Evangelische Landeskirche in Sachsen kritisiert sächsische Corona-Verordnung

14. Jänner 2022 in Deutschland


"Seelsorge muss für jeden Menschen zugänglich sein!" - Landesbischof Bilz: „Wenn Menschen in seelischer Not die seelsorgerliche Begleitung im Einzelfall verweigert wird, weil sie keinen Nachweis erbringen können, ist eine Grenze überschritten“


Dresden (kath.net/Pressemeldung EVLKS) Erneut sieht die sächsische Corona-Notfall-Verordnung, die ab 14. Januar 2022 gilt, Zugangsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme von Seelsorge vor. Trotz dem die Evangelisch-lutherische Landeskirche Sachsen im Vorfeld des Erlasses der neuen Verordnung darum gebeten hatte diese Regelung zurückzunehmen, soll auch weiterhin ein 3G-Nachweis unabdingbar sein.

Daran übt die Landeskirche gegenüber dem Freistaat deutliche Kritik. „Wenn Menschen in seelischer Not die seelsorgerliche Begleitung im Einzelfall verweigert wird,  weil sie keinen Nachweis erbringen können, ist eine Grenze überschritten.“, sagt Landesbischof Tobias Bilz. „Seelsorge in Notfallsituationen geschieht ja nicht geplant, sondern ist oft das Begleiten von Menschen in einer unvorhergesehenen Not- und Krisensituation, zum Beispiel nach einem schweren Verkehrsunfall. Diese Hilfe und Unterstützung darf nicht an Bedingungen geknüpft sein.“ Hier erwarte die Kirche vom Freistaat Sachsen, dass diese Regelung umgehend zurückgenommen wird, so Bilz.

Darüber hinaus halte er nach den Erfahrungen in der Corona-Pandemie auch eine Obergrenze für die Teilnahme an Beerdigungen für nicht angemessen. Er Landesbischof Bilz macht deutlich: „Eine Beerdigung stellt den Abschied von einem lieben Menschen dar, der zu diesem Zeitpunkt geschehen muss und nicht aufgeschoben werden kann. In der Beerdigung erfahren die Angehörigen Trost und Zuspruch.“ Menschen diese Möglichkeit des Abschiednehmens und Getröstet-Werdens zu nehmen, sei seiner Überzeugung nach nicht zu rechtfertigen, so Landesbischof Bilz. Dies gelte für kirchliche und weltliche Beerdigungen gleichermaßen. Mit Impfungen und Tests, mit Abstand und Masken gäbe es genug  Möglichkeiten, das Risiko einer Ansteckung zu vermindern. „Wenn sich 1.000 Teilnehmende zu einer  Demonstration versammeln können, gibt es keinen Grund für eine 20-Personen-Grenze für Beerdigungen.“, sagt Bilz.

Im Allgemeinen unterstütze die sächsische Landeskirche die Corona-Schutzmaßnahmen und die Bemühungen des Freistaates Sachsen in der Eindämmung der Pandemie jedoch, stellt Landesbischof Bilz klar. „Mit den Schutzmaßnahmen, welche in unserer Landeskirche für die Gottesdienste gelten, stellen wir sicher, dass sich Menschen verantwortlich und geschützt in der Kirche begegnen können.“, sagt er. „Die Landeskirche erstellt die in ihrer Verantwortung stehenden Hygienekonzepte unter Berücksichtigung der staatlichen Verordnungen und gewährleistet dies auch weiterhin.“


© 2022 www.kath.net