Die von Jesus verfügte Führungsstruktur steht nicht im Widerspruch zum allgemeinen Priesterum

16. Juni 2022 in Kommentar


Gastkommentar des Theologen, Univ. Prof. Dr. Karl Jaroš, zu den umstrittenen Thesen des Theologen Martin Ebner, der behauptet, dass das sakramentale Priestertum keine Grundlage im Neuen Testament habe.


Linz (kath.net)

Mit einem äußerst raffiniert zusammengestellten Schreiben (M. Ebener, Braucht das Christentum Priester?) wird versucht, die von Jesus verfügte Struktur der Kirche zu untergraben. Indirekt wird den Bischöfen, Priestern und Diakonen gesagt, daß sie sich gefälligst selbst abzuschaffen hätten.

Die apostolische Überlieferung ist die absolute Norm der Kirche. Das Neue Testament als verschriftete Erinnerung der Apostel, wie Justin der Märtyrer (Erste Apologie 66,3) um 150 n. Chr. speziell die Evangelien verstanden hat, ist der erstrangige Teil der apostolischen Überlieferung, aber nicht die vollständige Überlieferung. Verschriftete Tradition und mündliche Tradition stehen in der historischen Verantwortung der Apostel und der von ihnen bestimmten Nachfolger. Wenn man das in Frage stellt, stellt man einen historischen Prozeß der apostolischen Zeit in Frage, den uns z.B. Luk 1,1-4 klar vor Augen hält, wenn er schreibt, daß sein Bericht über Jesus auf die Weise zustande kam, »wie uns die von Anfang an Augenzeugen und Diener des Wortes Gewesenen überliefert haben.«

Zur hierarchischen Struktur der Kirche

Es ist eine Binsenweisheit, daß das Neue Testament für die an Christus Glaubenden keine Priester im Sinne der hellenistisch-römischen Religionen, aber auch nicht im Sinne der jüdischen Religion kennt, wie sie sich bis 70 n. Chr. darstellte.

 Das Neue Testament weiß allerdings um Apostel (Gesandte), die Jesus aus seiner Jüngerschaft auswählte ( Mk 3,13-19; Matth 10,1-5; Luk 6,12-15). Jesus ist nicht nur ihr Lehrer, sondern ihr Kyrios (Herr). Petrus wurde durch eine göttliche Offenbarung deutlich gemacht und er bekennt, daß Jesus der Messias und der göttliche Sohn Gottes ist. Durch dieses Bekenntnis hat sich Petrus als Fels (vgl. Joh 1,42) bewährt und Jesus verheißt ihm, daß er seine Kirche auf dem Fundament seiner Messiaswürde und Gottessohnschaft errichten wird. Weil seine Kirche auf diesem Fundament, auf Jesus als dem göttlichen Sohn Gottes beruhen wird, werden sie alles Gottwidrige nicht überwältigen können. Und dann verheißt Jesus dem Petrus die Schlüssel-, die Binde- und Lösegewalt für und in seiner Kirche, d.h. in heutiger Sprache die absolute Lehr- und Disziplinargewalt (Matth 16,13-20). Aber auch den anderen Aposteln wird die Binde-und Lösegewalt, also die Disziplinargewalt von Jesus gegeben (Matth 18,18).Aus all dem ist klar erkennbar, daß es Jesu Wille war, der Gemeinschaft derer, die an ihn glauben, eine präzise Führungsstruktur zu geben.

Diese soll kollegial, aber von einem, Petrus, absolut dominiert sein. Was der historische Jesus den Aposteln als Kollegium und Petrus als deren Ersten versprochen hat, löst der auferstandene, verherrlichte Jesus ein. Joh 20,19-23 gibt erstens der Auferstandene den versammelten Jüngern seine Vollmacht der Verkündigung;d.h. nach damaligem jüdischen Verständnis, der Gesandte ist gleich dem, der ihn gesandt hat, wenn er das Evangelium verkündet. und zweitens gibt er den Jüngern den Heiligen Geist zur Vergebung der Sünden (Disziplinargewalt). Dieser zweite Teil (die Sündenvergebung) ist die Einlösung des Versprechens von Matth 18,18 und daher auf die Apostel bezogen, die wie Augustinus sagt, die Caritas ecclesiae repräsentieren (In Johannis Evangelium Tractatus 4; vgl. Chrysostomus, In Joannem Homilia 85,3).Joh 21,15-19 geht es dann um Petrus. Jesus stellt Petrus dreimal die Frage, ob er ihn liebe.

