24. Juni 2022 in Aktuelles
"Künftig dürfen Abtreibungsärzte auf Webseiten und in bunten Flyern über 'Entfernung von Schwangerschaftsgewebe' und 'Gebärmutterinhalt' schreiben und das tatsächliche Geschehen, nämlich die Tötung eines Menschen, verschleiern"
Berlin (kath.net/Christdemokraten für das Leben) Zum Beschluss des Deutschen Bundestages, das Werbeverbot für Abtreibungen (§219a Strafgesetzbuch – StGB) aufzuheben, nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel, wie folgt Stellung: „Die Entscheidung der links-grün-liberalen Mehrheit des Bundestages, das Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen ist ein weiterer Meilenstein in der deutschen Politik, das Lebensrecht für die Ungeborene auszuhöhlen. Interessant ist vor allem, dass im Laufe der Debatte in den letzten Wochen Vertreter der SPD und Grünen die Streichung des §219a StGB als Errungenschaft ihrer „Fortschrittskoalition“ bezeichnet haben. Offenbar ist die Tötung von täglich rund 373 ungeborenen Menschen fortschrittlich. Damit zeigt dieses Bündnis einmal mehr, dass es tatsächlich eine Koalition der „Kultur des Todes“ ist. Die Wortmeldungen aus den links-grünen Parteien zeigen nicht nur deutlich eine fehlende Empathie für Frauen im Konflikt und deren ungeborene Kinder, sondern auch dass grundlegende Aspekte in der Diskussion um die Abtreibung von ihren Vertretern nicht verstanden wurden. So spricht etwa der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) von der Abtreibung als einer „Schwangerschaftsunterbrechung“ (1. Lesung) und offenbart damit mindestens ein erhebliches Informationsdefizit. Es ist bezeichnend, dass – einer ehernen Regel der Abtreibungslobby folgend – in keiner Wortmeldung aus den Ampel-Parteien die Rede vom Kind und dessen Recht auf Leben war.
Nun dürfen Abtreibungsärzte also künftig auf ihren Webseiten und in bunten Flyern über „die Entfernung von Schwangerschaftsgewebe“ und „Gebärmutterinhalt“ schreiben und somit das tatsächliche Geschehen bei einer Abtreibung, nämlich die Tötung eines Menschen, verschleiern. Dies wird dazu dienen, Abtreibung als eine „normale medizinische Gesundheitsleistung“, wie die Entfernung eines Muttermales, und damit als etwas Legales erscheinen zu lassen. Das Unrechtsbewusstsein wird damit weiter entleert. Frauen ist so keinerlei Beratung oder Information, geschweige denn Hilfe gegeben. Sie werden in die Irre geführt und letztlich mit ihrer Verantwortung allein gelassen. Die Beratung ist aus gutem Grund dem Arzt, der auch die Abtreibung vornimmt, in § 219 Absatz 2 StGB verboten. Diese Bestimmung wird mit dem Beschluss des Bundestages unterlaufen.
Mit der politischen Entscheidung, sämtliche bisher gefällten Urteile gegen Ärzte, die gegen das Werbeverbot verstoßen haben – also auch in Fällen der grob anstößigen und irreführenden Werbung – aufzuheben, zeigt die Ampel die tatsächliche Intention ihres Vorhabens, nämlich den § 218 StGB grundsätzlich in Frage zu stellen. Die Familienministerin hat bereits in der ersten Lesung des verabschiedeten Gesetzentwurfes erneut die Einsetzung einer Regierungskommission angekündigt, die Regelungen für Abtreibungen „außerhalb des Strafrechtes“ finden soll.
Erst vor wenigen Tagen hat das Statistische Bundesamt mitgeteilt, dass die Abtreibungszahlen für das 1. Quartal 2022 im Vergleich zum Vorjahr um fast 5 Prozent gestiegen sind. Dies zeigt deutlich, dass wir nicht eine Streichung der strafrechtlichen Regelungen sowie ungehinderte und schönfärberische Werbung für Abtreibung brauchen, sondern eine großangelegte Kampagne für das Lebensrecht des Kindes.
Aus den Oppositionsparteien haben lediglich CDU/CSU und die AfD gegen die Streichung des Werbeverbotes gestimmt. Ihnen steht der Weg zur Einleitung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nun offen. Die Unionsfraktion allein verfügt über genügend Mandate, um ein derartiges Verfahren zu beantragen und sollte aus Sicht der CDL diesen Weg nun auch beschreiten.“
Foto: Symbolbild
© 2022 www.kath.net