„Cui bono oder Jagdszenen aus Oberbayern“

16. Februar 2022 in Aktuelles


Zum umstrittenen Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl: „Es fällt auf, dass die Beweisführung der Autoren nur auf schwache Indizien und wenig plausible Bekundungen von Zeitzeugen gestützt ist.“ Gastkommentar von Rechtsanwalt Ulrich Sauer


München-Karlsruhe (kath.net) Der Geist weht bekanntlich, wo er will. Offensichtlich macht er seit geraumer Zeit einen weiten Bogen um Rom, aber auch um München und Limburg. Anders ist der durch das WSW-Gutachten (Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl) ausgelöste Furor teutonicus um den emeritierten Papst nicht zu verstehen. Doch wen trifft eigentlich diese Wut?

Wer sich mit dem Fall gutachtend oder kommentierend beschäftigt, weiß oder muss wissen:
Der emeritierte Papst hat, wie kaum ein anderer Kirchenführer, Missbrauch erkannt und sich aus diesem Wissen heraus Tätern entgegengestellt und den Opfern zugesellt. Wer sich näher informieren will, dem sei die Lektüre des Kapitels 68 in Peter Seewalds Biographie empfohlen.

Um das jetzt aufgeführte Haltet-den-Dieb-Theater zu verstehen, muss man sich schon die Mühe machen, hinter die Kulissen zu schauen. Hier gibt es Erstaunliches zu entdecken. Wie im realen Theaterleben entdeckt man illusionsfördernde, die Zuschauer beeindruckende Requisiten, wie z.B. das Buch von Reisinger/Röhl „Nur die Wahrheit rettet“ oder die sieben an alle Menschen guten Willens gerichteten Thesen von Maria 2.0.

Natürlich fällt bei der Suche hinter den Kulissen der Blick auch auf das WSW-Gut-achten. (Um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Dieser Kommentar befasst sich nur mit den die „causa Benedikt“ betreffenden Passagen).

Man muss nun nicht so boshaft sein wie einer der Bekannten des Verfassers, der WSW als Kürzel für Winkeladvokaten simulieren Wahrheit bezeichnete. Kritisches bleibt allemal anzumerken.

Es fällt auf,
dass die Beweisführung der mehr vom Wirtschaftsrecht kommenden Autoren nur auf schwache Indizien und wenig plausible Bekundungen von Zeitzeugen gestützt ist (Die Ausführungen zum Schuldnachweis hinsichtlich eines Wissens des emeritierten Papstes um eine Gefährdung durch den aus dem Bistum Essen kommenden Priester würden bei einer Examensklausur im Strafprozessrecht sicher nicht einmal die Note „ausreichend“ erhalten).

Es fällt auf,
dass man sich kein Bild über die Person des Beschuldigten im Kontext der Vorwürfe gemacht hat. Für Ermittler, die ihr Handwerk verstehen, ist dies aber selbstverständlich.

P. Hans Zollner S.J. ist nach Bekunden der Gutachter (WSW-Gutachten, S. 37) „einer der weltweit führenden Experten zum Thema „ Sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche“ ….mit einem wohl singulären Überblick über die gesamtkirchliche Lage im Bereich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger“. Wer oder was hat die Gutachter daran gehindert, diesen Experten, den sie ja als „Untergutachter“ für allgemeine Fragen hinzugezogen hatten, zum Umgang des emeritierten Papstes mit dem Vater aller Skandale zu befragen? Hatte Zollner doch als Zeitzeuge 2014 in einem Interview bekundet, Benedikt XVI. sei für ihn ein Held, der den Missbrauch bekämpfte und alles Menschenmögliche getan habe, um diesen in der Zukunft zu verhindern.

Natürlich hätten die Gutachter dann Abschied von ihrem Vorurteil eines rigiden Kirchenfürsten ohne Empathie für Missbrauchsopfer nehmen müssen, zumindest hätte es kognitive Dissonanz ausgelöst. Wie viel befriedigender war es doch, wahrscheinlich nach bestem Wissen und Gewissen, einen Gärtner zum (Sünden-)Bock zu machen.

Es fällt auf,
dass die Frage nach der Anwesenheit bei der Sitzung vom 15.01.1980 die Frage nach einer auch und gerade den Gutachtern längst bekannten Tatsache war. Sie war so sachgerecht und zielführend und notwendig wie etwa die Frage an einen wegen einer Trunkenheitsfahrt Angeklagten, ob man ihm Blut entnommen habe, wenn in den Gerichtsakten das Protokoll über eine Blutprobe abgeheftet ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Es fällt auf,
dass die Fragen der Gutachter insgesamt in einem vorurteilsgeprägten und insinuierenden Ton verfasst sind. Exemplarisch die Frage 1.k) im Sonderband: „Worin sehen Sie den Unterschied im Hinblick auf den erneuten Einsatz eines wegen Sexualdelikten in Erscheinung getretenen Priesters und eines Kindergärtners bzw. Lehrers, bei dem – im Gegensatz zu einem Priester – eine Tätigkeit mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, wie sie auch bei einer priesterlichen bzw. seelsorgerlichen Aufgabe realistischerweise nicht ausgeschlossen werden kann, regelmäßig nicht mehr in Betracht kommt?“

Die römischen Berater hätten – so könnten keine Zweifel an ihrer Kompetenz aufkommen – der Münchner Kanzlei mitteilen müssen, dass unter den gegebenen Umständen auf eine Stellungnahme verzichtet wird. Dies wäre adäquat gewesen und hätte die Möglichkeit eröffnet, erst nach der Veröffentlichung des Gutachtens die erwartbar mehr als fragwürdige Beweisführung als untauglichen Versuch eines Rufmords darzustellen.