Das erinnert an die dreimalige Verleugnung Jesu durch Petrus (Joh 18,15-27). Die erste Frage lautet sogar : »Liebst du mich mehr als diese.« Dreimal bejaht Petrus. Jesus verlangt von dem, dem er nun in Auslösung des Versprechens von Matth 16,17-19 die absolute Lehr- und Disziplinargewalt über die an ihn Glaubenden endgültig übergibt, die Bereitschaft zum Martyrium. Dieses »Mehr« an Liebe zu Jesus, die Bereitschaft für ihn in den Tod zu gehen, haben auch die anderen Apostel und Jünger, aber von deren Erstem verlangt sie Jesus explizit.Petrus und alle seine Nachfolger als römische Bischöfe bis in die Anfänge der konstantinischen Wende haben ihre explizite Bereitschaft, für Jesus in den Tod zu gehen, bewiesen und haben das Martyrium auf sich genommen. Die Binde- und Lösegewalt der Apostel und die des Petrus, des Ersten der Apostel, ist primär die Gewalt, die Sünde des Nichtglaubens, des Glaubensabfalls zu vergeben, wenn der abtrünnige Jünger bereit ist, wieder an Jesus zu glauben. Gewiß ist die Gemeinschaft der Glaubenden der Ort, an dem sie Gott und auch gegenseitig für Sünden und Verfehlungen um Verzeihung bitten und sie ihnen Gott gewährt; denken wir nur an die Vater unser Bitte. Aber die Vergebung der Sünde des Glaubensabfalls und der daraus resultierender Kapitalsünden eines Christen ist von Jesus den Aposteln und ihren Nachfolgern übertragen.

Zur Sündenvergebung

Es ist ein kaum anzunehmendes Missverständnis, wenn behauptet wird, die Sündenvergebung für den Gelähmten durch Jesu (Mk 2,5) hätte etwas mit der Sündenvergebung der Priester am Jerusalemer Tempel zu tun. Jesus vergibt dem Gelähmten seine Sünden aus göttlicher Machtvollkommenheit. Die jüdische Religion kennt Sündenvergebung nur durch Gott selber, wenn der Sünder darum reumütig bittet und zur Änderung seines Lebens bereit ist. Auch andere können dafür bei Gott Fürbitte einlegen. Was am Jerusalemer Heiligtum an »Sündenvergebung« passiert bis hin zum Versöhnungstag, da der Hohepriester die jährlichen Riten durchführte, ist unabhängig von der Vergebung der ethischen Sünden und Verfehlungen der Gläubigen zu verstehen. Am Tempel geht es um die rituelle-kultische Reinheit und Heiligkeit, die es immer wieder herzustellen gilt.

Ein Mörder durfte z.B. das Heiligtum nicht deswegen nicht betreten, weil er gegen das fünfte Gebot verstoßen hatte, sondern weil er sich durch Berührung mit dem Toten kultisch unrein gemacht hatte. Wenn er sich dem sieben Tage dauernden Reinigunsritual (Num 19,11-13) unterworfen hatte, war er wieder kultisch rein und durfte das Heiligtum betreten, ganz gleich, ob er für die Sünde des Mordes Gott um Verzeihung gebeten hatte oder nicht. Der ethische Bereich blieb daher außer Kontrolle. Wenn also Jesus dem Gelähmten seine Sünden vergibt, so gibt er ihm nicht die kultisch-rituelle Reinheit wieder, sondern vergibt ihm seine ethischen Verfehlungen, weil er um die Reue des Sünders wußte. Jesu Kritik am Tempel entzündet sich auch nicht am levitischen Ritual. Jesus selbst hat peinlichst genau die kultischen Gesetze beachtet und z.B. nachdem er einen Aussätzigen geheilt hatte, ihm befohlen, sich dem levitischen Ritual zu unterwerfen (Mk 1,44).Für Jesu ist das Heiligtum das »Haus seines Vaters«, das eine korrupte und unwürdige Priesterschaft verwaltet (Mk11,15-19), der er den kompromißlosen Kampf ansagt (Mk 12,1-11).

