Steiermark: Anklage gegen Priester wegen Kinderpornografie

14. Dezember 2021 in Österreich


Staatsanwaltschaft Graz hat Strafantrag an Landesgericht übermittelt - Diözese Graz-Seckau: "Schutz von Kindern hat oberste Priorität"


Graz (kath.net/KAP) In der Kinderporno-Affäre rund um einen in der Weststeiermark tätigen Geistlichen wurde Anklage erhoben. Das hat die Staatsanwaltschaft Graz laut einem Bericht der "Kleinen Zeitung" (Wochenende) bestätigt. "Der Strafantrag wurde an das Landesgericht für Strafsachen übermittelt", so Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft: "Es geht konkret um das Beschaffen und Besitzen pornografischer Darstellungen Minderjähriger sowie um das Überlassen ebenjener Inhalte an Dritte." Die Höchststrafe für diese Handlungen liegt bei drei Jahren Haft. Der Ball liegt nun beim Gericht, das einen Termin zur Hauptverhandlung ausschreiben wird.

Von der Diözese Graz-Seckau war der Priester beurlaubt worden, sobald der Tatverdacht der Kinderpornografie bekannt war. Eine Hausdurchsuchung in den Privaträumen und im Büro des Priesters war schon vor einigen Monaten durchgeführt worden. Wenn es zu einem Strafverfahren kommt, was nun der Fall ist, zieht dies auch ein kirchenrechtliches Verfahren nach sich. Man stehe hier in einem ständigen Dialog mit Rom, heißt es dazu vonseiten der Diözese. Und im Falle der Erhärtung des Verdachts sei neben einem strafrechtlichen zusätzlich auch ein kirchenrechtliches Urteil zu erwarten, das der Schwere des zugrundeliegenden Deliktes entspricht.

Der Fachbereich "Kinder und Jugend" der Diözese hat in einer "Kathpress" vorliegenden Stellungnahme aus aktuellem Anlass Kinderpornografie in welcher Form auch immer schärfstens verurteilt. Man setze sich unermüdlich für Sicherheit und Wohl aller jungen Menschen ein, erklärte Anton Nguyen, Kinder- und Jugendseelsorger der Diözese Graz-Seckau: "Der Schutz von Kindern hat oberste Priorität. Alle Mitarbeitenden sehen sich verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor allen Formen der Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung und Diskriminierung zu schützen."

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