3. Dezember 2021 in Aktuelles
Ein moraltheologischer Kommentar über die Moralität des Gebrauchs einiger Impfungen gegen Covid-19 - Ein Gastkommentar von Pfr. Johannes Laichner zur Note der Glaubenskongregation
Linz (kath.net)
Der Verfasser will mit diesen moraltheologischen Überlegungen in keiner Weise die Maßnahmen und Richtlinien zur Bekämpfung des Coronavirus durch die staatliche Gewalt und die kirchliche Hierarchie seit Beginn der Pandemie beurteilen. Er versteht seine Ausführungen nicht als Aufruf für oder gegen eine Impfung. Er will einzig den Inhalt der Note der Glaubenskongregation vom 21. Dezember 2020 sachlich darstellen, um den Gläubigen in ihrer Gewissensentscheidung behilflich zu sein. Diese Überlegungen beabsichtigt in keiner Weise Erkenntnisse humanwissenschaftlicher Forschung zu beurteilen.
„Mit Nachdruck rufen wir die Katholikinnen und Katholiken und alle Menschen unseres Landes dazu auf, sich impfen zu lassen, soweit dies möglich ist. Impfen ist in dieser Pandemie eine Verpflichtung aus Gerechtigkeit, Solidarität und Nächstenliebe. Aus ethischer Sicht ist es eine moralische Pflicht. Wir müssen uns und andere schützen. Die Impfung ist dazu das wirksamste Mittel.“[1] So ließ der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 22. November 2021 in Würzburg verlauten.
Die Schlussfolgerung ist brisant: Wenn aus ethischer Sicht eine moralische Pflicht zur Impfung tatsächlich vorläge, wäre im Umkehrschluss eine diesbezügliche Weigerung ein sündhaftes Verhalten. Kirchliche Impfappelle dieser Art berufen sich durchgehend auf die Note der Glaubenskongregation „über die Moralität des Gebrauchs einiger Impfungen gegen Covid-19“[2] vom 21. Dezember 2020. Wird dieses römische Dokument korrekt ausgelegt? Besteht tatsächlich eine moralische Pflicht zur Impfung?
A) Analyse der römischen Note
Das römische Dokument erinnert daran, dass es große moralische Vorbehalte gegen Covid-19-Impfstoffe aufgrund ihrer Verwendung von Zelllinien aus Abtreibungen gibt. Wie schon in früheren Stellungnahmen der Päpstlichen Akademie für das Leben[3] und in der Instruktion „Dignitas personae“[4] berücksichtigt die Kongregation eine „differenzierte Verantwortlichkeit bei der Mitwirkung am Bösen“.
Die Formulierung „Mitwirkung am Bösen“ setzt die Qualifizierung von Abtreibung als „verabscheuungswürdiges Verbrechen“ voraus. Schon im II. Vatikanischen Konzil wurde in der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes diese klare Einordnung festgeschrieben.[5]
Die Verwendung von Zelllinien abgetriebener menschlicher Föten in der Impfstoffherstellung muss aus christlicher Sicht deshalb als im höchsten Maße unethisch betrachtet werden. Dabei erscheint es irrelevant, in welcher Phase der Entwicklung eines Impfstoffes embryonale Zelllinien verwendet wurden, ob in der Produktion oder erst in der Testphase der Vakzine.[6] Den wenigsten Menschen ist darüber hinaus die rücksichtslose und grausame Art der Entnahme der Organzellen an abgetriebenen Föten bekannt.
