Totus Tuus kündigt Widerstand gegen Bischof Genns Dekret an

9. November 2021 in Deutschland


Die geistliche Vereinigung "Totus Tuus Neuevangelisierung" will gegen ein Auflösungs-Dekret des Münsteraner Bischofs Felix Genn Rechtsmittel einlegen


Münster (kath.net)

Die geistliche Vereinigung "Totus Tuus Neuevangelisierung" will gegen ein Auflösungs-Dekret des Münsteraner Bischofs Felix Genn Rechtsmittel einlegen. Dies teilte die Gruppe der KNA mit. Genn hat in einem Dekret, das der Bischof am 4. November unterzeichnet hat, erklärt, dass Totus Tuus kein nach dem Kirchenrecht anerkannter kirchlicher Verein mehr ist. Totus Tuus (Ganz Dein) war von 2017 bis Herbst 2018 von Pfarrer Jochen Reidegeld und der Ordensfrau Schwester Birgitte Herrmann visitiert worden. Kritik, die es von Mitgliedern an der Gemeinschaft gab, wurde im Auftrag des Bischofs untersucht. Auf eine erste Untersuchungsphase folgte für die Gemeinschaft ein fast zweijähriger begleiteter Gesprächs- und Aufarbeitungsprozess, der mit einem Abschlussbericht im November 2020 endete.  In einem Dekret legt Bischof Genn nun fest, dass Totus Tuus sich nicht länger als katholische Vereinigung bezeichnen darf. Mitarbeitern im pastoralen Dienst des Bistums Münster wird jede Mitwirkung oder Mitgliedschaft in Totus Tuus untersagt. Der Vereinigung wird jede Form von Veranstaltungen oder Aktivitäten im Bistum Münster verboten.


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