Vatikan-Prozess: Auch Streit um Papst als Zeugen

18. November 2021 in Weltkirche


Strafverteidiger: Das von der Strafverfolgung bereitgestellte Beweismaterial sei unvollständig und manipuliert - Verwirrung: Hat der Papst durch seine Antwort das bestehende Prozessrecht faktisch geändert und war als Zeuge befragt worden?


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Im Strafprozess zu einem vatikanischen Finanzskandal hat die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens verlangt. Das von der Strafverfolgung bereitgestellte Beweismaterial sei unvollständig und manipuliert, so zwei Strafverteidiger beim vierten Verhandlungstag am Mittwoch im Vatikan. Auf dieser Grundlage könnten sie ihren Auftrag als Verteidiger der Angeklagten nicht wahrnehmen. Der vatikanische Strafverfolger Alessandro Diddi hingegen verteidigte die Auslassungen.

Zum Antrag, das Verfahren einzustellen, äußerte sich der Vorsitzende Richter Giuseppe Pignatone nicht. Allerdings werde er den "sehr komplizierten" Prozess "nicht beginnen", solange die Verteidigung nicht alles Material erhalten habe. Nach gut zweieinhalb Stunden Verhandlung und einer längeren Pause vertagte Pignatone das Gericht auf den 1. Dezember.

In dem viel beachteten Strafprozess geht es vor allem um verlustreiche Investitionen des vatikanischen Staatssekretariats in eine Londoner Immobilie. Angeklagt sind ehemalige Mitarbeiter der Kurie, italienische Finanzmakler und Anwälte, sowie Kurienkardinal Angelo Becciu, früher in leitender Position im Staatssekretariat tätig.

Auf mehrfache Anweisung des Gerichts hin hatte die Strafverfolgung den Verteidigern am 3. November endlich Einsicht in Audio- und Videoaufnahmen sowie schriftliche Protokolle ihrer Vernehmungen gewährt. Diese dienen als Grundlage der Anklageschrift. Allerdings wies das Material Auslassungen auf; auch stimmten laut Aussage mehrerer Verteidiger schriftliche Protokolle nicht immer mit den Aufnahmen überein.

Diese waren zudem nur in Räumen der vatikanischen Gendarmerie einsehbar. Die von der Verteidigung verlangten Dateikopien hingegen habe Diddi bisher nicht geliefert. Des weiteren kritisierte die Verteidigung die bisher zur Verfügung stehende Zeit als viel zu kurz, um rund 115 Stunden Aufnahmematerial zu sichten.

Diddi verteidigte sein Vorgehen. Die fehlenden Abschnitte beträfen teils Themen, die nicht zum aktuellen Verfahren gehörten; andere Inhalte unterlägen Geheimhaltungsvorschriften. Solche Auslassungen im Beweismaterial gebe es bei allen italienischen Staatsanwaltschaften. Was die Dateikopien angehe, laut Diddi einige Tera-Byte Datenmaterial, so habe er den Verteidigern mittels einer bisher weitgehend einmaligen Software die Möglichkeit gegeben, das Material online einzusehen.

An einer Stelle verwies der Verteidiger des Finanzmaklers Enrico Crasso, Luigi Panella, auf eine Passage in einem Vernehmungsprotokoll von April 2020, in der die Strafverfolgung den Hauptbelastungszeugen Alberto Perlasca damit konfrontiert, der Papst selbst habe Diddi gegenüber etwas anderes gesagt. Das vatikanische Prozessrecht, so Panella weiter, sehe aber keine Befragung des absoluten Souveräns des Vatikanstaates vor.

Falls der Papst als oberster Gesetzgeber das bestehende Prozessrecht durch seine Antwort aber faktisch geändert habe und somit als Zeuge befragt worden sei, müsse es dazu ein Protokoll geben. Diddi entgegnete, er habe sich in der Vernehmung auf ein erstes informelles Gespräch mit dem Papst bezogen. Darüber gebe es naturgemäß kein Protokoll. Im Übrigen habe Franziskus selbst bei einer Pressekonferenz im November 2019 über die damals begonnenen Ermittlungsarbeiten berichtet.

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