„Die moralische Pflicht, eine solche passive materielle Mitwirkung am Bösen zu vermeiden“, ist grundsätzlich für Katholiken bindend, so die Note der Kongregation, die an dieser Stelle nachweislich auf Überlegungen der Päpstlichen Akademie für das Leben aus dem Jahr 2005 Bezug nimmt[7]: „Es hängt von den Gläubigen und Bürgern mit einem aufrechten Gewissen ab, Widerstand zu leisten, sogar Verweigerung aus Gewissensgründen geltend zu machen, gegen die immer mehr zunehmenden Angriffe auf das Leben und die Kultur des Todes.“ Daraus folge auch die moralische Verpflichtung, sich jeglichem Anschein einer stillschweigenden Duldung des Handels mit fetalen Organen und Zelllinien, die aus Abtreibungen stammen, zu entziehen. Mehr noch, man sollte mit allen Mitteln (auch über Massenmedien) diese Impfstoffe bekämpfen, die Entwicklung und Zulassung akzeptabler Alternativen einfordern und eine rigorose legale Kontrolle der pharmazeutischen Hersteller forcieren, so die Päpstliche Akademie für das Leben.[8]
Die Kongregation stellt die Frage, ob es trotzdem möglich ist, „sittlich erlaubt“ diese Impfstoffe zu empfangen. Dies betrifft z.B. den speziellen und nicht alltäglichen Fall, dass eine Verbreitung eines schweren Krankheitserregers ohne Verwendung problematischer Impfstoffe nachweislich nicht wirksam eindämmbar wäre und daher eine beträchtliche Gesundheitsgefahr für die gesamte Bevölkerung bestünde.
B) Kriterien, die den Gebrauch unmoralischer Impfstoffe erlauben
Wie die Päpstliche Akademie für das Leben in ihren Überlegungen zu problematischen Impfstoffen im Jahr 2005, weicht die Kongregation im Blick auf eine pandemische Verbreitung eines hoch pathogenen Agens (d.h. potentiell krankmachendes Virus) nun die grundsätzliche Pflicht auf, eine entfernte passive materielle Mitwirkung am Bösen zu meiden. Der Gebrauch problematischer Impfstoffe wäre dann aus einem verhältnismäßigen Grund zu akzeptieren.[9]
Dementsprechend legt die Kongregation in ihrer Note vom 21. Dezember 2020 fest, unter welchen Kriterien moralisch problematische Impfstoffe gegen Covid-19 genutzt werden dürfen – im Sinne von „conditiones sine quibus non“ (unerlässliche Bedingungen). Es ist nicht Absicht der Kongregation, „über die Sicherheit und die Wirksamkeit dieser Impfstoffe zu urteilen“. Sie bedenkt allein die moralischen Aspekte in der Anwendung von Vakzinen, „die aus Zelllinien aus Geweben entwickelt worden sind“, die wiederum aus Abtreibungen stammen.
Im Folgenden werden diese Bedingungen für eine moralisch akzeptable Anwendung hervorgehoben und präzisiert. Es sei dem Urteil jedes Einzelnen überlassen, ob dieser Kriterienkatalog in den Diözesen und Pfarren bisher breit und transparent kommuniziert wurde und von den Gläubigen für die individuelle Gewissensentscheidung angewendet werden kann.
Die Auflistung erwähnter Bedingungen lädt ein, diese vor dem Hintergrund des seit Dezember 2020 immens angewachsenen Erfahrungswissens um Covid-19 kritisch auf ihre aktuelle Relevanz zu überprüfen. Liegen angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Sicherheit und Wirksamkeit noch jene Kriterien vor, die bisher eine kirchlich erlaubte Akzeptanz dieser Vakzine voraussetzte?
Der Gebrauch unmoralischer Impfstoffe ist laut Note der Glaubenskongregation vom
21. Dezember 2020 unter folgenden Bedingungen erlaubt:
1) … „wenn ethisch einwandfreie Covid-19-Impfstoffe nicht zur Verfügung stehen.“
Nur in Ermangelung anderer Mittel, um die Epidemie zu stoppen oder gar zu verhindern, kann das Gemeinwohl diese Impfung empfehlen, insbesondere zum Schutz der Schwächsten und Gefährdetsten. Der Umstand, dass auch andere wirksame, alternative Impfstoffe weltweit zur Verwendung kommen, nimmt kirchliche Amtsträger in die Pflicht, politisch Verantwortliche bezüglich einer raschen Zulassung moralisch akzeptabler Impfstoffe unter Druck zu setzen.
