Papst: Bei Missbrauch Kirchenrecht mit "Strenge" anwenden

23. Jänner 2022 in Weltkirche


Franziskus vor Mitgliedern der Glaubenskongregation: "Justiz allein kann nicht ausreichen, um das Phänomen einzudämmen, aber sie ist ein notwendiger Schritt zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit".


Vatikanstadt (kath.net/ KAP)

Bei der Bekämpfung von Missbrauch jeglicher Art ist nach Aussage von Papst Franziskus ein gutes Unterscheidungsvermögen notwendig. Er äußerte sich am Freitag bei einem Treffen mit der Vollversammlung der Mitglieder der Glaubenskongregation im Vatikan. "Die Kirche setzt sich mit Gottes Hilfe entschlossen dafür ein, den Opfern von Missbrauch durch ihre Mitglieder Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, und wendet dabei mit besonderer Sorgfalt und Strenge das vorgesehene kanonische Recht an", so der Papst.

Er habe daher vor nicht allzu langer Zeit die der Glaubenskongregation vorbehaltenen Strafrechtsnormen aktualisiert. Dies sollten das gerichtliche Vorgehen straffen. "Die Justiz allein kann nicht ausreichen, um das Phänomen einzudämmen, aber sie ist ein notwendiger Schritt zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit, zur Wiedergutmachung des Skandals und zur Besserung des Täters", so Franziskus weiter.

Zugleich betonte Franziskus die Wahrung der individuellen Menschenwürde. Diese sei die unabdingbare Voraussetzung für den Schutz der Existenz. Sie sei auch die notwendige Bedingung für Geschwisterlichkeit und Freundschaft unter allen Völkern. Mit Blick auf die Glaubenslehre warnte Franziskus vor einem "halbherzigen und gewohnheitsmäßigen" Glauben. Ohne Glauben reduziere sich die Gemeinschaft der Gläubigen auf der Erde zu der einer humanitären Organisation.

 

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