Augsburger Familienbund kritisiert geplante Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen

24. Juni 2022 in Deutschland


„Buschmann betreibt Agenda der Abtreibungslobby“ – „Wie kann eine Gesellschaft, die sich auch gerne als ,human‘ verstehen will, denen den Weg ebnen, die aus dem Tod ungeborener Kinder ein Geschäft gemacht haben?“


Augsburg (kath.net/pm) Vor der Entscheidung des Deutschen Bundestag über die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) warnt der Familienbund mit Nachdruck vor der negativen Signalwirkung dieses Vorhabens für den Schutz des Lebens insgesamt. „Eine Handlung, für die geworben werden darf, wird sehr schnell als gesellschaftlich akzeptabel und als legal betrachtet“, sagt Pavel Jerabek, Vorsitzender des Familienbundes der Katholiken im Bistum Augsburg. Denn es sei kaum zu vermitteln, dass etwas, das beworben wird, eine rechtswidrige und damit prinzipiell strafbare Handlung darstellt.

„Der Bundesjustizminister offenbart ein absurdes Rechtsverständnis: In Deutschland ist die Tötung ungeborener Kinder eine Straftat, so wie es im Paragraph 218 StGB geregelt ist. Der Gesetzgeber sieht von der Feststellung dieses Straftatbestandes nur ab, wenn die Regelungen aus Paragraph 218a eingehalten wurden. Aber selbst dann ist das Kind tot. Wie kann eine Gesellschaft, die sich auch gerne als ,human‘ verstehen will, denen den Weg ebnen, die aus dem Tod ungeborener Kinder ein Geschäft gemacht haben?“, fragt Jerabek. „Wie kann man jene als ,Hüter der Wissenschaft, der Fakten, der Sachlichkeit und der Aufklärung‘ heroisieren, wenn man um deren tödliches Handwerk weiß? Das wirkt ausgesprochen zynisch.“

Die Ignoranz, mit der sich die Ampelkoalition über den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Ungeborenen hinwegsetzt, sei erschreckend, sagt Jerabek. Das Bundesverfassungsgericht fordere, dass das Gespür für das Lebensrecht des Kindes im allgemeinen Bewusstsein erhalten bleiben muss. Denn aus dem Grundsatz, dass sich das Ungeborene von Anfang an ,als Mensch‘ entwickelt und nicht erst ,zum Menschen‘ (so das Bundesverfassungsgericht), folgen Grundrechte des Ungeborenen. Buschmann bleibe die Antwort schuldig, wie nach der Streichung von § 219a StGB dieses Bewusstsein gefördert werden soll.


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