2) … wenn diese Impfstoffe „als klinisch sicher und wirksam anerkannt sind“.
Über die „klinische Sicherheit“ kann noch lange keine abschließende Antwort gegeben werden, da es sich nur um Notfallzulassungen von Präparaten handelt, die im Eilverfahren entwickelt worden, deren Nebenwirkungen ungenügend dokumentiert und deren Langzeitfolgen noch nicht absehbar sind. Die WHO-Datenbank gab mit Stand 12.11.2021 weltweit schon über 2.457.000 gemeldete Verdachtsfälle von Nebenwirkungen von Covid-19-Impfstoffen an.[10]
Bezüglich der von der Kongregation zu Recht eingeforderten Wirksamkeit deuten aktuelle Daten darauf hin, dass die zugelassenen Impfstoffe keine „sterile Immunität“ bewirken. Die Corona-Schutzimpfung bietet nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen einen sogenannten Individualschutz, unterbindet aber nicht die Weitergabe des Agens. Wer sich impfen lässt, schützt sich selbst in bedingter Weise, etwa vor einem schweren Verlauf der Krankheit, aber bezüglich Weitergabe des Virus nicht das Gemeinwohl in dem Maß, wie bisher erhofft wurde.
3) … „wenn eine schwerwiegende Gefahr besteht, wie z. B. die ansonsten nicht eindämmbare Verbreitung eines schweren Krankheitserregers – in diesem Fall, die pandemische Ausbreitung des Covid-19 verursachenden SARS-CoV-2 Virus“.
Die Kongregation setzt voraus, dass es sich bei diesen Impfstoffen um Vakzine handeln muss, die bezüglich der Eindämmung der pandemischen Ausbreitung hoch wirksam sind. Alle Hersteller problematischer Impfstoffe beschränken die Wirkung ihrer Vakzine aber mittlerweile auf die Milderung der Krankheitssymptome nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 Viren. Sie begrenzen die symptommildernde Wirkung darüber hinaus zeitlich, mitunter auf nur wenige Monate.
Der Nachweis einer wirksamen Eindämmung der Pandemie allein durch diese Impfstoffe scheint angesichts gegenteiliger wissenschaftlicher Erkenntnisse nur schwer erbringbar.[11]
4) … wenn „die moralisch zulässige Verwendung dieser Arten von Impfstoffen aufgrund der besonderen Bedingungen, die sie eben rechtfertigen, in sich keine (auch nicht indirekte) Legitimation für die Praxis der Abtreibung darstellen“.
Die moralische Legitimierung des Gebrauchs von abtreibungsbefleckten Impfstoffen und infolge auch die Empfehlung dieser Produkte von kirchlicher Seite dürfen bei pharmazeutischen Unternehmen nicht den falschen Eindruck erwecken, dass sie dadurch zur Entwicklung und Produktion weiterer problematischer Vakzine ermutigt würden. Dies wäre eine schwerwiegende Sünde der Unterlassung des unzweideutigen Protestes gegen dieses Unrecht.
5) … wenn die „Missbilligung der Abtreibung seitens jener, die die Impfstoffe nutzen“ gewährleistet ist.
Die Missbilligung der Abtreibung stellt eine Grundbedingung für den erlaubten Gebrauch dieser Impfstoffe bzw. für die kirchliche Dispens von der Pflicht, eine entfernte passive materielle Mitwirkung am Bösen zu meiden, dar. Das Prinzip der erlaubten Mitwirkung am Bösen schließt als Voraussetzung die grundsätzliche Ablehnung der Abtreibung mit ein. Daraus folgt die Pflicht zum Widerstand gegen die immer mehr zunehmenden Angriffe auf das Leben, gegen das Übel der Abtreibung als „größte Zerstörung des Friedens“[12] und gegen die „Kultur des Todes“[13].
