Bayern: Kreuze bleiben vorerst hängen

3. Juni 2022 in Deutschland


In Bayern bleibt der so sogenannte Kreuzerlass für staatliche Dienststellen weiterhin in Kraft. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt mehrere Klagen abgewiesen


München (kath.net)

In Bayern bleibt der so sogenannte Kreuzerlass für staatliche Dienststellen weiterhin in Kraft.  Laut Medienberichten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jetzt mehrere Klagen abgewiesen, die die Absicht hatten, die Kreuz entfernen zu lassen. "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.", heißt es in dem Kreuzerlass. Eine Begründung für das Urteil wird erst in den einigen Wochen verkündet. Es wird damit gerechnet, dass die Kläger aber das Urteil nicht akzeptieren werden und dies bis zum Bundesverfassungsgericht tragen werden.


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