ausschläft. Insofern man dispensiert ist, begeht man nicht einmal einen Verstoß gegen das Kirchengebot. Eine Umkehr ist ebenso wenig in Sicht, wie eine Strategie, nach Ende der Coronamaßnahmen die Menschen wieder zum sonntäglichen Messbesuch zu motivieren. Denn auch das ist Fakt, von der Sonntagspflicht hat man seit langer Zeit nichts gehört und es wäre durchaus interessant zu erfahren, wie es um die Kenntnis der Gläubigen hinsichtlich der Kirchengebote steht.
Man muss Bischof Ipolt wirklich und sehr ernsthaft zustimmen, der sonntägliche Kirchgang ist kein Hobby. Der Bischof von Görlitz hatte im Übrigen von sich aus seinen Gläubigen keinerlei Einschränkungen auferlegt und sogar gegen staatliche Vorgaben interveniert. Ein Impuls, den Sonntag wieder ins Bewusstsein der Gläubigen zu rücken, wäre bei weitem nicht die schlechteste Idee.
Angeregt durch den Hinweis des Bischofs von Görlitz zur Sonntagspflicht wird an dieser Stelle im Montagskick eine lockere Folge zu den Kirchengeboten aus jeweils aktueller Sicht veröffentlicht werden.
Die fünf Gebote der Kirche lauten:
1. Du sollst an Sonn- und Feiertagen der heiligen Messe andächtig beiwohnen.
2. Du sollst deine Sünden jährlich wenigstens einmal beichten.
3. Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion empfangen.
4. Du sollst die gebotenen Feiertage halten.
5. Du sollst die gebotenen Fasttage halten.
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