6) … wenn „der erlaubte Gebrauch solcher Impfstoffe (…) eine moralische Billigung der Benutzung von Zelllinien, die von abgetriebenen Föten stammen“, ausschließt.
Das Volk Gottes, im Besonderen Bischöfe und Priester haben die Verpflichtung, mit allen Mitteln (auch über Massenmedien) die Entwicklung und Testung von Impfstoffen unter Hinzunahme von aus Abtreibungen gewonnenem fetalen Gewebe zu bekämpfen, die Zulassung akzeptabler Alternativen vehement einzufordern und eine rigorose legale Kontrolle der pharmazeutischen Hersteller zu forcieren.
7) … wenn pharmazeutische Unternehmen als auch staatliche Gesundheitsbehörden ermutigt werden, „ethisch vertretbare Impfstoffe zu produzieren, zu genehmigen, zu vertreiben und anzubieten, die weder für Gesundheitsdienstleister noch für die zu impfenden Menschen Gewissensprobleme aufwerfen.“[14]
Die Glaubenskongregation betont die Pflicht aller, verantwortliche Unternehmen und Behörden zur raschen Entwicklung und Zulassung ethisch vertretbarer Impfstoffe aufzurufen und dadurch Gewissensprobleme der Ärzte oder der zu impfenden Menschen zu vermeiden.
C) Fazit und Ausblick
Die Glaubenskongregation bekräftigt die bisherige Haltung der Kirche zum Übel der Abtreibung. Die Formulierung „Mitwirkung am Bösen“ setzt die Qualifizierung von Abtreibung als „verabscheuungswürdiges Verbrechen“[15] voraus. Es ist und bleibt ethisch unverantwortlich, von Abtreibungen stammende Zelllinien für die Entwicklung und Produktion von Medikamenten bzw. Impfstoffen zu verwenden.
Es darf nicht der Eindruck von kirchlicher Seite entstehen, dass verstörende Fakten bewusst vom gesellschaftlichen Impfdiskurs ferngehalten werden. Im Gegenteil, die Impfdebatte würde die Möglichkeit bieten, breitenwirksam die Haltung der Kirche zu Abtreibung und Verwendung daraus gewonnener fetaler Zelllinien auch weiterhin eindeutig zu positionieren.
Es bleibt in der Regel eine moralische Nötigung des Gewissens jener Gläubigen, die zur Impfung mit einem problematischen Vakzin gedrängt oder gezwungen werden und damit gegen ihr Gewissen handeln. Diese untragbare Situation muss durch rasche Entwicklung und Zulassung alternativer ethisch einwandfreier Impfstoffe beseitigt werden.[16] Es darf grundsätzlich weder dem medizinischen Personal noch den potenziellen Empfängern von Impfstoffen durch die unmoralische Benutzung von Zelllinien, die von abgetriebenen Föten stammen, Gewissensprobleme aufgeladen werden.
Die Note der Kongregation „über die Moralität des Gebrauchs einiger Impfungen gegen Covid-19“ führt mehrere Bedingungen an, unter denen die Verwendung unmoralischer Impfstoffe als sittlich erlaubt gilt.[17] Neben „äußeren Bedingungen“ (gefährliche Pandemie, Sicherheit und Wirksamkeit der Vakzine, usw.) gilt für den einzelnen Gläubigen als wesentliche Voraussetzung die Missbilligung der Abtreibung. Ein Hinweis diesbezüglich fehlt bisher in vielen kirchlichen Verlautbarungen und Aufrufen zur Impfung.