Zum allgemeinen Priestertum

Die von Jesus verfügte Führungsstruktur seiner Kirche steht nicht im Widerspruch zum allgemeinen Priestertum der Getauften und an ihn Glaubenden (These 5 ), sondern zeigt die hohe Achtung der Apostel und ihrer unmittelbaren Nachfolger für die Getauften und an Jesus Christus Glaubenden. Sie sind »die Heiligen«, für die es keine Unterschiede mehr gibt (Gal 3,27f), auch wenn sie ihrem Stand nach bleiben sollen, was sie sind (Gal 3,18ff).

Ist Off 21-22 ein Zeugnis, daß das Christentum keine Führungsstruktur braucht? Mitnichten! Hier geht es um die Vision des eschatologischen, heilsgeschichtlichen Jerusalems, um die neue Welt Gottes, um die der Seher bittet (22,20): »Amen, Komm Herr Jesus!« und nicht um die Kirche auf ihrem Weg durch die Zeit.

Was These 6 zu Rom 3,25f gesagt wird, halte ich für richtig; aber die von Jesus der konkreten Kirche gegebene Führung durch Petrus und die Apostel betrifft das nicht.


Hebr 13,15f braucht in der Tat nicht dazu herangezogen zu werden für Christus als Opfer ex opere operato. Durch das Geschehen des Abendmahles Jesu und durch seinen Auftrag, das Mahl in seinem Andenken zu feiern, ergibt sich aus sich selbst der Charakter der Totalidentifikation mit dem gekreuzigten und auferstandenen Herrn, ganz gleich wie spätere theologische Termini das gefaßt haben. Wie bei allen Sakramenten, gilt auch bei der Eucharistie: Ob der Spender des Sakraments würdig ist oder nicht würdig, ist nicht entscheidend, sondern das, was Jesus durch ihn wirkt.

Zur weiteren Entwicklung

Die Feier des Herrenmahles, des Messopfers, braucht in der Tat keine Priester, wie sie damals das Judentum kannte, noch Priester der hellenistisch-römischen Religionen, aberdie, die von den Aposteln und deren Nachfolger dafür durch Gebet und Auflegung der Hände geweiht und beauftragt sind. Daß diese Presbyter - Priester genannt werden, ist der geschichtlichen Entwicklung der Urkirche geschuldet. Schon die ersten Kapitel der Apostelgeschichte zeigen uns, wie Petrus und die Apostelihre von Jesus übertragene Vollmacht der Lehre und der Disziplin ausgeübt haben. Je größer die Gemeinschaft wurde, desto notwendiger wurde es, die Strukturen auszubauen. Das ist ein ganz normaler Vorgang, wie er für alle menschlichen Gesellschaften üblich und notwendig ist; denn den Aposteln war auf Grund ihrer von Jesus verliehenen Vollmacht klar, daß seine Kirche weder ein amorpher Haufen Pneumatiker, noch eine religiöse Selbsthilfegruppe sein sollte. So kommt es schon sehr früh zur Einsetzung von Diakonen (Apg 6), deren Aufgabehauptsächlich der caritative Dienst war; aber ebenso waren sie in der Verkündigung tätig. Die Apostel übertrugen ihnen ihre Aufgabe durch Gebet und Auflegen der Hände, also genauso wie auch heute Diakone geweiht werden. Die Hanania und Saphira Erzählung (Apg 5,1-11) zeigt uns, daß Petrus seines Amtes als besonders Verantwortlicher waltete, nämlich als Verwalter des »Vermögens« der Gemeinschaft. Die essenischen Gruppierungen des damaligen Judentums kannten dafür ein spezielles Amt, das des »Mebakker« (1QS 6,20, Damaskusschrift 9,17-22), des Aufsehers, des Herumschauenden, was auf griechisch »Episkopos« heißt.

