7. März 2022 in Deutschland
Die kritischen Aussagen des Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera in einem kath.net Interview zur ‚Homo-Ehe’ und zur Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare sind durch die Meinungsfreiheit geschützt, befand das Gericht.
Frankfurt/Main (kath.net/jg)
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera von dem Vorwurf freigesprochen, er habe Homosexuelle beleidigt, berichtet die Zeitung Junge Freiheit. Seine kritischen Aussagen zur so genannten „Ehe für alle“ seien vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, befand das Gericht.
Kutschera habe auf „lesbische Frauen“ und „homosexuelle Männer“ Bezug genommen und damit eine „unüberschaubare Gruppe“ angesprochen. Seine Aussagen würden daher nicht die Ehre jedes einzelnen Betroffenen verletzen. Die „teilweise polemischen und überspitzten Meinungsäußerungen“ Kutscheras seien als Teil des „geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage“ nicht als Schmähkritik zu werten, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt damit ein Urteil des Landesgerichts Kassel vom März 2021. Dieses hatte Kutschera vom Vorwurf der Beleidigung und Volksverhetzung freigesprochen. Auch dieses Gericht sah die Aussagen des Biologen als vom Grundgesetz geschützt an.
Kutschera hatte 2017 in einem Interview mit kath.net unter anderem gesagt: „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.“ Die „widernatürliche Frühsexualisierung“ bezeichnete er als „geistige Vergewaltigung Schutzbefohlener“. Kinder lesbischer Paare, die mittels künstlicher Befruchtung gezeugt wurden, nannte er „bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte“.
Der Wissenschaftler berief sich auf die Erkenntnisse der Evolutionsbiologie. Im Rahmen der Evolution der Säuger habe sich die Bindung zwischen Mutter und Kind als stärkstes Band überhaupt herausgebildet. Wenn einem Kind die Mutter entzogen werde, sei das „eine Verletzung des elementarsten Menschenrechts, das überhaupt existiert.“
© 2022 www.kath.net