Unberührt von der Feststellung einer moralischen Akzeptanz der Vakzine bleibt die Situation jener Gläubigen, die trotz der Gesundheitsgefahr diese Impfstoffe aus Gewissensgründen weiterhin meiden. Die Kongregation bestätigt dieses Recht, erinnert betreffende Personen aber explizit an die moralische Pflicht, zur Eindämmung der pandemischen Gefahr im Verweis auf die von Experten vorgeschlagenen Hygiene- und Vorsichtmaßnahmen beizutragen und damit dem Gemeinwohl zu dienen. Sollten geimpfte Personen im ähnlichen Ausmaß wie ungeimpfte Personen nachweislich Überträger des ansteckenden Virus sein, muss diese Sorgfaltspflicht natürlich auch ihnen gelten.
Die eingeschränkte Zulässigkeit des Gebrauchs dieser Impfstoffe ist unter keinen Umständen als kirchliche Proklamation der Zulässigkeit ihrer Herstellung, des Vertriebs und der Anwendung zu verstehen. Sie wird als absolute Ausnahme nur moralisch gerechtfertigt, falls die Notwendigkeit besteht, eine schwerwiegende Gefahr vom Gemeinwohl wirksam abzuwenden bzw. einzudämmen.
Der oben ausführlich besprochene Kriterienkatalog stellt in Anbetracht der aktuellen Situation eine große Hilfe für die Entscheidungsfindung jener Gläubigen dar, die aus Mangel an Alternativen daher unmoralische Vakzine nutzen wollen. Er kann dies aber nur dann leisten, wenn er der breiten Bevölkerung bekannt gemacht bzw. entsprechend erläutert wird.
Die kirchliche Rezeption der römischen Note erfordert darüber hinaus eine regelmäßige Überprüfung, ob genannte unerlässliche Bedingungen („conditiones sine quibus non“) für eine kirchliche Erlaubnis erfüllt sind bzw. ob sich diesbezüglich seit Dezember 2020 Grundannahmen (z.B. schwerwiegende Gefahr, Wirksamkeit der Vakzine) maßgeblich verändert haben.
Wenn „in der Regel“ bei problematischen Vakzinen die Pflicht besteht, eine „entfernt passive materielle Mitarbeit am Bösen zu meiden“[18], dann darf die Ausnahme von dieser Regel nur solange in Kraft bleiben, wie auch die Kriterien diesbezüglich noch in wesentlichen Punkten vorliegen. Sollten nach Prüfung durch medizinische Experten z.B. die klinische Sicherheit (bei schwacher Wirkung der Vakzine oder gravierender Nebenwirkungen) und die Wirksamkeit betreffender Vakzine (im Blick auf eine wirksame Eindämmung der Pandemie) nicht mehr in einem hohen Ausmaß vorliegen, würde ein wesentlicher Grund für ihre kirchliche Akzeptanz entfallen. Folglich müssten unter dieser Voraussetzung die eindringlichen kirchlichen Appelle zur breiten Anwendung dieser Impfstoffe unterbleiben. Analog dazu wären auch Bestrebungen fragwürdig, die Bevölkerung eines Landes pauschal und ohne differenzierte Ausnahmeregelung durch eine Impfpflicht zu einem problematischen Vakzin zu zwingen, besonders wenn dies aus Gewissensgründen abgelehnt wird.
Ob es aus ethischer Sicht tatsächlich eine moralische Pflicht zur Impfung gibt, wie in Debatten und Impfappellen immer wieder vorgebracht wird, thematisiert die Note der Glaubenskongregation nicht. Sie spricht explizit nur von einer Empfehlung der Impfung - unter der Voraussetzung, dass andere Mittel zur Eindämmung der Epidemie fehlen und betreffende Impfstoffe dies nachweislich wirksam tun. In der Regel stellt „die Impfung keine moralische Pflicht“ dar, so die römische Note.
