Boston: Karenzurlaub für Mitarbeiter der Stadtverwaltung jetzt auch bei Abtreibung

20. November 2021 in Prolife


Karenzurlaub ist auch bei Schwangerschaftsverlust möglich. Dazu zählen nicht nur Fehlgeburten, sondern auch Abtreibungen. Gleichzeitig wurde der Karenzurlaub von sechs auf 12 Wochen verlängert.


Boston (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Angestellte der Stadt Boston können drei Monate bezahlten Karenzurlaub nehmen, auch wenn sie ihr Kind abgetrieben haben. Eine entsprechende Änderung der Karenzregelung ist seit September 2021 in Kraft.

Die neue Regelung ermöglicht den Mitarbeitern der Stadtverwaltung die Inanspruchnahme von Karenzurlaub nach einer Geburt, nach Adoption, nach einer Leihmutterschaft und nach Schwangerschaftsverlust. Schwangerschaftsverlust umfasst nicht nur Fehlgeburten sondern auch Abtreibungen. Gleichzeitig wurde die Dauer des Karenzurlaubs von sechs auf zwölf Wochen erhöht.

Die Ausweitung auf Schwangerschaftsverlust wurde mit den verheerenden Auswirkungen von Fehlgeburten begründet.

Der Vorschlag, Abtreibung in die Fälle von Schwangerschaftsverlust aufzunehmen, wurde erstmals von Michelle Wu eingebracht. Die damalige Stadträtin wurde Mitte November als neue Bürgermeisterin von Boston angelobt.

Wu wurde im Wahlkampf von Planned Parenthood unterstützt, dem größten Anbieter von Abtreibungen in den USA. Sie setze sich für die Patienten von Planned Parenthood, für reproduktive Gesundheit, Rechte und Freiheiten in der Stadt Boston und darüber hinaus ein, schrieb die Organisation in einer Stellungnahme.

 


© 2021 www.kath.net