Unterstellt man einmal, was nach den oben genannten Auffälligkeiten einigermaßen schwerfällt, die Unterstellungen der Jäger aus Oberbayern seien keine, sondern hieb- und stichfeste Beweise für ein Fehlverhalten, der emeritierte Papst habe also vertuscht und gefährdet, so muss die Frage erlaubt sein, ob ein solcher Fehler einem kurz vor der Schwelle zum Tod stehenden Menschen überhaupt vorgehalten werden darf und muss.

Die Frage stellen, heißt sie damit zu beantworten, dass spätesten ab hier das bis da-hin nur fragwürdige, auf mehr oder weniger haltlosen Anschuldigungen beruhende Gutachten – wohlgemerkt soweit es sich mit dem emeritierten Papst beschäftigt – zu einem erbärmlichen Pamphlet verkommen ist. Auch eine Person der Zeitgeschichte hat Anspruch auf ein Minimum an barmherziger Mitmenschlichkeit. Der Lack beim Gutachten ist ab.

Das Gutachten hat längst bekannte, nur um persönliche Verhaltensweisen und Verantwortlichkeiten angereicherte Tatsachen ermittelt, m.a.W. das eklatante Fehl-verhalten von Kirchenoberen wiederkäuend ausgebreitet. Abgesehen vom Honorar, cui bono? Man stelle sich vor, das Geld für das Honorar wäre in einen Fonds zur Entschädigung der Opfer geflossen. Darüber hinaus hat es den emeritierten Papst in abstoßender Weise herabgewürdigt. Ein sehr alter, ein sehr schwacher, aber sehr wahrhaftiger Mensch wurde sehr schwer verletzt.

Der Spiegel-Kommentator Thomas Fischer, als Verfasser des Standardkommentars zum Strafgesetzbuch und als ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof ein Schwergewicht, hat in seiner Kolumne vom 05.02.2021 „Absolute Absolution“ (kath.net-Zusammenfassung: siehe Link) die WSW-Gutachten für das Bistum Aachen und das Erzbistum Köln nach allen Regeln der Kunst zerlegt. Diese Bewertung aus höchst berufenem Mund, die ja im Münchner Ordinariat bekannt sein musste, hat nicht verhindert, dass das aktuelle Gutachten quasi durchgewinkt und so der emeritierte Papst zum Abschuss freigegeben wurde. Das irritiert und lässt Fragen aufkommen.

„Merkwürdig und verstörend ist das Verhalten der Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz“

Merkwürdig und verstörend ist das Verhalten der Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz. Mit rühmlicher Ausnahme der Bischöfe von Regensburg und Passau haben sich alle entweder schweigend weggeduckt oder vom emeritierten Papst sogar das Eingeständnis eines Fehlverhaltens eingefordert. Dabei wäre es ein Zeichen des Mitgefühls, einer genuin christlichen Tugend, und ein Gebot richtig verstandener Solidarität gewesen, einem ehemaligen Kollegen, der mit Häme vor aller Welt als Lügner vorgeführt wurde, unisono beizustehen und ihn gegen unqualifizierte Anwürfe in Schutz zu nehmen.

Machen wir uns nichts vor:
Gewiss haben kirchliche Würdenträger beim Umgang mit dem Missbrauch schwere Schuld auf sich geladen. Müssen allerdings nicht auch wir Laien uns fragen, ob wir nicht durch Wegschauen und Nichtbeachten der Signale, die von gequälten Kindern und Jugendlichen ausgingen, das entsetzliche Treiben mit ermöglicht haben?

Der große Durcheinanderwerfer ist im Vormarsch. Dabei setzt er jene – man nennt sie Heuchler und Selbstgerechte – ein, die sich mehr auf den Splitter im fremden als auf den Pfahl im eigenen Auge konzentrieren.

Man darf gespannt sein, ob nach der nun wirklich persönlichen Erklärung des emeritierten Papstes Reaktionen kommen, die wenigstens ansatzweise so etwas wie Scham erkennen lassen. Wetten hierauf dürften aber in unserer verwahrlosten, da wahrheitslosen Zeit waghalsig sein.

So bleibt wohl nur das Gebet, das u.U. helfen wird: Veni sancte Spiritus …Lava quod est sordidum.

Agnostiker können sich ja an der o.g. Spiegelkolumne, einer weiteren desselben Autors vom 09.02.2022, oder dem Ausruf Helmut Qualtingers „Die Deitschn san bleed“ aus- und aufrichten.

Karlsruhe 13.02.2022, Ulrich Sauer (Rechtsanwalt i.R.)

Foto: Papst em. Benedikt XVI. am 5. Februar 2022 bei der Feier der Hl. Messe

 


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