Illinois: Sieg für Gewissensfreiheit von Krankenschwester

27. Februar 2022 in Prolife


Die Kündigung von Sandra Mendoza Rojas, die eine Mitwirkung an Abtreibungen ablehnt, war laut Gericht unzulässig. Die Entscheidung könnte zum Präzedenzfall werden.


Illinois (kath.net/LifeNews/mk)

Sandra Mendoza Rojas, eine Krankenschwester aus Illinois, die von ihrem Krankenhaus wegen ihrer ablehnenden Haltung zur Abtreibung gekündigt worden war, hat vor Gericht erfolgreich dagegen geklagt und 374.000 $ als Entschädigung zugesprochen bekommen. Rojas, eine fromme Katholikin, hatte sich geweigert, eine neue Vorgabe umzusetzen, wonach Krankenschwestern darin ausgebildet werden, Frauen auf der Suche nach Abtreibungsmöglichkeiten zu helfen. „Mein Beruf ist mehr als nur ein Job, es ist eine noble Berufung, Leben zu schützen und keinen Schaden anzurichten“, begründete die Krankenschwester ihre Entscheidung.

Das Gericht sah die Gewissensfreiheit der Katholikin als verletzt an. Ihr Rechtsvertreter betonte, dass es sich um einen Präzedenzfall in Illinois handele, der sich auf andere im Gesundheitsbereich Beschäftigte, deren Gewissensfreiheit in Gefahr ist, auswirken werde. Die zugesprochene Entschädigung werde andere öffentliche und private Gesundheitsdienstleister abschrecken, ihre Mitarbeiter aus solchen Gründen zu kündigen. Tatsächlich ist es bereits seit den 1970ern, als die Abtreibung in den USA zugelassen wurde, für öffentlich finanzierte Spitäler unzulässig, Mitarbeiter zu diskriminieren, die eine Mitwirkung an einer Abtreibung verweigern. Das Gesetz muss jedoch, wie der vorliegende Fall zeigt, oft durchgesetzt werden.


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