„Die Abtreibungslobby hat sprachlich und inhaltlich gekonnt manipuliert“

23. Juni 2022 in Prolife


„Wir müssen uns fragen, wie es soweit kommen konnte, dass in unserem Land die Tötung eines Menschen beworben werden darf?“ Gastkommentar von Cornelia Kaminski


Berlin (kath.net) Morgen wird der Bundestag über §219a (Verbot der Werbung für Abtreibungen) abstimmen. Dass das Parlament unter der Ampelregierung, die sich selbst als „Fortschrittskoalition“ bezeichnet, solche Werbung erlauben wird, stellt niemand mehr in Frage. Wir aber müssen uns fragen, wie es soweit kommen konnte, dass in unserem Land die Tötung eines Menschen beworben werden darf?

Die Gründe hierfür liegen vor allem darin, dass die Abtreibungslobby gekonnt sprachlich und inhaltlich manipuliert hat. Inhaltlich deswegen, weil die von der Ampelregierung gewünschte Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch kein Informationsdefizit beseitigen wird. Denn ein solches existiert überhaupt nicht. Die in der vergangenen Legislaturperiode erfolgte Novellierung des Werbeverbots für Abtreibungen ermöglicht es jeder abtreibungswilligen Schwangeren, sich eine von der Bundesärztekammer gepflegte, monatlich aktualisierte Liste aus dem Internet zu laden, in der nicht nur sämtliche Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, mit sämtlichen Kontaktdaten verzeichnet sind, sondern auch die von ihnen jeweils angebotenen Methoden. Einfacher, schneller und umfassender kann sich heute gar nicht informieren, wer die Abtreibung eines Kindes erwägt. Stattdessen wird die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen das in Teilen der Gesellschaft unterentwickelte Bewusstsein für das Lebensrecht ungeborener Menschen weiter untergraben. Denn es ist praktisch niemandem zu vermitteln, dass eine Handlung, für die geworben werden darf, rechtswidrig und prinzipiell strafbar sein soll.

Sprachlich erfolgte die Manipulation vor allem in der Weise, wie über die betroffenen Menschen gesprochen wird. Da wird das Narrativ der autonomen Frau bedient, zu deren Recht auf sexuelle Selbstbestimmung unbedingt das Recht auf vorgeburtliche Kindstötung gehören müsse. Wie wenig selbstbestimmt Frauen tatsächlich sind, die abtreiben lassen, wie viel Fremdbestimmung durch Partner und Umfeld zu dieser Entscheidung führen – das passt nicht ins Bild und wird daher geleugnet, denn schließlich ist es viel einfacher, Frauen in Not eine Abtreibung anzubieten als Hilfe und Unterstützung. Dass diese Fremdbestimmung massiv ist, erleben wir täglich in unserer Beratungshotline vitaL, bei der Frauen in höchster Not von dem Druck berichten, dem sie durch all diejenigen ausgesetzt sind, denen das Kind im Wege stehen könnte.

Ebenso sorgfältig wurde das Narrativ des Arztes gepflegt, der seinen unverschuldet in Not geratenen Patientinnen selbstlos dadurch hilft, dass er ihr ungeborenes Kind tötet, und der dabei so viel Unmut ausgesetzt ist, dass diesen Job keiner mehr machen will. Tatsächlich aber geht die Zahl der Medizinier, die abtreiben möchten, in dem Maße zurück, wie das Wissen um die vorgeburtliche Entwicklung des Menschen wuchs und Ultraschallaufnahmen ungeborener Kinder an Qualität und Präzision zunahmen. Wer einmal das schlagende Herz eines Kindes im ersten Schwangerschaftsdrittel gehört hat, wer einmal gesehen hat, wie es mit Armen und Beinen strampelt, der hat halt einfach ein Problem damit, es abzusaugen. Es ist kein Zufall, dass Deutschlands bekannteste und eifrigste Abtreibungsärzte nicht Gynäkologen sind und ausschließlich Abtreibungen durchführen. Kristina Hänel hat nicht einmal eine Kassenzulassung als Allgemeinmedizinerin. Ebenso wie Friedrich Stapf verdient sie ihr Geld nahezu ausschließlich mit vorgeburtlichen Kindstötungen. Vom Wunder der Entwicklung des vorgeburtlichen Kindes haben beide offensichtlich keine Ahnung.

Und daher war ein drittes, wortmächtiges Narrativ notwendig, um den §219a zu kippen. Vom Kind darf nicht gesprochen werden. Das ungeborene Kind ist „Schwangerschaftsgewebe“ oder „Empfängnis“, die entfernt werden (O-Ton Kristina Hänel). Das ist medizinisch und wissenschaftlich so falsch und in der Wortwahl rückständig, dass es schon fast lächerlich ist – wenn da nicht Bundesjustizminister Marco Buschmann wäre, der genau die Ärzte als wissenschaftliche Leuchten betrachtet, die ein solches Vokabular verwenden. Und der gleichzeitig diejenigen als Fake News Schleudern bezeichnet, die einfach nur aussprechen, was jeder weiß, der des logischen Denkens mächtig ist, und was das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt hat: Zu keinem Zeitpunkt seiner Entwicklung ist der Mensch etwas anderes als ein lebendiger Mensch. Bei einer Abtreibung stirbt daher ein Mensch, und kein Schwangerschaftsgewebe und erst recht keine „Empfängnis“.  Wer anderes behauptet, ist nicht fortschrittlich, sondern befindet sich auf dem Wissenstand voriger Jahrhunderte. Wir aber sollen belogen werden. Wir sollen glauben, dass bei einer Abtreibung lediglich eine „Schwangerschaft unterbrochen wird“ (O-Ton Minister Buschmann, der hier das DDR-Vokabular benutzt), dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt Werbung für Abtreibung dringender brauchen als Unterstützung, und dass unser Land fortschrittlich regiert wird von Koalitionären, die sprachlich im SED-System und wissenschaftlich im vorigen Jahrhundert steckengeblieben sind. Die bittere Logik dieses „Fortschritts“: Abtreibungen werden prinzipiell erlaubt werden. Wieso auch nicht, man darf ja schließlich dafür werben.


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