Aus der Fülle der von Jesus verfügten apostolischen Vollmacht haben sich schon im letzten Viertel des 1. Jhs. n. Chr. die Ämter des Diakons, Presbyters und Episkopos als Nachfolger der Apostel entfaltet, wie wir sie bis heute kennen.

Zum Brief des Bischofs Cyprian von Karthago (ca. 200-250 n. Chr.)

Gegen Schluß seiner Ausführungen zitiert Ebner aus einem Brief des Bischofs von Karthago, den er in seinen letzten Lebensjahren um 249 n. Chr. geschrieben hatte und folgert daraus die Entstehung des Klerikerstandes (die Briefe des Cyprian werden unterschiedlich nummeriert; Brief 1 wird auch als Brief 65 gezählt).

Es geht nicht um die Erfindung des Klerikerstandes; in einer Zeit, da sich das Christentum bereits über das ganze römische Reich verbreitet hatte, gab es natürlich schon längst den »Klerikerstand«, aber deswegen ist daraus kein künstlicher Gegensatz zu den übrigen Christen zu konstruieren. Der »Zehnt«, der den Klerikern nach Vorbild der Leviten zugestanden wird, ermöglichte ihren und ihren Familien die Bestreitung des Lebensunterhalts; das kann man kritisieren; aber sollten es solche kritisieren, die heute »dank« der durch die Nazis eingeführten Kirchensteuer weit komfortabler leben als je Presbyter damals zu Karthago gelebt haben? Anstatt einen Bischof des 3. Jhs. wegen des Zehnts zu kritisieren, wäre es sinnvoller, das bestehende Kirchensteuersystem zu hinterfragen, das viele junge Menschen heute aus der Kirche treibt, weil sie sich nicht vorschreiben lassen, was sie zu zahlen haben, und auf das italienische Modell zu setzen, wie es schon längst der emeritierte Papst Benedikt den deutschen Bischöfen – leider vergeblich – ans Herz gelegt hatte?

Die Ausführungen Ebners machen nun auch die bisweilen gehörte Steigerung; »Laie –Oberlaie – Alpfalaie« aktuell. Aber über ein solches, von Heutigen ersonnenen Konstrukts der »Kirchenführung« durch Ober- und Alphalaien, die vom »Zehnt« der an Christus Glaubenden schon jetzt recht gut leben, finden wir – Gott sei gedankt – im Neuen Testament nichts.

Hier der vollständige Brief:

....
Cyprianus entbietet den Presbytern und Diakonen sowie dem Volke zu Furni2 seinen Gruß.

Schwer betroffen, teuerste Brüder, hat mich und meine anwesenden Amtsgenossen sowie die mit uns versammelten Mitpriester die Nachricht, daß unser Bruder Geminius Victor bei seinem Scheiden von dieser Welt den Priester Geminius Faustinus in seinem Testament zum Vormund ernannt hat. Ist doch schon längst in einer Versammlung der Bischöfe beschlossen worden, niemand dürfe einen von den Klerikern und Dienern Gottes in seinem letzten Willen zum Vormund oder Testamentsvollstrecker bestellen, weil alle, die des göttlichen Priestertums gewürdigt und in ein kirchliches Amt eingesetzt sind, nur dem Altar und Opferdienst sich widmen und ihre Zeit mit Bitten und Gebet verbringen sollten. Denn es steht geschrieben: „Keiner, der Gott Kriegsdienste tut, verwickelt sich in weltliche Geschäfte, um dem gefallen zu können, dem er sich verpflichtet hat3.“