Alle Gläubige, unabhängig davon, ob sie diese problematischen Impfstoffe unter den oben genannten unerlässlichen Bedingungen kirchlich erlaubt verwendet haben, oder sie aus Gewissensgründen weiterhin meiden, sind zu ermutigen, sich von nun an umso leidenschaftlicher für den Schutz des ungeborenen Lebens einzusetzen. Damit tragen die Christen dazu bei, dass Kinder in einer Atmosphäre der Liebe und Wertschätzung das Licht der Welt erblicken dürfen. Das Unrecht der Abtreibung muss um unser aller Seelenheil willen gestoppt werden!
Vor allem aber ist festzuhalten, dass eindringliche und öffentliche Aufrufe zu Umkehr, Gebet und Buße - der Verkündigung des Herrn entsprechend – ein entscheidender Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie wären.
[1] https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/staendiger-rat-der-deutschen-bischofskonferenz-ruft-zum-impfen-auf – 22. November 2021.
[2] Note der Kongregation für die Glaubenslehre zur Moralität der Verwendung einiger Anti-Covid-19-Impfstoffe vom 21.12.2020. Internetquelle: https://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20201221_nota-vaccini-anticovid_ge.html - 24. November 2021.
[3]Vgl. Päpstliche Akademie für das Leben, „Moralische Überlegungen zu Impfstoffen, die aus Zellen abgetriebener menschlicher Föten hergestellt werden“, 5. Juni 2005.
[4]Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Dignitas personae (8. Dezember 2008), Nr. 35: AAS (100), 884.
[5] „Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muss. Es ist also das Leben von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuungswürdige Verbrechen.“ Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von Heute 51 (Gaudium et Spes). In: Konzilsdekrete Bd. 4, Der Christ in der Welt, Recklinghausen 5. Auflage 1966.
[6] Übersicht entwickelter Impfstoffe und deren Verwendung fetale Zelllinien: https://lozierinstitute.org/update-covid-19-vaccine-candidates-and-abortion-derived-cell-lines/ - 24. November 2021.
[7] Die Kongregation spricht von „allgemein richtungsweisenden Kriterien“, die diese kirchlichen Dokumente und Stellungsnahmen der Päpstlichen Akademie für das Leben bieten.
[8] Vgl. Päpstliche Akademie für das Leben, „Moralische Überlegungen zu Impfstoffen, die aus Zellen abgetriebener menschlicher Föten hergestellt werden“, 5. Juni 2005. in: Schriftenreihe der Aktion Leben e.V., Nr. 27, Seite 15f., 2007.
[9] Ebd. 17.
[10] Link zur offiziellen WHO-Datenbank: http://www.vigiaccess.org/
[11] Link zu einer im European Journal of Epidemiology veröffentlichten Studie: https://doi.org/10.1007/s10654-021-00808-7
[12] Hl. Mutter Teresa, Rede bei der Verleihung des Friedensnobelpreises am 10. Dezember 1979 in Oslo, Norwegen.
[13] Hl. Papst Johannes Paul II, in: Enzyklika Evangelium Vitae über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens, 25. März 1995.
[14]Note der Glaubenskongregation zur Moralität der Verwendung einiger Anti-Covid-19-Impfstoffe vom 21.12.2020.
[15] Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von Heute 51 (Gaudium et Spes). In: Konzilsdekrete Bd. 4, Der Christ in der Welt, Recklinghausen 5. Auflage 1966.
[16] Vgl. Päpstliche Akademie für das Leben, „Moralische Überlegungen zu Impfstoffen, die aus Zellen abgetriebener menschlicher Föten hergestellt werden“, 5. Juni 2005. in: Schriftenreihe der Aktion Leben e.V., Nr. 27, Seite 19, 2007.
[17] Eine Erweiterung des Kriterienkatalogs durch andere mögliche Gefahren (z.B. Überlastung des Gesundheitssystems) hat die Kongregation bisher nicht vorgenommen.
[18] Note der Kongregation für die Glaubenslehre zur Moralität der Verwendung einiger Anti-Covid-19-Impfstoffe vom 21.12.2020.
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