Da dies für alle gilt, wieviel weniger darf man dann diejenigen S. 2 in die Händel und Fallstricke der Welt verwickeln, die mit göttlichen und geistlichen Dingen beschäftigt sind und sich deshalb nicht von der Kirche abwenden und ihre Zeit irdischen und weltlichen Geschäften widmen können. Die Anweisung dieser Verordnung und frommen Verpflichtung haben einst unter dem Gesetze schon die Leviten eingehalten. Als daher die elf Stämme sich in das Land teilten und den Besitz zerlegten, da erhielt der Stamm Levi, der den Tempel und den Altar und den Gottesdienst versah, nichts bei dieser Verteilung, sondern, während die anderen das Land bebauten, sollte er nur Gott dienen und zu seinem Lebensunterhalt von den elf Stämmen den Zehnten von der jährlichen Ernte erhalten. Dies alles geschah nach dem Willen und der Anordnung Gottes, so daß sie, die mit göttlichen Diensten sich befaßten, weder durch irgend etwas davon abgezogen noch genötigt wurden, Weltliches zu denken oder zu tun. Diese begründete Vorschrift gilt jetzt für den Klerus, so daß diejenigen, die in der Kirche des Herrn in eine höhere geistliche Würde eingesetzt werden, in nichts von ihrem göttlichen Amte sich abziehen lassen, um nicht in weltliche Händel und Geschäfte verwickelt zu werden, sondern um in der Ehrenspende der Brüder gleichsam den Zehnten von der Ernte zu erhalten und sich von dem Altar und dem Opferdienst nicht abzuwenden, sondern sich Tag und Nacht himmlischen und geistlichen Dingen zu widmen.

2. Kapitel

Indem die uns im Amt vorangegangenen Bischöfe dies gewissenhaft erwogen und heilsame Vorsorge trafen, haben sie sich dahin ausgesprochen: kein Bruder solle bei seinem Hingang für die Vormundschaft oder Testamentsvollstreckung einen Kleriker ernennen, und wenn dies einer tue, so solle für ihn kein Opfer dargebracht und für seine Seelenruhe1 keine Opferfeier begangen werden. Denn vor Gottes Altar verdient S. 3 derjenige nicht im Gebet der Priester genannt zu werden, der Priester und Diener Gottes vom Altare abziehen wollte. Nachdem deshalb Victor in Widerspruch mit der vor einiger Zeit von den Bischöfen in einer Versammlung erlassenen Verfügung es gewagt hat, den Priester Geminius Faustinus als Vormund zu bestellen, liegt auch für euch kein Grund vor, für sein Seelenheil das Opfer darzubringen oder irgendwelche Fürbitte für ihn in der Kirche einzulegen. So wird der gewissenhafte und notwendige Beschluß, den die Bischöfe gefaßt haben, von uns eingehalten und zugleich den übrigen Brüdern ein warnendes Beispiel gegeben, daß niemand Priester und Diener Gottes, die seinem Altar und der Kirche sich widmen, zu weltlichen Händeln abrufen soll. Denn in Zukunft wird man sich nur dann hüten, dies nochmals einem Mann aus dem Klerus zuzumuten, wenn der jetzige Fall geahndet wird.


Ich wünsche euch, teuerste Brüder, stetes Wohlergehen !

1 Auf einigen Inschriften in den Katakomben von Hadrumetum finden sich die Worte: ‚Dormit in pace‘ (er ruht in Frieden).

1 Inhalt des ersten Briefes: Entgegen einem früheren Synodalbeschluß hatte ein gewisser Geminius Victor in Furni den Presbyter Faustinus zu seinem Testamentsvollstrecker ernannt. Unter Berufung auf das Beispiel der Leviten schärft Cyprian die alte Verordnung von neuem ein und verbietet, für die Seelenruhe des Verstorbenen zu beten und zu opfern. Geschrieben vermutlich im Jahre 249 ↩
2 Furni war eine Stadt in Tunis; der Bischofsstuhl war damals offenbar nicht besetzt. ↩
3 2 Tim. 2, 4. ↩

 

 

 


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